"Zwangsbeglückung" mit VoIP?


Hallo,
ich bin vor wenigen Tagen auf die A1 Kombi Basic umgestiegen, da dies für mich deutlich günstiger ist als meine alte Kombi. Mir wurde von der Hotline bei zwei unabhängigen Anrufen versichert, daß es sich bei diesem Umstieg nur um eine verrechnungstechnische Umstellung handle, sich an meinem Anschluß aber nichts ändern würde, d.h. ein POTS Anschluß bleiben würde. Aus "formalen" Gründen bekäme ich aber ein neues Modem zugesandt, das ich aber gar nicht verwenden müsse, ich solle es einfach als "Reserve" sehen.
Ich habe nun das ADB VV2220 bekommen und ich erhielt einen Anruf von A1, daß ich das neue Modem so schnell wie möglich anschließen solle, weil meine Festnetztelefonie auf VoIP / NGV umgestellt werden würde. Das ist genau das, was ich verhindern wollte, denn einerseits bedeutet das, daß das Modem immer eingeschaltet sein muß (= unnötiger Stromverbrauch), andererseits ist es ja mehr als bekannt, daß sich diese Modems regelmäßig aufhängen und ich somit am Festnetz nicht mehr erreichbar bin. Ganz zu Schweigen von der Nichtverfügbarkeit des Festnetztelefons in einem solchen Fall in einer Notfallsituation.
Meine Frage ist nun, ob die Umstellung von POTS auf NGV bei der A1 Kombi Basic zwingend notwendig ist (technische Gründe können es ja nicht sein), oder ob der Anschluß ein POTS Anschluß bleiben kann, d.h. das Modem hängt klassisch mit einem Splitter an der Leitung und das Telefon läuft auch ganz normal analog (und äußerst zuverlässig).
Im Fall der zwingenden Notwendigkeit der Umstellung auf NGV würde ich von meinem Paketwechsel unverzüglich zurücktreten, noch ist die Frist ja nicht abgelaufen.
Danke für die Hilfe.

3 Antworten

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Hallo desperados,

aus technischen Gründen ist eine Rückumstellung auf POTS nicht möglich. Wenn es hier zu einer Falschaussage gekommen ist, so tut mir das leid. Aufgrund der Umstellung auf NGV ist das ganze störungsunempfindlicher und die Qualität der Telefonie ist besser. Zusammengefasst denke ich, überwiegen die Vorteile.

Liebe Grüße,
Tobias
Benutzerebene 2
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Ich kann desperados schon verstehen. Es gibt genug miserable Leitungen, die bei einem Gewitter immer zusammenkrachen. Und da ist dann schonPOTS um einiges zuverlässiger. Ich hänge an so einer Leitung und kann ein Lied davon singen.desperadosVielleicht hast du Glück und es klappt, wenn du dir nur Telefonie von A1 nimmst und Internet von einem anderen Anbieter. Oder wenn das nicht zum gewünschten Erfolg führt nimmst du dir einen 2. Anschluß. Einen nur für Telefon und einen zweiten nur für Internet.Lg
Welche Geschwindigkeitsstufe hat Dein "neuer" Tarif, auf den Du umsteigen wolltest? Ist es ein richtig hohes Profil (50er, 100er) oder ein ganz normales (8er, 16er, 30er)?

Wenn Letztere (aus Kosten- bzw. Einsparungsgründen, technisch nämlich absolut nicht notwendig) auch schon auf VoIP geschalten werden, unterscheidet A1 nichts mehr von Privatanbietern wie Tele2 oder UPC, die den selben fehleranfälligen ... schon seit Jahren verwenden...

Ergo: wird jetzt jedes Kombipaket automatisch nur mehr mit dem deutlich schlechteren VoIP hergestellt? In den AGB, LB und EB lest man von dieser Verschlechterung nämlich absolut nichts (früher war bei den hohen Geschwindigkeitsprofilen - 50er, 100er, wo ein POTS-Anschluss auf der selben Leitung mitunter gestört hätte und die deswegen technisch bedingt seit jeher immer nur auf VoIP geschalten wurden, immer ein "NGV-Hinweis" auf die mangelnde Verfügbarkeit vor Bestellung ersichtlich).

Hilft ev. beim Vertragsrücktritt - Zitat aus der Leistungsbeschreibung Sprachtelefondienst Fernsprechanschluss der A1:

Abhängig von den technischen und betrieblichen Möglichkeiten kann die Realisierung des Fernsprechanschlusses auf Basis POTS, auf Basis NGV oder auf Basis GSM erfolgen. Die tatsächliche Realisierung auf Basis POTS, auf Basis NGV oder auf Basis GSM ist abhängig von der Bestellung des Kunden und den konkreten örtlichen Gegebenheiten am vom Kunden gewünschten Standort des Fernsprechanschlusses, wobei der Fernsprechanschluss GSM nur subsidiär hergestellt wird. Kann die gewünschte Realisierungsform aus technischen oder betrieblichen Gründen nicht hergestellt werden, lehnt A1 Telekom Austria die Bestellung des Kunden ab und teilt ihm mit, welche Realisierungsart möglich ist. Wenn die Realisierung auf Basis NGV oder auf Basis GSM erfolgt, wird der Kunde vor Vertragsabschluss außerdem ausdrücklich auf die damit vorhandene Leistungseinschränkung im Vergleich zu einem Fernsprechanschluss POTS hingewiesen.

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