Danke im Vorraus an alle Antworten!
Beste Antwort von Floridsdorfer77.
Original anzeigenBeste Antwort von Floridsdorfer77.
Original anzeigenFloridsdorfer77 schrieb:
Du weißt ja: drei Juristen haben vier unterschiedliche Meinungen. ;)lol :-)
kohlmark schrieb: Wenn es hier natürlich für Österreich wieder Ausnahmen geben kann, oder es aufgrund fehlender Legitmierungen nicht (in dieser Form) gilt, dann ist das natürlich wieder was anderes :-)Das ist keine österreichische Extrawurst. 😉 EU-Soll-Richtlinien (Unionsrecht) müssen in allen EU-Staaten erst einmal ins nationale Recht übernommen werden. Ein berühmtes Beispiel: die Vorratsdatenspeicherung, weswegen Deutschland, wo der BGH nein dazu gesagt hat, beim EuGH angeklagt ist.
Floridsdorfer77 schrieb:Hi,kohlmark schrieb: Lt. EU Recht führt ein Root auf einem Gerät weder zu Garantieverlust seitens des Herstellers, noch zu Gewährleistungsverlust seitens des Händlers, es sei denn, der Hersteller kann nachweisen, dass der Fehler dadurch entstanden ist, oder verursacht wurde.
Welcher Paragraph des österreichischen ABGB weist darauf hin? Die EU/der EuGH kann ja gerne mal was beschließen/urteilen, aber solange sowas nicht ins nationale Recht umgesetzt ist... 😉 Nicht von ungefähr müssen solche Vorgaben pro forma durch den National- und Bundesrat gewinkt werden.
Rechtsberatungen, überhaupt in Foren, wo keine legitimierten Juristen tätig sind, sind immer sehr heikel.
kohlmark schrieb: Lt. EU Recht führt ein Root auf einem Gerät weder zu Garantieverlust seitens des Herstellers, noch zu Gewährleistungsverlust seitens des Händlers, es sei denn, der Hersteller kann nachweisen, dass der Fehler dadurch entstanden ist, oder verursacht wurde.
Drenor schrieb:bin ich dann dafür auch versichert oder nicht ?Hallo,
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