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Anrufauskunft

  • 21 August 2012
  • 7 Antworten
  • 9034 Ansichten

Hallo,
 
ist es möglich eine Liste von abgehenden/ankommenden Anrufen
seines Festnetz-Anschlusses von einem bestimmten Datum zu erhalten?
Bzw. muss man dazu persönlich zu einem A1-Geschäft kommen,
oder geht das auch telefonisch/per Fax?
 
Danke im Voraus
 
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Beste Antwort von Floridsdorfer77. 21 August 2012, 16:07

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7 Antworten

Ergänzend: Was ich eigentlich wissen will:
Ich weiß die Nummer von einem potenziellen Anrufer, will nur wissen,
ob und zu welcher Uhrzeit er mich angerufen hat.
 
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Abzeichen +9
Meines Wissens nach nicht, der Einzelentgeltnachweis beinhaltet nur abgehende Anrufe und nicht eingehende.

Am Telefon nachgucken, wirst schon getan haben, nehm i mal stark an?
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Abzeichen +7
CoSrenegade schrieb:Meines Wissens nach nicht, der Einzelentgeltnachweis beinhaltet nur abgehende Anrufe und nicht eingehende.

Richtig! :)

Wann Dich, islandic, welche Nummer angerufen hat, zählt zu den Verkehrsdaten. Diese unterliegen - unbeschadet der Bestimmungen der StPO & dem SPG - dem Kommunikationsgeheimnis.

Siehe TKG § 93 > http://www.rtr.at/de/tk/TKG2003#p93 <
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Abzeichen +1
wie meine vorposter schon geschrieben haben kann man nur einen unverkürzten EGN (EVN) für ausgehende anrufe kostenlos bei A1 beantragen. Dieser gilt dann ab der nächsten Rechnungsperiode.
Man muss allerdings in einem formlosen Schreiben bestätigen alle Benutzer deines Anschlusses über diesen EGN oder EVN in Kenntnis zu setzen.

Diesen Einzelverbindungsnachweis kann man per fax mit unterschrift und Kundenkennwort am besten mit eben dieser Erklärung jeden darüber aufzuklären bei A1 bestellen und ist kostenlos.

LG Nukular7
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@nukular7

Ehrlich so etwas geht. Wusste ich nicht und bin Baff. Wieder was gelernt!

Und da sagt meine Frau immer Internet und Comics machen blöd 😃
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ja austriandf das wusstest du gar nicht. man oh man 🙂
Danke für die ganzen Antworten :)
 
> Am Telefon nachgucken, wirst schon getan haben, nehm i mal stark an?
Ja, dort ist nichts zu sehen.
 
Die Sache ist nur, jemand behauptet steif und fest, dass er uns zu einem bestimmte Zeitpunkt angerufen und die Ansage vom Anrufbeantworter gehört hat (mit unserem Familiennamen, Verwählen also ausgeschlossen).
 
Ist jetzt die Beweisfrage wer die Wahrheit sagt.
Wenn die Gegenseite für diese Auskunft in Kenntnis gesetzt werden muss
(und ablehnen kann) kommt man so auch nicht weiter.
 
Die ganze Sache ist aber nichts, dass Polizei oder Gericht rechtfertigen würde,
nur ein ziemlich verrannter (meiner Meinung nach sinnloser) Streit.
 
Naja, egal.
Danke für die Auskunft, und das Thema ist erledigt.
 

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