Vorratsdatenspeicherung & Co.

  • 28 October 2013
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Benutzerebene 2
Verschoben und mit passenderem Titel versehen.

Hallo ! Gestern Abend habe ich die Sendung "Günther Jauch" auf der ARD geschaut, es ging um den Abhörskandal des Handys der Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Die Gäste sprachen immer von "Datenspeicherung" , "Metadaten" usw.
Mich als A1 Kunde würde interessieren, wo werden unsere Daten (Kundendaten, A1 Webmail, Stichwort: Vorratsdatenspeicherung) erfasst und schlussendlich gespeichert ? Werden die auf US Servern abgelegt ? Sind die Daten sicher gespeichert ? Wo stehen die Server von der Telekom ? Wie werden sie gespeichert ? Wer hat Zugriff auf diese Daten - Nur A1 oder auch irgwelche öst. Behörden / evtl. ausländische ? Wie lange werden diese Daten aufgehoben / gespeichert ?

Würd mich brennend interessieren, denn ich finde es wichtig informiert zu sein.
Ich hoffe ihr seht es auch so..

Danke.

29 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Hallo!

Die für die Datenspeicherung erforderlichen Server der A1 TA befinden sich natürlich in Österreich. Wo genau sie sich in unserer Heimat befinden, das wird A1 mit Sicherheit nicht verraten. 😉 :)

Natürlich bekommen in bestimmten Fällen auch bestimmte inländische Behörden Zugriff auf die Netze (z.B. Telefonortung, Mitschnitte von Gesprächen Verdächtiger) und Informationen von den Kommunikationsbetreibern. Ist gesetzlich alles geregelt.

100%ige Sicherheit, daß alles immer total korrekt abläuft, gibt´s natürlich nie. Deshalb ist es wie immer: was ich nicht von mir gebe, das kann nie in falsche Hände gelangen. 😉 :)

So, zum Abschluß noch ein wenig Lesestoff:

Google-Ergebnisse Vorratsdatenspeicherung, das Telekommunikationsgesetz (ab § 92) & die Übersichtsseite der A1 AGB (in den jeweiligen AGB steht´s bez. Daten immer im 3. Drittel)

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Hallo quesera, ergänzernd zur Antwort von Floridsdorfer77:

Seit 01.04.2012 sind alle Mobilfunk- und Internetanbieter dazu verpflichtet, jegliche Vorratsdaten sechs Monate lang zu speichern. Danach werden sie gelöscht und stehen nicht mehr zur Verfügung. Eine Auswertung von Vorratsdaten innerhalb dieser Zeit kann gemäß Telekommunikationsgesetz 2003 mit einem gerichtlichen Beschluss durch die zuständige Staatsanwaltschaft angeordnet werden, siehe hier: http://www.rtr.at/de/tk/TKG2003#p102b). Eine Auskunft wird daher ausschließlich der Staatsanwaltschaft erteilt.

Natürlich gibt es auch diverse Sicherheitsmaßnahmen bei A1, damit diese Daten geschützt sind. Details hierzu kann ich jedoch nicht online stellen.

lg,
Bernd
Benutzerebene 3
Interessant wäre nat. auch ob wir (die Verursacher der Daten) auch wissen was gespeichert wird?

Laut Medien werden nur die Verbindungsaufbauten (nicht zu welchen Servern bei Internet) wer mit wem SMS/Gesprächs Verkehr betreibt und von wo aus.

