online rechnung

  • 26 February 2012
  • 44 Antworten
  • 20440 Ansichten

warum darf ich nicht mehr in die online rechnung einsehen, nur weil ich die papierrechnung noch bekomme. ich will weiterhin einblick haben auf meine kostenkontrolle. z. b. telefonie im ausland , ich will sehen wieviel ich zu bezahlen habe. von mir aus brauch ich den zugang zu den alten rechnungen nicht, aber den einzelentgeltnachweis habe ich sowieso nie automatisch in papierform bekommen. ich finde das rechtlich nicht in ordnung dass man dazu gezwungen wird. und ausserdem kann mann rechtzeitig einspruch erheben, wenn was nicht passt.
 
bin sehr verärgert

44 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
manfred100 schrieb:hallo Thomas,

Es gibt noch mehr Kunden die eine Papierrechnug wollen und Online-Einsicht in den EVN!
Kundenservice und A1 ein Widerspruch??

lg Manfred


PS.: wäre Interessant wenn sich noch mehr Kunden hier melden die der selben Meinung sind.


Servus Manfred,

wie mein Kollege Christian auf Seite 1 dieses Themas schreibt, bieten wir euch die Möglichkeit an, zwischen Papierrechnung und der umweltfreundlichen Onlinerechnung zu wählen.

Wenn die Papierrechnung ausgewählt wird, gibt es online immer noch Infos zu den laufenden Kosten und Freieinheiten.

Natürlich könnt ihr dieses Thema gerne nutzen, um uns Feedback und Änderungswünsche mitzuteilen.

lg
Thomas
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
TheErnesto schrieb: Und was was fang ich jetzt mit Eurer super Ausrede an, vonwegen es darf nur ein Original geben ?
Es gibt immer nur EIN Original. Wennst bei der Schulbuchaktion den Erlagschein bar bezahlen willst, sind zwei kleine Abschnitte drauf, Schule will, dass beide abgestempelt werden wegen Buchhaltung, weil die zufaul sind ne Kopie zu machen, aber wenn beide abgestempelt wären, dann hätte der Kunde einen Nachweis, dass er diesen ZWEIMAL bezahlt hat und könnte das reklamieren und zurück verlangen, obwohl er es nur EINMAL bezahlt hat. Damit hätte er sich quasi den Selbstbehalt gespart.

Nehme an, dass dies bei der Rechnung gleich ist, sonst könnte man das ja 2mal von der Steuer absetzen versuchen.

Desweiteren darf ich nochmal auf meinen Post von Seite 1 ganz unten hinweisen, ist wohl unter gegangen.

Bei unserer #RetakeMassEffect Bewegung gibt es nichts schlimmeres als Leute, die nur schimpfen und keine konstruktive Kritik beitragen oder gar ne lächerliche Klage beim Kartellamt vom Zaun brechen wollen. Damit wirken wir als Bewegung ALLE wie kleine Kinder die nur heulen weil ME3 kein Happy End hat - was aber nicht so ist; egal, durch solche Typen werden wir alle in diesen Topf geworfen und wir können nur hoffen, dass BioWare uns dennoch noch zuhört und auf unsere Wünsche und Kritik eingeht.
Solches Rumgewhine bewirkt nur, dass man einem nicht mehr zuhört.

Bleibt sachlich und höflich, dann wird A1 euch auch zuhören.

Das kennt man ja auch aus dem wirklichen Leben: Wenn ich will, dass jemand was macht/löst, was dieser "verbockt" hat, wird der mir sicher nicht zuhören und auf Stur schalten, wenn ich ihn einfach nur anbrülle. Red ich normal und sachlich mit ihm auf gleicher Höhe, werde ich schon eher was erreichen.

End.of.Line.
Umweltfreundlichkeit ist eine tolle Sache. Vor allem wenn es stimmt. Ich schau genau in die EVN nur wenn die Kosten groß sind. Bei diesen Kosten EVN ist 10-20 Seiten. Wer gewinnt? Ich brauche diese Papierberge nicht, für arme A1 ist nur teurer. Mutter Natur leidet genauso. Wo ist Logik?????
 
A1 zeigt nach wie vor dass bunte Werbung machen ist wichtiger als Kunden zuhören. Taub, blind, sturr, unflexibel.
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Hallo Die Da,

natürlich kannst du hier auch deinen Unmut äußern. Achte dabei aber bitte auf die Netiquette- auch wenn du verärgert bist.

lg
Thomas
Solange A1 ausschlisslich über Netiqutte sich kümmert und nicht über Antwort (ich hab ja was gefragt, nicht?), wird es weiter so gehen - wir dürfen uns aufregen, A1 kassieren und uns missachten. Ich zahle mehr als genug um in irgendeine Weise Service zu haben. Bei dieser Firma - never.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
http://www.a1community.net/t5/image/serverpage/image-id/299i363A08C4BDF6D7A1/image-size/original?v=mpbl-1&px=-1
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Hallo Die Da,

natürlich nehmen wir dein Feedback ernst - die Einhaltung der Nettiquette ist allerdings genauso wichtig.

