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Kündigung bei Portierung


Guten Morgen, ich habe meine A1 Nummer zu einem anderen Anbieter gestern portieren lassen, muss ich jetzt die alte Nummer noch zusätzlich schriftlich kündigen? Bzw. habe ich auf meine alte A1 Sim Karte jetzt eine neue Nummer zugeteilt bekommen, was passiert mit dieser Nummer? Muss ich diese jetzt kündigen oder ist dies jetzt einen B-Free Nummer?Danke!mit freundlichen GrüßenKarin Fetz
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Beste Antwort von A1_Juri 29 April 2011, 01:57

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30 Antworten

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Hallo Karin, schade, dass du mit deiner gewohnten Rufnummer nicht mehr unsere Kundin sein möchtest. Mit der Portierung kündigen wir deinen Anschluss nicht automatisch. Damit du deinen Anschluss weiternützen kannst, bekommst du von uns bei der Portierung eine neue A1 Rufnummer. Deine SIM-Karte kannst du einfach mit deiner neuen A1 Rufnummer weiterverwenden. Brauchst du deinen Anschluss nicht mehr, sende uns ein formloses Kündigungsschreiben mit deiner Unterschrift. Wir erledigen dann die Kündigung mit dem Ende aller Bindungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Nach der Kündigung stellen wir dich mit deiner neuen A1 Rufnummer auf B.FREE um, wenn du einen Pivat-Anschluss hast. Liebe GrüßeJuri
das heißt, wenn ich morgen meine a1-nummer zu einem anderen anbieter portiere, muss ich auch nochmal extra bei a1 kündigen (bindung ist in meinem fall keine vorhanden). und das bedeutet wiederum, dass ich drei monate lang beim neuen anbieter und bei a1 zahlen muss, oder?besser wäre also die vorgangsweise, morgen oder besser noch heute bei a1 zu kündigen und erst in drei monaten minus einem tag zu wechseln/portieren, nicht wahr?
Benutzerebene 3
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Hallo Karin,wie du richtig schreibst: Wir brauchen eine Kündigung von dir, wenn du deinen Vertrag abbestellen möchtest. Durch die Portierung alleine kündigen wir deinen Privat-Vertrag nicht. Bitte bedenke, dass die Portierung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und deine Rufnummer aktiv sein muss. Wird die Rufnummer während der Portierung inaktiv, kann die Portierung nicht erledigt werden. Durch die Kündigung wird deine Rufnummer inaktiv. Deine NÜV-Info ist 60 Tage gültig. Du kannst deinen Portier-Termin selbst aussuchen. Beachte dabei bitte, dass es Tage gibt an denen keine Portierungen gemacht werden. Rechne daher bitte ausreichend Zeit für die Portierung ein. Wegen des Anmeldedatums bei die deinem neuen Betreiber wende dich bitte an ihn. Dazu haben wir naturgemäß keine Infos.Möchtest du weiter mit deinem gewohnten Netz telefonieren, wende dich einfach an unsere kostenlose A1 Serviceline 0800 664 664. Sie ist rund um die Uhr für dich da und meine KollegInnen werden dir bestimmt ein attraktives Angebot unterbreiten, mit dem du im besten Netz weiter telefonieren, SMSen und surfen kannst. Liebe Grüße Juri
Hallo Forum,
ich habe Fragen zur Vertragsbeendigung:1) Welche Form muss die Kündigung haben, bzw. genügt ein Mail mit einem Farbscan des Kündigungsschreiben?2) Wie erhalte ich die NÜV-Info am einfachsten.
3) Kann ich den Tarif nach Rufnummernübertragung aber innerhalb der Kündigungsfrist noch weiter nutzen? Mit welcher Nummer?
4)Gibt´s irgendwelche Probleme, wenn die zu übertragende Nummer schon vorher von Drei zu A1 übertragen worden ist.
 
Danke
LG Eva
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1) entweder du schickst sie eingeschrieben per post, du faxt sie oder scannst sie und verwendest das kontaktformular auf der A1 webseite (falls du noch einen ergänzenden text in das kontaktformular schreibst, sichere diesen text vor dem abschicken mittels copy & paste.