Also nochmal zusammengefasst:

Internet | Einwahl aber nicht welche Server/Websites man ansurft
Telefonie | von wo mit wem und was
SMS MMS | wer mit wem und was

Oder liege ich hier falsch und A1 speichert noch mehr mit?
Sind das nicht enorme Datenmengen und Informationen welche gespeichert werden müssen und Zusätliche kosten + Klimabeinträchtigung (für die Grünen Politiker)??
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
BlackMalum schrieb: Interessant wäre nat. auch ob wir (die Verursacher der Daten) auch wissen was gespeichert wird?
Bei dem medialen Hype, den es im Vorfeld der Einführung (und auch kurz danach) gab, gehe ich mal davon aus. ;)

Bei Deiner Zusammenfassung hast Du das "Wann" und die e-Mails vergessen. :)

Alles relevante steht im Telekommunitkationsgesetz §§ 92 bis 102c

BlackMalum schrieb: Oder liege ich hier falsch und A1 speichert noch mehr mit?
Das einzige, was zusätzlich noch gespeichert werden könnte, wären die Inhalte inkl. der angesurften Seiten; sonst wird ohnehin alles gespeichert. 😉 Aber A1 wird sich hüten, denn das wäre gesetzeswidrig und käme irgendwann ans Licht.

BlackMalum schrieb: Sind das nicht enorme Datenmengen und Informationen welche gespeichert werden müssen und Zusätliche kosten + Klimabeinträchtigung (für die Grünen Politiker)??
Sicher ist das ein enormer technischer und energetischer Aufwand. Nur, was soll man machen? Die EU hat´s bestimmt und wir (Österreich) müssen uns beugen, sofern es kein Vertragsverletzungsverfahren geben soll, das uns bei Verurteilung Strafzahlungen in Milliardenhöhe einbrächte. Österreich kracht finanziell ohnehin schon wie eine Kaisersemmel...

Und bitte höre mit den Grünpolitikern auf. Was die können, sehen wir tagtäglich; alleine schon in Wien. Und ich meine nicht nur die unselige Geschichte von der Mariahilfer Straße...
Benutzerebene 3
Floridsdorfer77. schrieb:
Bei Deiner Zusammenfassung hast Du das "Wann" und die e-Mails vergessen. :)

Das einzige, was zusätzlich noch gespeichert werden könnte, wären die Inhalte inkl. der angesurften Seiten; sonst wird ohnehin alles gespeichert. ;)


Stimmt nicht ganz. Inhalte dürfen nicht gespeichert werden (eMail Inhalte, URLs und IPs zu denen man sich verbindet) aber wenn die Behörde den Server hat (wo IPs auch geloggt werde) können Sie direkt zu dir die Spur herstellen und deine ID durch die Vorratsdatenspeicherung herausfinden.

Österreich hätte sich auch gegen diese EU Reform wehren können so wie viele andere Länder.

Noch dazu wäre es interessant wie viel Ressourcen für die VDS draufgehen, dass es viel sein muss ist mir bewusst ^^
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BlackMalum schrieb: Inhalte dürfen nicht gespeichert werden...
Und was hab´ ich geschrieben? "Aber A1 wird sich hüten, denn das wäre gesetzeswidrig und käme irgendwann ans Licht."

BlackMalum schrieb: ...aber wenn die Behörde den Server hat (wo IPs auch geloggt werde) können Sie direkt zu dir die Spur herstellen und deine ID durch die Vorratsdatenspeicherung herausfinden.
Ja, das ist richtig. Weitere Instrumente werden den Behörden u.a. von der Strafprozessordnung in die Hand gelegt...
Also, bei der VDS gilt, was auch für die NSA-Allergiker gilt: was ich nicht von mir gebe, kann nicht gegen mich verwendet werden. ;)

BlackMalum schrieb: Österreich hätte sich auch gegen diese EU Reform wehren können so wie viele andere Länder.
Österreich hat sich lange gewehrt, aber der Druck wurde zu groß. Und von wegen viele andere Länder: was haben diese Länder jetzt am Hals? Genau, ein Vertragsverletzungsverfahren, das sie unterm Strich viele Milliarden Euro kosten wird...
Verstehe mich nicht falsch, ich bin auch ein absoluter Gegner, der sich der Klage gegen die VDS angeschlossen hat, aber momentan bleibt uns u.a. nur die Aufteilung unserer Kommunikation auf mehrere Medien/Betreiber und tlw. auch auf unregistrierte Wertkarten, wenn wir ein letztes Quäntchen Privatsphäre bewahren wollen. Daß das ins Geld geht und nicht für jedermann finanzierbar ist, ist klar...

