ich habe eine allgemeine Frage bezüglich der von A1 geforderten Kaution:
Angenommen ich schließe einen Neuvertrag (Online) ab und bekomme ein Mail, dass eine Kaution von € 500,00 zu zahlen ist. Diese wird von mir überwiesen, das Handy geliefert. Ich nehme an, dass die Grundgebühren dann dennoch (obwohl A1 die € 500 von mir hat) monatlich von meinem Konto abgebucht werden, richtig?
Nun habe ich die Info, dass die Kaution nach Ablauf 1 Jahres rückgefordert werden kann - bekomme ich dann die gesamten € 500 retour, oder lediglich eine Gutschrift, sodass diese monatlich um die monatlichen Grundgebühren verringert wird?
Und noch eine Frage: Wie sieht es nach 6 Monaten mit einer Vertragsverlängerung (Mobilpoints) aus, kann dies trotz der Kautionsleistung durchgeführt werden?
Danke und LG
Beste Antwort von Danger23
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