2) du gibst deinem neuen betreiber den auftrag die nummer zu sich zu portieren.

3) du bekommst per sms eine neue/temporäre rufnummer (genau wie vorher bei deinem neuen anbieter). wichtig ist, wenn dein vertrag in einem monat ausläuft, dann gelten die freieinheiten nur alliquot - also wenn du zb 1000 minuten inklusive hast und dein vertrag endet zur mitte des verrechnungsmonats, hast du nur 50% der freieinheiten zur verfügung.

4) probleme kann man nie ausschließen - aber meine rufnummer war schon bei telering, t-mobile, drei und ist jetzt bei A1 probleme gab es dabei nie.

grüße muuh166
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Hallo evaho,

danke an muuh166 für die korrekte Antwort!

Als kleine Ergänzung noch die Infos, wie du uns per Post oder per Fax erreichst:

    [list]
  • per PostA1 Telekom Austria AGPostfach 10011011 Wien
[/list]
    [list]
  • per Fax an 0800 664 101
[/list]
Übrigens: auf https://mss.a1.net/mss/enter.sp?serviceId=OFFER kannst du nachsehen, ob es für dich ein tolles Angebot zur Vertragsverlängerung gibt.

lg
Thomas
Hallo!Ich möchte meinen Vertrag kündigen und zu enem anderen Anbieter wechseln. Dabei möchte ich jedoch meine Nummer mitnehmen.Da ich aber noch eine 3monatige Kündiungsfrist habe, stellen sich mir folgende beiden Fragen:
 
-> Wie kann ich meine Nummer mitnehmen, wenn ich noch eine 3monatige Bindung habe? Ich habe jetzt nämlich zwei unterschiedliche Auskünfte bekommen. Bei der Service Hotline wurde mir gesagt, dass ich mir im Shop eine NÜV Bestätigung holen muss. Im Shop wurde mir gesagt, dass eine Kündigung alleine reicht. Den rest macht der neue anbieter.Jedoch ist beim neuen ANbieter eine Bestätigung der Rufnummerübernahme seites des bisherigen Mobilfunkbetreibers notwendig. Jetzt kenne ich mich nicht mehr aus.
 
-> Zur Kündigung: Meine Rufnummer läuft beim Vertrag meiner Mutter mit. Ich bekomme jedoch trotzdem meine eigene Rechnung zugesendet. Muss somit meine Mutter bei der Kündigung auch mitunterschreiben?
 
Vielen DAnk im Voraus 
Benutzerebene 7
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Hallo scheini,

willkommen in der Community!

scheini schrieb:
-> Wie kann ich meine Nummer mitnehmen, wenn ich noch eine 3monatige Bindung habe? Ich habe jetzt nämlich zwei unterschiedliche Auskünfte bekommen. Bei der Service Hotline wurde mir gesagt, dass ich mir im Shop eine NÜV Bestätigung holen muss. Im Shop wurde mir gesagt, dass eine Kündigung alleine reicht. Den rest macht der neue anbieter.
Die Kündigungsfrist ist hier kein Problem: Portierst du deine Nummer während der Frist, wird deinem Vertrag einfach eine Ersatznummer zugewiesen. Deine neue Nummer kannst du also schon mitnehmen, bevor die Kündigung tatsächlich durchgeführt wurde.

Die NÜV bekommst du in jedem Shop - egal ob A1 Shop, oder im Shop deines zukünftigen Betreibers.

scheini schrieb:
-> Zur Kündigung: Meine Rufnummer läuft beim Vertrag meiner Mutter mit. Ich bekomme jedoch trotzdem meine eigene Rechnung zugesendet. Muss somit meine Mutter bei der Kündigung auch mitunterschreiben?

Hier solltest du eines beachten: Bei einer Portierung müssen sowohl der alte, als auch der neue Vertrag auf denselben Inhaber laufen. Wenn der A1 Vertrag auf deine Mutter, aber der neue Vertrag auf dich laufen soll, muss der A1 Vertrag vor der Portierung auf dich übertragen werden.