BlackMalum schrieb: Noch dazu wäre es interessant wie viel Ressourcen für die VDS draufgehen,...
Denke mal, daß uns das kein Betreiber beauskunften wird. 😉
Nach dem die Vorratsdatenspeicherung Eurechtlich nun ganz gekippt ist will und mach ich jetzt aufmerkasm das Mein Provider (A1) alle Voratsdatendaten  Mit sofortiger wirkung Löscht!
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-EuGH-Urteil-Justizminister-rueckt-von-Vorratsdatenspeicherung-ab-2165708.html
 
 
Ich Möchte das mir das Auch Bestätig wird !
warum sie Gekippt ist steht im ersten link und warum sie nie gemacht hätten dürfen danke
 
 
____________________________________________________________ jeder den es öffentlich haben will kann es darumter auch so schreiben
Unnötiges Vollzitat entfernt.

nur so mal am rande DE hat sich gewehrt und ist nun Günstiger ausgestiegen, wenn ich bis um 15:00 uhr keine Offizielle Antwort von euch bekomme, kündige ich all meine Verträge bei euch wegen besonderen Grund, der nicht einhaltung EU gesetzlicher richtlinie. An den EUGH müstt sich selbst ihr euch halten -.-
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AlterHase schrieb: ..., wenn ich bis um 15:00 uhr keine Offizielle Antwort von euch bekomme, kündige ich all meine Verträge bei euch wegen besonderen Grund, der nicht einhaltung EU gesetzlicher richtlinie.
Wen glaubst Du mit dieser Erpressung beeindrucken zu können? Hier ist eine Nutzer-helfen-Nutzern-Plattform und weder die A1-Vertrags- noch die A1-Rechtsabteilung.
das wieder herstellen meine grundrechte und inanspruchnahme meiner rechte nennst du erpressung ? Informire deinen chef befor du weiter schreibst !!! sonst werde ich wirklich noch andere rechte in gebrauch nehmen als nur diese !! 
 
http://www.vol.at/vorratsdatenspeicherung-gruen-und-blau-erfreut-ueber-eugh-spruch/3922365#li-comment-2576874
 
 
nur so mal am rande ich informire hier auch andere kunden ok ? frei meinung ist auch ein recht !
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AlterHase schrieb:Unnötiges Vollzitat entfernt.
 
nur so mal am rande DE hat sich gewehrt und ist nun Günstiger ausgestiegen, wenn ich bis um 15:00 uhr keine Offizielle Antwort von euch bekomme, kündige ich all meine Verträge bei euch wegen besonderen Grund, der nicht einhaltung EU gesetzlicher richtlinie. An den EUGH müstt sich selbst ihr euch halten -.-
Hallo du!
 
Darf ich lachen? - Es gibt dazu noch keine Beschlüsse, der EuGH hat lediglich festgestellt dass die Speicherung schwere Eingriffe in den Datenschutz sind.
 
Zitat vom Standard:
derStandard.at schrieb:
Die Entscheidung des EuGH hat zahlreiche positive Reaktionen nach sich gezogen. Der grüne Nationalratsabgeordnete Steinhauser kündigte an, bei der nächsten Plenarsitzung einen Antrag auf Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen. Die Umsetzung einer neuen Richtlinie sei "ein steiniger Weg", so Steinhauser auf Twitter, das eröffne Chancen für Bürgerrechte. Auch der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Joe Weidenholzer sieht sich laut einer Aussendung in seiner "ablehnenden Haltung zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt." Der FPÖ-Telekomsprecher Gerhard Deimek spricht von einem "bedeutenden Sieg der Grundrechte".
Bundesregierung und EU-Kommission wollen "analysieren" 
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) soll sich indes die Entscheidung ansehen, "ob und wie wir betroffen sind", erklärte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) nach dem Ministerrat am Dienstag. Für Verkehrsministerin Bures ist eine Rücknahme der Gesetze "gut vorstellbar". Auch die EU-Kommission will die Folgen der Aufhebung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zunächst analysieren. Es gehe auch um eine Einschätzung der Auswirkungen dieser Entscheidung des EuGH, erklärte am Dienstag ein Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Konkrete Antworten könnten derzeit keine gegeben werden. (fsc, derStandard.at, 8.4.2014)
 
