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wertkartenregistrierung

  • 20 January 2019
  • 6 Antworten
  • 2526 Ansichten

welche moeglichkeiten gibt es mehrere unterschiedliche wertkarten einer firma zu registrieren.
aehnlich einer volumelicence oder aktivierung von software?
es gibt keinen bestehenden vertrag.
wertkarten (25+) sind immer im gleichen netz von a1 und georg.
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Beste Antwort von anonymer user 24 January 2019, 20:09

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6 Antworten

Hallo und Willkommen in der A1 Community,

Bitte verwende als Nickname nicht deine A1 Rufnummer da auch hier andere mitlesen.Ich habe den Beitrag zu deiner eigenen Sicherheit gemeldet.
https://www.a1.net/a1-community-nutzungsbedingungen

Lg
daniel5610
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Hallo und herzlich Willkommen in der A1 Community,

meinst du die Registrierung welche seit 01.01.2019 für Wertkarten vorgeschrieben ist? Es ist so, dass die Wertkarten-Registrierung derzeit ausschließlich auf natürliche Personen gemacht werden kann. Eine juristische Person (Firma) ist nicht möglich. Allerdings können auf eine Person beliebig viele SIM Karten registriert werden.

LG Beate
P.S. Bitte ändere deinen Nickname damit die Rufnummer für andere User nicht ersichtlich ist.
ab wann wird dass moeglich sein bzw. zeit und gibt es eine mgl. fuer das verbinden mit einem bestehenden a1.net/buisness/rechnung bzw. vertrag

keine prepaid- sims mehr fuer firmen

D.h. eine GmbH oder ein Verein kann nicht als juristische Person Inhaber sein, obwohl das im Gesetz bzw. der Verordnung so vorgesehen ist - es muss sich zwar der Zeichnungsberechtigte ausweisen, aber Inhaber bleibt formal die juristische Person.
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keine prepaid- sims mehr fuer firmen

D.h. eine GmbH oder ein Verein kann nicht als juristische Person Inhaber sein, obwohl das im Gesetz bzw. der Verordnung so vorgesehen ist - es muss sich zwar der Zeichnungsberechtigte ausweisen, aber Inhaber bleibt formal die juristische Person.

Also egal wo ich schaue & lese. Überall lese ich, dass eine Registrierung aktuell augenscheinlich nur auf natürliche Personen möglich und wohl auch per Gesetzt nur möglich ist. Ob dies dass Gesetz jetzt im Detail anders vorsieht, entzieht sich mir allerdings. Eventuell kannst du da ja aufklären.
PS: 😉 § 97 Absatz 1a in Verbindung mit § 109 Absatz 3 Ziffer 22 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 **) § 92 Absatz 3 Ziffer 3 lit. a, b und g TKG 2003 oder folgender Link: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_29/BGBLA_2018_I_29.pdfsig
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Eventuell wird es ja auch eine typische österreichische Lösung geben: Irgendwer stellt irgendwann einmal fest, dass die aktuelle Regelung in einigen Vorgaben "dezent" an der Realität vorbeigeht und man bastelt dann doch noch eine praktikable Lösung. 😃

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