Eine Übertragung kannst du im A1 Shop erledigen. Sie kostet einmalig 20 Euro - es müssen sowohl der alte Vertragsinhaber, als auch der neue Vertragsinhaber unterschreiben.

Vielleicht überlegt ihr es euch mit der Kündigung noch anders? Das A1 Service Team 0800 664 100 berät dich gerne über deine Möglichkeiten für eine Vertragsverlängerung!

lg,
Christian
Hallo,
 
dieses Jahr werde ich es endlich mal schaffen, meinen Vertrag mit A1 fristgerecht zu kündigen (Vertragsbindung bis 30.11.2013).
 
Nun meine Frage: Bis wann kann die Portierung der Rufnummer zu einem Anbieter meiner Wahl bei A1 eintreffen, damit dieser Vorgang überhaupt noch vollzogen werden kann, wenn man die Bindung bis 30.11 berücksichtigt?
 
Beste Grüße
Patrick
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Wenn du die Nummer zu 100% nicht verlieren willst, dann VOR der Kündigung. Geht danach auch, aber mit gewissem Risiko (was immer besteht wenn zwei Firmen zusammenarbeiten müssen).
Naja, ein Monat für Ende des A1-Vertrags wär ja verschmerzbar, wenns denn geht...
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
pattheman20 schrieb:Naja, ein Monat für Ende des A1-Vertrags wär ja verschmerzbar, wenns denn geht...
Geht ... nur wenn was schiefgeht sind 2-3 Wochen sehr knapp, denn wenn der Wurm wo drin is, dann gescheit.
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Hallo Patrick, da die Portierung für Verträge von Privatkunden keine automatische Kündigung bedeutet, kannst du die Rufnummer während dein aktueller Vertrag nich läuft zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden. Im Falle einer restlichen Bindung bis zur tatsächlichen Kündigung bekommst du von uns einfach eine neue A1 Rufnummer kostenlos zugewiesen.

Dein Entschluss klingt ziemlich eindeutig, was sehr schade ist. Vielleicht magst du uns trotzdem verraten, wieso du dich entschlossen hast A1 zu verlassen? Gerne sehen wir auch nach, ob wir nicht doch etwas besseres finden und du bleibst bei uns? Wir würden uns freuen, wenn du uns einfach kurz eine Info unter www.a1.net/kuendigung sendest.

lg,
Bernd
Hallo!
 
Ich möchte gerne meinen A1 Mobiltelefonievertrag kündigen und meine Rufnummer zu Yesss mitnehmen.
Ich habe mir vorgestern bereits eine NÜVI geholt. Wie sollte ich das jetzt zeitlich machen?
Zuerst kündigen und dann so 1 Monat vor Ablauf der 3monatigen Kündigungsfrist den neuen Vertrag holen und die NÜVI an Yesss schicken? Funktioniert das dann noch?
Ich hoffe schließlich, ich sollte nicht alles vorher machen bevor ich kündige, dann würde ich ja 3 Monate doppelt zahlen. Außerdem habe ich gehört, dass wenn ich meine Rufnummer/die NÜVI dem neuen Anbieter zum Portieren "überreiche", dass mir dann bis zum endgültigen Vertragsablauf bei A1 eine neue Nummer zugeteilt wird,  und ich die dann extra nochmal mit 3 Monaten Frist kündigen muss !?!?
 
Bitte um Info,
Danke 
Benutzerebene 6
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Hallo Claudia,

was du bedenken mußt, ist das die NÜFI nur 90 Tage gültig ist, danach benötigst du wieder eine neue. Die Nummer muss vor dem Ende deines Kündigungsstichtags portiert werden, da diese nicht mehr portiert werden kann, sobald sie inaktiv ist. Sobald deine Nummer portiert wurde, erhälst du von uns eine "Übergangsnummer". Diese ist kostenlos und natürlich verlängert sich dadurch nicht die Restlaufzeit deines Vertrages. Um eventuelle Doppelzahlungen zu vermeiden empfehle ich dir die Nummer 1 bis zwei Wochen vor Ende des Vertrages zu portieren.