Es muss also der Gesetzgeber aktiv werden - erst dann sind die Telekommunikationsunternehmen gefragt.
Liebe Grüße Equinox
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Übrigens steht das als erstes auch in deinem Link:
vol.at schrieb:Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müsse jetzt das Parlament die Vorratsdatenspeicherung in Österreich aufheben
A1 muss sich wie jedes andere Unternehmen an die Gesetzgebung halten, also ist zuerst das Parlament gefragt!
 
Liebe Grüße nochmal Equinox
 
Ps.: Solltest du lesen können müsste sich deine Aufregung jetzt wieder legen...
Unnötiges Vollzitat entfernt.

der eugh ist ein gericht wen ein gericht anordnet/klarstellt und das hat es das man es nicht darf braucht keiner auf einen politiker zu warten sonder muss sich dran halten bis was anderes gesagt wird Punkt der eugh ist das Höste gericht was ich kenne und damit ist das mit der verkündung des urteils zu volstecken
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AlterHase schrieb: das wieder herstellen meine grundrechte und inanspruchnahme meiner rechte nennst du erpressung ?
Deine Grundrechte können nur vom Gesetzgeber der Republik Österreich wiederhergestellt werden und nicht von einem Telekommunikationsunternehmen, das österreichischen Gesetzen unterliegt. Im Moment ist es noch so, daß die EU-Richtlinie in Österreich Gültigkeit hat, weil sie weder von einem letztinstanlichen Gericht noch vom Gesetzgeber aufgehoben wurde.

AlterHase schrieb: Informire deinen chef befor du weiter schreibst !!!
Mein Chef ist informiert, weil er in diesem Moment auf dem Platz sitzt, wo ich sitze. :D
AlterHase schrieb: sonst werde ich wirklich noch andere rechte in gebrauch nehmen als nur diese !!
Was willst denn machen? Etwa mich klagen? :D
AlterHase schrieb: nur so mal am rande ich informire hier auch andere kunden ok ?
Nein, der Stil und Inhalt ist nicht O.K.
AlterHase schrieb: frei meinung ist auch ein recht !
Ja, aber nur in öffentlichen/staatlichen Belangen; und da auch noch gesetzlich stark reglementiert.

Also komme mal runter, informiere Dich ordentlich und dann kannst Du bei Bedarf die User informieren. Nebenbei: bitte unterlasse unnötige Vollzitate. Danke.
Noch mal für die Zusammenfassung
 
Der EUGH ist das ? Höchste Gericht? für die ? gesamte EU ?
 
wenn der Eugh, ein wie in dem Fall, Gesetz zu Fall bringt haben wir uns alle daran zu richten und nicht drauf zu warten, das unser / politiker ein neues gesetz bringen. in so einem Fall ist ganz klar das Gesetz für nichtig und deren Folgen aufzuheben. Nicht in einem Jahr und auch nicht in 40 Minuten sondern nach Bekanntgabe.  Sollten unsere Politiker ein neues Gesetz bringen ist das ok, können sie tun, bis dahin ist aber klar die Abschaffung der fall
 
