Internet Servicepauschaule nicht zulässig?


Guten Tag
 
Ich bin neu hier. Mich interessiert, was die Community von der mir liebgewonnenen sogenannten "Internetservicepauschale" hält. Diese gibt es ja seit Mai 2011 und nach langem Hin und Her mit Hilfe von Arbeiterkammer und Verbraucherschutz las ich gerade dies
 
http://derstandard.at/1392687667098/A1Telekom-darf-AON-Tarif-nicht-verteuern
 
Wie sieht nun die Situation aus? Darf a1 die "Internetservicepauschale"  ab JETZT nicht mehr einheben? Wie sieht es mit Rückerstattung derselben aus?
 
Bin gespannt, was da rauskommt.

77 Antworten

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Hallo Harry,

dein Einspruch gegen die Pauschale ist angekommen und in Bearbeitung. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen prüfen das genau und melden sich bei dir.

lg
Hermann
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Mein letztes Posting zu einer allfälligen Rückforderung der Servicepauschale mittels Musterbrief war ja recht nett, aber auch mich trifft es. Mit der jüngsten Rechnung habe ich schon wieder die Servicepauschale verrechnet bekommen.
 
Die erste Erkenntnis: Seitens A1 geschieht nach jenem Gerichtsurteil des OGH gar nichts, dass bei betroffenen Kunden nicht mehr die Internet-Servicepauschale widerrechtlich einkassiert wird. Jene Aussage der AK trifft also nicht zu.
 
Ich habe meine aonKombi um € 29,90 damals am 23.05.2008 bestellt. Glücklicherweise habe ich in meinen Unterlagen eine Kopie der damaligen Entgeltbestimmungen gefunden:
 
„Entgeltbestimmungen für aonKombi (EB aonKombi)“ mit Gültigkeit ab 11.04.2008 - unter Punkt 2 (Monatliche Entgelte) steht bei Punkt 2.1 der eindeutigen Zusatz: „Aktion: Bei Bestellung aonKombi im Zeitraum 11. April 2008 bis 11. Juli 2008 gelten für die gesamte Vertragsdauer folgende monatliche Entgelte: € 29,90“
 
Mal sehen, wie jetzt A1 auf meinen eingeschriebenen Brief reagieren wird. Sollte es sich nicht in Wohlgefallen auflösen, werde ich meine Sachlage der Arbeiterkammer zur weiteren Klärung übergeben. Auch A1 hat sich an Gerichtsurteile und vor allem an Verträge zu halten.
 
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Käme auf die verwendete Technik (DSL oder DOCSIS) an. Aber das ist hier ja nicht das Thema. 😉
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kuntakinte schrieb:
Mein kabelanbieter hat "bis" 10-fache Geschwindigkeit für 5 euro Aufpreis...???:S

Bleibt zu überprüfen, welche Geschwindigkeit bei dir technisch realisierbar ist...
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kuntakinte schrieb:Mein kabelanbieter hat "bis" 10-fache Geschwindigkeit für 5 euro Aufpreis...???:S
Speed bei Kabel/Mobiles Internet ist anders als bei ADSL.
Kabelinternet teilt man sich Bandbreite mit Nachbarn, beim ADSL hat man sie fix zugewiesen = stabil.

Wäre da sehr vorsichtig, das "bis zu" bei Kabel/Mobiles Internet ist nen sehr viel schwankenderes "bis zu" als das bei ADSL.

-> Vom Festnetz-Internet und vom mobilen Internet
@ a_muhr ,
durch die 20 euro bonus war bei mir nur Festnetztelefon Bindung verlängert, Internet nicht.
ISP = Internet only ? Ich weiß auch nicht.
Heute habe ich telefonisch ein nettes Angebot von A1 Mitarbeiterin gekriegt, natürlich wenn ich Kündigung storniere. Durch annehmen würde ich die neuen AGB akzeptieren ( müssen.)
Habe 10 -14 Tage bedenkzeit erbeten.
Mein kabelanbieter hat  "bis" 10-fache Geschwindigkeit für 5 euro  Aufpreis...???:S
 
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Hallo a_muhr,
bitte schicke mir deine aktuelle Kundennummer als PM. Ich kann dann für dich nachsehen, welcher Tarifwechsel bei dir vorgenommen wurde. P.S. Entschuldige bitte die Verzögerung.
freut mich, dass sie zumindest bei dir ein einsehen hatten 🙂 interessant, dass die inanspruchnahme des 20-eurobonus jetzt offenbar doch nicht als vertragsänderung gilt, vielleicht können sich andere dann auch darauf berufen.welche angebliche vertragsänderung bei mir die zukünftige zahlung der isp rechtfertigt, weiß ich leider nicht (bonus war es jedenfalls keiner). aber ist auch schon egal, ich werde mich nach einem neuen anbieter umsehen...
Na also ,geht doch!
 
Ich habe von A1 Antwort zur Internet-Service-Pauschale erhalten, BINGO !
Keine ISP mehr,plus eine einmalige Kulanzgutschrift:D. Bravo A1❤️!So hält man seine
Stammkunden bei Laune.Ich nehme meine Motzerei beschämt zurück:$.
 
 
Hallo Frederik,
 
danke für die Rückmeldung, ich habe das Schreiben heute erhalten. Darin heißt es nun, dass ich zwar "in einem dieser Zeiträume bestellt, dann aber das Produkt gewechselt" hätte. Könntet Ihr mir bitte mitteilen, wann das gewesen sein soll? Mir wäre nicht bewusst, dass ich jemals einen Produktwechsel durchgeführt hätte.
 
Vielen Dank,
A. Muhr
Vielen Dank für den Hinweis; das hatte ich übersehen!
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Norti schrieb:Meine monatlichen Kosten ab Mai: 19,90 (Kombipaket) + 5,90 (Glasfaser Power 16) = 25,80 p.M.