LG Frederic
Benutzerebene 2
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Ist es möglich, das Kündigungsschreiben abzuschicken und die NÜVI erst innerhalb der 3monatigen Kündigungsfrist, also zb. erst ca. 1 Monat vor der Kündigung des Vertrags, anzufordern?
Oder muss die NÜVI schon vor Absenden des Kündigungsschreibens angefordert werden?
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Während der Kündigungsfrist läuft Dein Vertrag ganz normal weiter und Du kannst somit auch während dieser Frist die NÜV-I besorgen bzw. beim neuen Betreiber die Portierung beauftragen (dieser holt sich dann die notwendigen Informationen bei A1). 🙂
Jetzt hab ich vor einer Woche die Kündigung per Fax geschickt, bekomme ich da keine Bestätigung?
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Sicher geht eine Kündigungsbestätigung raus; kann locker 3 Wochen dauern.
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
_claudia9999_ schrieb:Jetzt hab ich vor einer Woche die Kündigung per Fax geschickt, bekomme ich da keine Bestätigung?
Hallo _claudia9999_,

hier habe ich gerne nachgesehen. Deine schriftliche Kündigung ist bei uns am 08.10.2014 eingegangen und auch bereits im System vermerkt.
Kündigungsdatum ist der 09.01.2015 (= 3 Monate Kündigungsfrist, Datum des Rechnungsabschlusses).
Du erhältst auch noch eine Bestätigung von unseren Kollegen.

Es ist sehr schade, dass du uns verlassen möchtest!

Liebe Grüße,
Elisa
Hallo,
 
Ich hätte eine Frage,
 
mein Vetrag läuft im Septemberr 2015 aus, und leider gibt es diesen nicht mehr und ich müsste
für das selbe Angebot statt jetzt 20,- neu 35,- bezaheln, um 15,- mehr im Monat für die selbe Leistung!
 
Jetzt möchte ich den Anbieter wechseln und möchte meine Rufnummer mitnehmen.
 
Ich wollte fragen ob es möglich ist jetzt schon meine Rufnummer auf den neuen Anbieter zu übertragen,
mittels NÜVI, und wenn ja was passiert mit dem bestehenden A1 Vertrag?
 
Zahl ich die Grundgebühr weiter bis September oder kann ich vorzeitig kündigen?
 
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
 
LG Robert
Benutzerebene 6
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Natürlich kannst du vorzeitig zu einem anderen Provider wechseln, aber die Gebühren musst du bis zum Vertragsende weiterbezahlen.

Warum läßt du deinen bestehenden Vertrag nicht einfach weiterlaufen? Selbst wenn du einen Tarif hast, den es jetzt nicht mehr gibt, sollte es möglich sein, diesen weiter zu behalten. Du brauchst deinen Vertrag ja nicht zu verlängern, sondern einfach weiterlaufen lassen. lg luigi
Benutzerebene 2
Hi Robert_Enz,

luigi hat dir schon die richtige Antwort gegeben - das Ende der Bindung bedeutet nicht, dass dein Vertrag dann aus ist. Du kannst den Vertrag einfach weiterführen, zu den üblichen Konditionen.
Theoretisch könntest du jetzt schon kündigen, allerdings müsstest du dann die Gründgebühr und etwaige Zusatzoptionen bis Vertragsende zahlen. Dazu kommen Ausgleichszahlungen für eventuelle negative Mobilpoints.
Summa summarum gibt also keinen Anlass für eine Kündigung, und du kannst einfach bei deinem gewohnten Tarif bleiben.

LG, Katharina
Ich habe vor kurzem per Mail (digital Signiert) gekündigt und eine NÜV angefordert. Wie lange wird es in etwa dauern bis ich die NÜV habe bzw eine Bestätigung über die Kündigung erhalte?
Achja und noch eine Frage:
 Mein Vertrag läuft noch bis 2016. Was passiert mit der alten SIM nach der Rufnummernmitnahme? Bekomm ich da eine andere Nummer?

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