NGV scheidet mangels Notstromspeisung und Zuverlässigkeit aus (Rufhilfegerät ist auf IP-Telefonanschlüssen gemäß Vertragsbestimmungen bzw. Haftungsausschlüssen des Österrechischen Roten Kreuzes nicht betreibbar).
Wie ist dies im Bestellprozess bekanntzugeben, sodass die Kombi meiner Großmutter jedenfalls mit normalem Telefonanschluss (POTS) hergestellt wird?
Beste Antwort von Danger23
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