Was Nachrichten schreiben ist meist eh nur blödsinn und hat auch meist nichts mit der Warheit zu tun , dass der Gesetzgeber sagt ob EU oder andere ist zu befolgen. also frag doch du mal deine Rechtsabteilung, die sagt es dir schon. Klar ist ich habs Öffentlich gesagt und habs auch unmissverständlich gebracht, damit nacher keiner sagen kann : "er hat es ja nicht eindeutig gesagt. "  obwohl ich schon das Gesicht sehen will, wenn ich bei den ersten 2 Gerichten durchfalle, was ich zwar nicht glaube aber spätestens beim dritten des satz kommt das ist vom EUGH und damit Rechtens der Schadensanspruch an den Kunden in Höhe xxx xxx xxx ist damit Rechtens und war von Anfang an gültig. Denn jeder hat das Urteil vom EUGH gehört und der Kunde hat sie darauf aufmerksam gemacht. Sie hätten sich daran halten müssen 😉
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Bitte höre endlich mit der Verbreitung falscher Informationen auf. Dies ist die allerletzte Warnung. Weitere Beiträge mit falschen Informationen werden entfernt.

AlterHase schrieb: Was Nachrichten schreiben ist meist eh nur blödsinn und hat auch meist nichts mit der Warheit zu tun ,...
Gut dann lese mal genau die Mitteilung des EuGH zum Urteil: > http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf <

Zitat daraus:

"HINWEIS: Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der Gerichtshof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit. Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden."

So, und nun überlassen wir die Deutung und die daraus resultierenden Folgen den studierten Juristen. Hier ist nicht der geeignete Platz dafür.

AlterHase schrieb: also frag doch du mal deine Rechtsabteilung, die sagt es dir schon.
Du weißt offenbar nicht, wo Du hier bist und mit wem Du schreibst, was?Hier ist eine Nutzerplattform und die User, die nicht explizit mit A1 benannt und entsprechend gekennzeichnet sind, sind ganz normale User, die in keiner Verbindung zu A1 stehen, von deren eventuell gebuchten A1-Produkten mal abgesehen.
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Abzeichen +9
Hallo AlterHase,

auch wenn es in dieser Sache auch meiner persönlichen Meinung nach schneller gehen könnte ist A1 nach wie vor verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung anzuwenden. Und zwar so lange, bis der Gesetzgeber die entsprechenden Gesetze ändert.
derStandard schrieb:Am 8. April 2014 erklärte der EuGH die Richtlinie aufgrund der Verletzung der Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz für ungültig - und zwar rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie. Die in Österreich betroffenen Gesetze sind allerdings noch immer gültig, dürften aber ebenso aufgehoben werden. Geregelt wurde die Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz (TKG), in der Strafprozessordnung (STPO) und im Sicherheitspolizeigesetz.
Du solltest dich also an deinen Parlamentsabgeordneten wenden um einen raschen Beschluss zu erwirken.

lg Wolfgang
Benutzerebene 5
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Noch eine Ergänzung:
 
Ich habe mich damals der AK Vorrat angeschlossen und soeben dieses Mail erhalten:
AK Vorrat schrieb:Der österreichische AK Vorrat hat einen Sieg für Bürgerrechte in Europa errungen:
EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für unzulässig
 
Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller!
 
Wir dürfen Sie über einen entscheidenden Etappensieg in unserem Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) informieren. 
 
In  einem historischen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für  ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen  und Bürger der Europäischen Union und verstösst insbesondere gegen  Artikel 7 (Recht auf Privatsphäre) und 8 (Datenschutzgrundrecht) der EU Grundrechtecharta.
 
Vor knapp zwei Jahren haben Sie - organisiert durch den AKVorrat - dieses Verfahren vor dem VfGH mitinitiiert, der dem EuGH die entscheidenden Fragen vorlegte. Gemeinsam  mit den drei anderen Parteien im Verfahren vor dem EuGH haben Sie einen historischen Sieg für die bürgerlichen Freiheiten in Europa errungen. 
 
