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Root bei Samsung Galaxy S3

  • 2 March 2013
  • 9 Antworten
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Habe eine Frage.  Und zwar: Ich habe mein Samsung Galaxy S3 bei A1 gekauft und versichern lassen, um ungefähr 5€ per Monat(falls ich mich nicht komplett irre). Ich würde es gerne rooten habe aber die Befürchtung dass es zu einem Schaden kommt der nicht durch den Root verursacht wurde.  z.B. Im schlimmsten fall geht der Bildschirm kaputt, bin ich dann dafür auch versichert oder nicht ?
Danke im Vorraus an alle Antworten!
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Beste Antwort von Floridsdorfer77. 2 March 2013, 22:35

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9 Antworten

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Hallo!

Alle Informationen zur A1 Handygarantie findest Du in den Bedingungen: > http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/A1_Handygarantie_AGB_WEB.pdf <

Schönes Wochenende und Grüße. 🙂
Danke für die schnelle antwort !
Bin trotzdem etwas verunsichert weil ich nicht konkret schlauer aus den Bediengungen geworden bin.Falls es jemand weiß, unter welchem Punkt finde ich meine Antwort. 
Entschuldigung falls ich jemandem Umstände bereite.
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Nun, softwarebasierte Schäden werden nicht gedeckt.

Daß es betreiberübergreifend immer mal wieder zu Garantie-/Gewährleistungsproblemen bei gerooteten Geräten kommt, selbst wenn der Schaden gar nichts damit zu tun hat, das kann diversen Foren entnommen werden.

Bitte habe Verständnis, daß die Community keine rechtlich belastbare Stellungnahme zu diesem Thema abgeben kann.
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Hallo Drenor,

keine Sorge, du bereitest hier niemandem irgendwelche Umstände 😃!

Kann deine Vorbehalte schon verstehen - man sollte in die Software des Smartphones ohnedies nur dann eingreifen, wenn man sich der Sache sicher ist und wenn man etwas Erfahrung in solchen Dingen mitbringt!

Mit der A1 Handyversicherung sind Schäden gedeckt, die durch:

  • Sturz
  • Bruch
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Raub und Einbruchdiebstahl
entstehen. Eingriffe in die Software sind also nicht gedeckt!

lg,
Christian
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Drenor schrieb:bin ich dann dafür auch versichert oder nicht ?
Hallo,

um deine Frage konkret zu beantworten: JA

Anbei ein Beitrag, in welchem es um genau so einen Fall ging:
http://www.a1community.net/t5/Off-Topic/Gew%C3%A4hrleistung-nach-dem-Rooten-des-Galaxy-S3/m-p/102474#M683
Zufälligerweise sogar um dasselbe Endgerät.

Falls dir im Falle einer Reparatur ähnliches passiert, folgende Info:
Lt. EU Recht führt ein Root auf einem Gerät weder zu Garantieverlust seitens des Herstellers, noch zu Gewährleistungsverlust seitens des Händlers, es sei denn, der Hersteller kann nachweisen, dass der Fehler dadurch entstanden ist, oder verursacht wurde.

Normalerweise verursacht ein Root auf dem Gerät keinen physischen Defekt an einer Hardware, wie auch? (Abgesehen von einem etwas absurden Beispiel, wo eine andere Software dazu führen würde, dass der Prozessor überhitzt und dieser abbrennt oder ähnliches)
Software welche eingespielt wird, kann jedoch, insofern sie nicht richtig funktioniert, dazu führen, dass die Hardware nicht mehr korrekt mit der Software arbeitet und es aus diesem Grund zu temporären Fehlern kommt.

Vergleichbar mit einem Computer, der mit einem Windows Betriebssystem ausgeliefert wird, bei dem der User jedoch beispielsweise ein Linux Betriebssystem installiert.
Ist die Festplatte innerhalb der Garantielaufzeit defekt, muss der Hersteller diese im Rahmen der Garantiebedingungen ersetzen, das Betriebssystem hat darauf keinen Einfluss.
Funktioniert hingegen eine Hardware des Computers mit dem anderen Betriebssystem nicht (mehr), weil es beispielsweise keine (passenden) Treiber dafür gibt, muss der Hersteller/Händler keinen kostenfreien Support leisten.