In diesem Thread findest du bereits die Gründe, die zu der Änderung geführt haben. Sieh' es doch einmal so:

Ich kann deinen Ärger schon verstehen; andererseits ersuche ich auch um Verständnis für uns: Tarife im Mobilfunk sinken im Gegensatz zu allen anderen Branchen ständig, zusätzlich werden Regelungen wie diese eingeführt. Da ist es dann manchmal notwendig, mit sanftem Druck (sprich Entscheidung Rechnung/Online Rechnung) zu versuchen die Entwicklung in andere Bahnen zu lenken.Mit ist schon klar, dass das bei manchen Kunden für Verwunderung oder Verärgerung sorgt. Vielleicht ändern wir es in der Zukunft ja einmal wieder. Derzeit haben wir uns für diesen Weg entschieden!

lg,
Christian
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
nukular7 schrieb:a1 könnte auch entlich die signierte online rechnung einführen dann könnte man sie auch für die steuer abrechnung verwenden.
Hallo nukular7, die elektronisch signierte Rechnung gibt es derzeit für Kunden mit Businessanschlüssen. Im Privatkundensektor leider nicht. Ob und wann sich dies einmal ändert, kann ich leider nicht sagen. Diese Info liegt uns nicht vor.

Liebe Grüße,
Alexandra
Ich hab nun ein bisschen mitgelesen und möchte auch mal etwas dazu sagen.
 
Dass A1 die Onlinerechnung statt der Papierrechnung einführt ist für mich völlig ok. Ich brauch kein Papier zuhause. Meine Rechnung brauch ich nur, um die korrekte Abrechnung aller Gebühren und Verbindungen zu kontrollieren. Der Umwelt zuliebe kann ich diese Kontrolle auch per Laptop/Tablet/E-Book Reader o.Ä. durchführen.
Ich muss nur sagen, dass es eine Frechheit ist, bei Erlagscheinzahlung, (oder besser als Selbsteinzahler, denn ich bezahle nur mit der online-Einzahlmethode per A1.net-Homepage über eps), keine elektronische Rechchnung bekommen zu können. Somit war ich gezwungen, einen Abbuchungsauftrag einzurichten, der aufgrund der willkürlichen Buchung von A1 leider immer Problematisch ist.
Dass zusätzlich der laufende EVN innerhalb einer Rechnungsperiode abgestellt wird ist weiters in meinen Augen eine Frechheit.
Bei meinem mobilen Internetanschluss kann ich eigentlich nur per EVN mein genaues verbrauchtes Volumen einsehen. Denn nur da kann ich sehen, welche Verbindungen für die Verbrauchsberechnung berücksichtigt wurden.
Durch wegfallen des EVN bei meinem Internetanschluss musste ich mich auf die Anzeige unter Kosten- und Freieinheitenkontrolle verlassen, und erlitt durch die falsche Anzeige (Erst drei Tage zu spät aktualisiert und somit etwa 2GB zu wenig angezeigt) erstmals seit 5 Jahren eine empfindliche Nachzahlung aufgrund der Datenüberschreitung. Da dies das erste mal innerhalb von 5 Jahren war, führe ich dies auf das Wegfallen des EVN zurück.
 
Warum also muss man den  EVN einer laufenden Abrechnung besonders bei Internetanschlüssen abstellen und warum ist es nicht möglich als selbsteinzahler mit Einzahlung per EPS in den Genuss der Onlinerechnung zu kommen? Warum wird man zur lückenlosen Kontrolle seiner Gesprächs-/Internetverbindungen von A1 zu einem Abbuchungsauftrag gezwungen?
Mehrmalige Anrufe bei der A1 Serviceline haben keine Antwort dafür hervorgebracht. Vielleicht weiss hier jemand dazu etwas zu sagen??!?
 
 
P.S. Ich halte es nicht für umweltfreundlicher, den EVN für "Papierkunden" NUR noch per Post zuzustellen. Bei weiterer Verfügbarkeit im Internet müsste niemand Porto und Druckkosten übernehmen oder irre ich mich da?
PP.S. Und laut EEN-V 2011 ist es nicht vorgeschrieben, in welcher Form ein EVN oder dort genannt EEN zur Verfügung gestellt werden muss. Auch wird dort nicht ausgeschlossen, dass dieser in mehrfacher Ausführung ausgestellt werden kann. Somit sehe ich persönlich keine Notwendigkeit seitens A1 speziell den Service des EVN für "Papierkunden" einzustellen.
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Hallo obstlamobil,

danke für dein Feedback.

