Kein Service – keine Servicepauschale!


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Ein interessantes Urteil des OGH - bekommen wir die Servicepauschale für die letzten 20 Jahre vielleicht bald rückerstattet? 😜

 

Der Oberste Gerichtshof (OGH) schiebt dieser Praxis nun einen Riegel vor:

Kein Service – keine Servicepauschale! Verrechnet das Unternehmen zusätzliche Pauschalen oder Gebühren, bietet aber dafür keine Gegenleistung an, steht nach dem OGH auch kein Entgelt zu. Die Verrechnung von solchen zusätzlichen Entgelten ist daher nicht erlaubt. Diese logisch scheinende Regel wird in der Praxis jedoch leider oft missachtet.

Mitunter werden aber auch nur Leistungen aufgelistet, um vorzugeben, dass die Kund:innen für das von ihnen zusätzlich gezahlte Entgelt etwas bekommen. Handelt es sich dabei um „mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten verbundene Leistungen“, also um Leistungen, die das Unternehmen ohnehin schon aufgrund des Vertrags schuldet, ist die Verrechnung derartiger Zusatzentgelte nach dem OGH unzulässig.

Von einem besonderen Zusatzangebot, das Kund:innen in Anspruch nehmen können, kann in den bisher entschiedenen Fällen nicht die Rede sein.

 

 


28 Antworten

Benutzerebene 6
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Das Gerichtsurteil ist da scheinbar anderer Meinung, die sagen dass es oft ein “Körberlgeld” ohne Leistung ist. Nachdem die Servicepauschale jährlich gestiegen ist ohne das Service zu verbessern (im Gegenteil!) ist mein Verständnis dafür kaum noch vorhanden. 😐

In den neuen Verträgen nennt man es nun schon “jährliches Entgelt”, ich denke ich werde nochmal mit meinem Anwalt sprechen und dann entscheiden. 😊

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ja habe erfolgreich zusammen mit meiner Rechtschutzversicherung das jährlicher Körberlgeld zurück bekommen. 

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Mobilfunkern könnten massive Rückzahlungen drohen

Die AK zieht wegen der Mobilfunk-Servicepauschalen vor Gericht. Klagen wurden gegen A1, Magenta und Drei eingereicht.
 
Super, dann muss ich meinen Anwalt nicht extra aktivieren … 🤓 Bei Magenta gibt es mittlerweile keine Servicepauschale mehr, A1 hat den Begriff auf “jährliches Entgelt” umbenannt. 🤡

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