(Des Weiteren bieten Hardwarehersteller im Regelfall ohnehin keinerlei Support auf installierte Software und Betriebssystem an, welche von Drittanbietern stammen.)

Anbei ein Link zu dem Thema, ist zwar englisch, aber verständlich und beinhaltet im Wesentlichen das, was ich soeben geschrieben habe.
http://piana.eu/root
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kohlmark schrieb: Lt. EU Recht führt ein Root auf einem Gerät weder zu Garantieverlust seitens des Herstellers, noch zu Gewährleistungsverlust seitens des Händlers, es sei denn, der Hersteller kann nachweisen, dass der Fehler dadurch entstanden ist, oder verursacht wurde.

Welcher Paragraph des österreichischen ABGB weist darauf hin? Die EU/der EuGH kann ja gerne mal was beschließen/urteilen, aber solange sowas nicht ins nationale Recht umgesetzt ist... 😉 Nicht von ungefähr müssen solche Vorgaben pro forma durch den National- und Bundesrat gewinkt werden.

Rechtsberatungen, überhaupt in Foren, wo keine legitimierten Juristen tätig sind, sind immer sehr heikel.
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Floridsdorfer77 schrieb:
kohlmark schrieb: Lt. EU Recht führt ein Root auf einem Gerät weder zu Garantieverlust seitens des Herstellers, noch zu Gewährleistungsverlust seitens des Händlers, es sei denn, der Hersteller kann nachweisen, dass der Fehler dadurch entstanden ist, oder verursacht wurde.

Welcher Paragraph des österreichischen ABGB weist darauf hin? Die EU/der EuGH kann ja gerne mal was beschließen/urteilen, aber solange sowas nicht ins nationale Recht umgesetzt ist... 😉 Nicht von ungefähr müssen solche Vorgaben pro forma durch den National- und Bundesrat gewinkt werden.

Rechtsberatungen, überhaupt in Foren, wo keine legitimierten Juristen tätig sind, sind immer sehr heikel.
Hi,
da ich natürlich selbst auch kein Jurist bin, kenne ich natürlich keinen konkreten Paragraphen, mein Post war auf das EU Recht bezogen.
Wenn es hier natürlich für Österreich wieder Ausnahmen geben kann, oder es aufgrund fehlender Legitmierungen nicht (in dieser Form) gilt, dann ist das natürlich wieder was anderes :-)
In dem Fall tut es mir Leid, dann ist mein Statement dazu (in jedem Fall nicht vollständig) korrekt.

LG Markus
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kohlmark schrieb: Wenn es hier natürlich für Österreich wieder Ausnahmen geben kann, oder es aufgrund fehlender Legitmierungen nicht (in dieser Form) gilt, dann ist das natürlich wieder was anderes :-)
Das ist keine österreichische Extrawurst. 😉 EU-Soll-Richtlinien (Unionsrecht) müssen in allen EU-Staaten erst einmal ins nationale Recht übernommen werden. Ein berühmtes Beispiel: die Vorratsdatenspeicherung, weswegen Deutschland, wo der BGH nein dazu gesagt hat, beim EuGH angeklagt ist.

Ähnliches gilt für EuGH-Sprüche, die in vielen Fällen nicht immer 1:1 anwendbar sind, weil es Themen sind, wo es z.B. sehr auf Gutachten ankommt.

Du weißt ja: drei Juristen haben vier unterschiedliche Meinungen. 😉
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Floridsdorfer77 schrieb:
Du weißt ja: drei Juristen haben vier unterschiedliche Meinungen. ;)
lol :-)
Jo allerdings

Ich kenn da auch einen, der mir gut gefällt:
"Management ist, wenn 10 Leute für das bezahlt werden, was 5 billiger tun könnten, wenn sie nur zu dritt wären und davon 2 krank sind"

Aber man will ja nicht vom Thema abschweifen :-)

LG Markus

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