Die heute veröffentlichte Entscheidung stellt eindeutig klar, dass technische Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle Nutzer von Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr  engen und exakt definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind. Zwar betont der EuGH, die Bekämpfung schwerer und insbesondere organisierter Kriminalität und des Terrorismus sei ein legitimes Ziel im Sinne des Gemeinswohls, doch lasse sich damit allein  die Erforderlichkeit der Datenspeicherung für die  Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen [Randziffer 51 des Urteils]. Der Schutz des  Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verlange jedenfalls, dass sich dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränke. 
 
Nun  ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben aus  dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben. Die  österreichische Zivilgesellschaft hat in vier Jahren intensiver Arbeit  einen Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der  Europäischen Union errungen. Erstmals wurde in Europa eine Richtlinie komplett aufgehoben und nicht nur einzelne Bestimmungen. 
 
Es bleibt zu hoffen, dass die EU in Zukunft  geeignetere Mittel für die Bekämpfung von Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer. Die Wahlen zum Europaparlament Ende Mai sind hier eine  wichtige Messlatte, wie in Zukunft mit Datenschutz, Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als Ressource für unsere  Gesellschaft umgegangen wird. Die Arbeit des AKVorrat ist daher auch auf der politischen Ebene noch nicht beendet.
 
Auswirkungen für Österreich
 
Für   Österreich bedeutet dieses Urteil einen Sieg auf ganzer Linie. Das  Urteil aus Luxemburg bedeutet nun eine Fortsetzung des laufenden Verfahrens.  des AKVorrat und seiner 11.139 Unterstützer/innen vor dem  Verfassungsgerichtshof wieder in Gang setzen. Im Interesse der  Transparenz wünscht sich der AKVorrat eine öffentliche und mündlich  Verhandlung. Unser gemeinsamer Vertreter im Verfahren, Rechtsanwalt Ewald Scheucher, rechnet auf Basis des heutigen Urteils mit einer  baldigen Aufhebung der heimischen Vorratsdatenspeicherung.
 
Auch die  österreichische Umsetzung der nun aufgehobenen  Richtlinie definiert die  Verwendungszwecke der Daten viel zu weit.  Dass etwa die Daten zu einem  Internetzugang vom  Staatsanwalt ohne  Gerichtsbeschluss für jede Art von Straftaten zulässig  ist, kann nicht  im Sinne des EuGH Urteil sein. 
 
Wir halten Sie über diesen Verteiler selbstverständlich weiter auf dem Laufenden über die nächsten Schritte im Verfahren vor dem EuGH. 
 
Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihre wertvolle und motivierende Unterstützung!
 
Für den AKVorrat
Christof Tschohl und Ewald Scheucher
 
christof.tschohl@univie.ac.at
scheucher@scheucher.eu 
Liebe Grüße Equinox
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Ja, diese e-Mail kam um 13:53 Uhr auch bei mir an. 🙂
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Emfpehlung für alterHase:

A1 klagen und den Prozess verlieren, weil A1 wie jeder andere Provider in Österreich gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet wurde und nach wie vor ist. Dann die Republik Österreich klagen auf die entstandenen Prozesskosten gegen A1.

Viel Spass dabei...
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Bitte, oversixty... Auch wenn's wahrscheinlich sarkastisch gemeint war, muß solch eine "Empfehlung" nicht sein, denn sonst schaukelt sich das Ganze hier wieder auf. 😉
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
http://tvthek.orf.at/program/ZIB-17/71284/ZIB-17/7724490/EuGH-kippt-Vorratsdatenspeicherung/7724525
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
> http://orf.at/stories/2235716/ <

Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Gleich ma uTorrent wieder anwerfen ;)

oh Mist, das is ja das public borad ... argh zu spät, jetzt hat die NSA es dennoch bereits gelesen, auch ohne Gesetz 😛
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Geh bitte...die NSA (samt BVT, HNA, HAa, BND & Co.) soll sich...na ja...um wichtigere Dinge kümmern; vor allem um Dinge, die sie was angehen. :)

Edit: der Link zur Presseaussendung des VfGH: > http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/5/0/0/CH0003/CMS1403853653944/presseinformation_verkuendung_vorratsdaten.pdf <

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