Die aktuellen Tarife bei Neuanmeldung für die idente Leistung betragen jedoch günstigere € 23,80 p.M.
Das stimmt so nicht:

A1 Kombi um € 19,90
A1 Glasfaser Power 16 um € 5,90

Exakt das gleiche

Was du meinst ist das A1 Festnetz-Internet, da hast du aber nur Internet über die Festnetzleitung, also keine Festnetz-Telefonie und keine Simkarten, sprich die Festnetznummer würde wegfallen.

Du zahlst damit aktuell gleich viel wie jeder Neukunde und hast damit den bereits günstigsten Preis für deine Produktkombination 🙂
Liebes A1 Community Team!
 
Als langjähriger A1 Kombipaket Kunde bin ich derzeit von zwei Entscheidungen betroffen:
 
a) das OGH Urteil bzgl. der ISP und
b) die Erhöhung der monatlichen Grundgebühr beim Zusatzpaket "Glasfaser Power 16"
 
Meine monatlichen Kosten ab Mai: 19,90 (Kombipaket) + 5,90 (Glasfaser Power 16) = 25,80 p.M.
 
Die aktuellen Tarife bei Neuanmeldung für die idente Leistung betragen jedoch günstigere € 23,80 p.M.
 
Gibt es ein Angegot, sodass ich bei Verzicht der Ausserordentlichen Kündigung vertragstechnisch auf ein monatliches Grundentgelt von € 23,80 umgestellt werde?
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a_muhr schrieb:Würde mich auch interessieren, in welcher Form geantwortet wurde und wie lang es gedauert hat? Ich habe in der Zwischenzeit ebenfalls den AK-Brief gefaxt mit der damaligen Bestellbestätigung zum Nachweis des Bestelldatums. Aber bislang keine weitere Reaktion mehr seit dem allgemeinen Schreiben per Mail von über zwei Wochen, in dem einfach behauptet wurde, ich hätte erst nach dem 01.02.2011 bestellt, was nachweislich nicht stimmt...
Hallo a_muhr,
dein Schreiben wegen der Rückforderung der Internet Servicepauschale haben wir am 24.03 erhalten. Bitte habe noch ein wenig Geduld, da dein Brief noch in Bearbeitung ist.
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Schätze mal, daß man bei A1 nicht mit der Bearbeitung nachkommt, denn ich denke (wissen kann ich's als bloßer A1-Kunde nicht), daß mittlerweile zehntausende Rückforderungsschreiben abzuarbeiten sind.
Würde mich auch interessieren, in welcher Form geantwortet wurde und wie lang es gedauert hat? Ich habe in der Zwischenzeit ebenfalls den AK-Brief gefaxt mit der damaligen Bestellbestätigung zum Nachweis des Bestelldatums. Aber bislang keine weitere Reaktion mehr seit dem allgemeinen Schreiben per Mail von über zwei Wochen, in dem einfach behauptet wurde, ich hätte erst nach dem 01.02.2011 bestellt, was nachweislich nicht stimmt...
Rainer000 schrieb:Ich habe den AK Brief abgesendet und habe auch schon die Rückmeldung, dass die zu unrecht bezahlte Internetservice-Pauschale (immerhin ~40 Euro) zurückerstattet wird.

Ich habe auch den AK Brief abgesendet und Kündigung noch dazu, Rückmeldung ist noch ausständig.




Zitat sichtbarer gemacht.
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Ich habe den AK Brief abgesendet und habe auch schon die Rückmeldung, dass die zu unrecht bezahlte Internetservice-Pauschale (immerhin ~40 Euro) zurückerstattet wird.
 
Vielen Dank an A1 dafür!
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Berny_AB schrieb:Da muss ich A1_Frederik wiedersprechen...

Auf folgendes ist zu achten:

Kündigungsfristen
Mobilpoints-Kontostand

Mitunter ist eine Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts günstiger
Mh schon richtig, aber kleiner Denkfehler:
Mobilpoints bei A1 Festnetz-Internet?
Hier gehts um die Internet Service Pauschale ;)

und btw. -> Kündigung im März, Kündigungsdatum 31.04.2014.

Kündigungsfrist ist ein Monat zum letzten Monatstag.

Sprich A1_Frederik hat vollkommen recht. 🙂
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Da muss ich A1_Frederik wiedersprechen...

Auf folgendes ist zu achten:

Kündigungsfristen
Mobilpoints-Kontostand

Mitunter ist eine Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts günstiger
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Falls, wie anscheinend in deinem Fall, die Vertragslaufzeit abgelaufen ist, spielt es keine Rolle ob du eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung ausstellst. Im Zweifelfall würde ich aber die ordentliche Kündigung vorziehen.
So ,
Servicepauschale rückforderungsbrief ist abgeschickt, bin gespannt!
A1 Sonderkündigung info habe schon bekommen, meine Bindungsfrist ist sowieso abgelaufen.
Ist eigentlich egal kündigt man per so-kü recht  oder ordentliche kündigung?
Gibts irgendwelche unterschiede, vorteil -nachteil etc.?
Berny AB schrieb:
 
" Darauf sind sicherlich einige reingefallen..."
Ja, ich auch,:(bin seid 2006 bei Telekom AT ( aon speed 400 mb :D) und dan
andere produkte und tarifen.
Mit produkten war ich stets zufrieden,mit A1 Kombi bin auch sehr zufrieden aber mit dem ANBIETER 
kann nicht mehr anfangen! An meinem standort sind alle Top-Anbieter möglich,ich weiß das die anderen
nicht viel besser sind aber ich tue das aus Prinzip ,Anbieter wechsel ist beschlossen:D
 
 

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