Im Moment bieten wir die Online Rechnung nur in Verbindung mit einem Abbuchungsauftrag an.

Zum Online EVN und der Online Kontrolle der Kosten und Freieinheiten: Beide Systeme greifen auf die selbe Datenbank zu. Beide können aus technischen Gründen den Datenverbrauch nicht in Echtzeit anzeigen. Eine Verzögerung von mehreren Tagen sollte natürlich im Normalfall nicht auftreten.

Wenn die Anzeige der verbrauchten Daten schon länger nicht aktualisiert wurde und du schon den Großteil des Datenvolumen vebrbraucht hast, kannst du dich auch telefonisch beim A1 Service Team 0800 664 100 erkundigen. Da die Überziehung jetzt schon passiert ist kontaktierst du uns am besten per E-Mail über www.a1.net/kontaktformular .

lg
Thomas
noch Mal: was ist umweltfreundlicher - 20  Papierseiten, die weggeschmissen werden, oder NULL?
Liebes A1 Team,
 
ich kann mich dem Unmut zahlreicher Kunden ebenfalls nur anschließen. Es bleibt mir auch nur nochmal zu wiederholen, dass der "sanfte Druck" in Richtung online-Rechnung durch eine Verringerung der Servicequalität nicht wirklich dem Anspruch des Marktführers in Sachen Service genügen kann.Ich persönlich verwalte mehrere Rufnummern eines kleinen Unternehmens wobei die Papierrechnungen an diverse Adressen zugestellt werden, nun kann ich leider online auf die pdf-Kopien nicht mehr zugreifen und in diversen Angelegenheiten auch keine Konstenkontrolle mehr durchführen bzw. Aufkünfte erteilen. Ich ersuche A1 daher nochmals diese Service-Verringerungs-Offensive zu überdenken und dementsprechende Konsequenzen zu ziehen.
 
Vielen Dank.
Benutzerebene 7
Abzeichen +1
es darf nur EINE original rechnung geben. wenn dann kann a1 eine rechnungskopie online zu verfügung stellen aber kein original.
es darf nur EINE orginal rechnung geben ist KEIN Argument! Eine Online Rechnung (PDF) kann man Ja auch
hundertmal ausdrucken wenn man will! Welches Stück Papier ist dann das Orginal?
 
Benutzerebene 7
Abzeichen +1
eben manfred genau deswegen. ein eindeutiges orginal würde nur über die digitale signatur realisierbar sein. also signierte pdf.
Benutzerebene 4
Ich war bislang auch Bezieher von sowohl Papier- als auch Onlinerechnung.
Durch die "sanften" Maßnahmen von A1 habe ich natürlich ebenfalls keinen Zugriff auf die Onlinerechnung mehr, was defacto auch nicht weiter schlimm ist.
 
 
Ich würde grundsätzlich gerne auf die Onlinerechnung umsteigen, aber nicht im derzeitigen Funktionsumfang: Denn bei der Onlinerechnung bekommt man derzeit als Privatkunde nur Kopien; sobald A1 die Onlinerechnung für Privatkunden mit einer digitalen Signatur versieht, steige ich sicher um. Andernfalls, muss leider weiterhin die Papierrechnung herhalten.
 
 
PS: Das immer wieder gebrachte Argument, dass Online- und Papierrechnung nicht gleichzeitig bezogen werden können, weil es nur ein "Original" geben darf, ist natürlich nichtig, da man bei der Onlinerechnung ohnehin nur Kopien, und keinesfalls (als Privatkunde) ein Original bekommt.
Benutzerebene 3
Abzeichen
Hallo theliquid,

wir bieten die signierte Online Rechnung nur für Firmenkunden an.

Für PrivatkundInnen ist die signierte Online Rechnung für Mobilanschlüsse nicht verfügbar.

Brauchst du als Privatkunde deine Rechnung fürs Finanzamt, nütze bitte statt der Online-Rechnung nur unsere kostenlose Papierrechnung.

Liebe Grüße
Juri
Benutzerebene 4
Update: Ich kann seit heute, trotz bestehender Papierrechnung, wie früher gewohnt die Onlinerechnung nutzen.
Außerdem ist bei mir der Einzelverbindungsnachweis wieder verfügbar.

Hat da vielleicht der "sanfte Druck" (:P) aus der Community etwas bewirkt, oder handelt es sich nur um einen Fehler? 🙂
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Hi theliquid!

Das ist kein Fehler sondern beabsichtigt. Bei mobilen Verträgen ist dies nun wieder möglich.

Liebe Grüße,
Alexandra

Antworten