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Beschwerde und Umtausch

  • 2 February 2013
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Hallo!

Als erstes möchte ich euch meine Situation näherbringen:

Im September habe ich einen Vertrag mit einem Samsung Galaxy S3 abgeschlossen.

Da das Gerät im Dezember dann angefangen hat sich selbst immer neu zu starten bin ich wieder zum Shop gefahren. Dort wurde das Gerät dann eingeschickt und ich bekam ein HTC als Leihgerät. Nach zwei Wochen konnte ich es wieder abholen.

Der Mitarbeiter war verwundert als ich das Leihgerät zurückgab, da nämlich keines eingetragen war, naja, kann ja mal passieren. Laut Servicebericht wurde ein anderer Speicher eingebaut. Das S3 "Sudden Death" Problem ist ja mitlerweile bekannt. Noch im Shop startete ich das Gerät, welches sich auch wieder prompt neu startete. Dem Mitarbeiter zufolge lag das daran das der Akkustand so niedrig war.

Nachdem ich wieder 30km nach Hause fuhr und das Handy komplett geladen hatte stürzte es nach 5 min ab und es ging gar nichts mehr! Am nächsten Tag also wieder zum Shop und nochmal eingeschickt! Diesmal bekam ich ein auf der Rückseite ziemlich ramponiertes S2 als Leihgerät! Wieder 2 Wochen später konnte ich das Handy wieder abholen!

Als der Mitarbeiter den Zustand des Leihgerätes sah BESCHULDIGTE ER MICH das ich dafür verantwortlich sei! Gott sei Dank war der Mitarbeiter der es mir gegeben hat auch im Shop, und überzeugte ihn das die Beschädigungen nicht von mir waren!

Laut Service- Bericht wurde an meinem Handy ein Software Update vorgenommen. Wieder zu Hause konnte ich meinen Augen nicht trauen, das Handy funktionierte immer noch nicht und schaltete sich immer noch von selbst aus! Also fuhr ich am nächsten Tag wieder in den Shop und fragte den Mitarbeiter nach der Gewährleistung und wie es mit einem Tausch des Gerätes aussah. Nach ein paar ziemlich patzigen Antworten, aber keiner Erklärung nahm ich das defekte Gerät wieder an mich und ging!

Als langjähriger A1-Kunde ( Internet, TV, Premium-TV, Handy) fühle ich mich hier richtig hintergangen und einfach nur mieß behandelt!

Ich habe im Internet schon einige Erfahrungssberichte gelesen, in denen stand das das Gerät von A1 getauscht wurde! Mir sind die Mitarbeiter im Shop aber leider keinen cm entgegengekommen!
Was soll ich jetzt am besten machen? In einem Brief um Kulanz bitten? Hat jemand schon mal so eine Erfahrung gemacht, oder kennt sich damit aus??

mfg
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Beste Antwort von cos.renegade 17 February 2014, 21:54

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41 Antworten

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Floridsdorfer77. schrieb:Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung und einer eventuell freiwillig gewährten Garantie gibt´s beim Rechtsanwalt des Vertrauens...
... und nicht beim Kurier ;)

Glaubst du echt du bist der erste, der nen paar Textzeilen von irgendwelcher Quelle (Rechtstexte aus China übersetzt?) liest und meint, dass alle Mobilfunker Österreichts gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen?

Um das Thema abzukürzen: Bisher hat noch keiner vor Gericht etwas erreicht.

Aber hey wer weiss, vielleicht bist du ja:

Beiträge zusammengeführt.

Ich muss vor Gericht überhaupt nichts beweisen, weil es doch ganz klar gerelegt ist. Das einzige Problem ist, dass sich die Mobilfunkbetreiber davor zieren, einen Umtausch zu ermöglichen. (Siehe Artikel Kurier)

Das der Mitarbeiter von A1 mich am Telefon angelogen hat bestätigt mir das. Schade. Hätte von A1 schon mehr erwartet.

Außerdem hätte ja kein Problem damit, mein Handy reparieren zu lassen, wenn ich wüsste, dass ich es auch ordentlich und ohne zusätzlichen Kratzer zurück bekomme. Leider habe ich halt damit nicht sehr gute Erfahrungen gesammelt, weshalb ich einen Umtausch bevorzogen würde!

Achja. §932 ABGB

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

Ich glaube nicht, dass es ein unverhältnismäßig hoher Aufwand ist, ein neues LG G2 zu beschaffen.

Werde auf jeden Fall versuchen mein Recht durchzusetzen und weiter berichten

Edit:

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Und was soll uns dieses Foto jetzt bringen?

Wenn Du so auf Deinem Standpunkt beharrst, versuche ihn korrekt durchzusetzen. Durch Zeitungsartikel und aus Büchern herausfotografierte Stellen, die in einem Nutzerforum gepostest werden, kommt nichts in Bewegung. ;)

Recht wird nunmal vom Gericht gesprochen und dort ist man, wie auch auf hoher See, in Gottes Hand.
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Desweiteren ist das hier eine Community und keine Blogseite, würde dir hierfür WordPress emfpehlen, das wäre zielführender für das was du willst.
Natürlich ist das hier kein Gericht. Ich dachte das ist ein Forum um zu diskutieren und nicht eine Diskussion abzuwürgen.
 
Außerdem möchte ich andere User mit ähnlichen Problemen darauf aufmerksam machen, dass es grundsätzlich die Möglichkeit auf einen Umtausch bei Händlern gibt und nicht nur die Reparatur
 
Werde am Mittwoch einen A1 Shop aufsuchen. Wir werden sehen. 
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simon0721 schrieb: Ich dachte das ist ein Forum um zu diskutieren und nicht eine Diskussion abzuwürgen.
Hier wird nichts abgewürgt, das nicht den Nutzungsbedingungen zuwiderläuft.

Eine Diskussion ist aber nur dann zielführend, wenn man auch anderen Argumenten aufgeschlossen ist. So, wie Du das hier aufziehen möchtest, würde das ein Blog für österreichische Hausjuristen und das können wir nicht akzeptieren, denn rechtliche Belange gehören von Juristen betreut.

simon0721 schrieb: Außerdem möchte ich andere User mit ähnlichen Problemen darauf aufmerksam machen, dass es grundsätzlich die Möglichkeit auf einen Umtausch bei Händlern gibt und nicht nur die Reparatur
Nett, daß Du hinweisen magst, aber grundsätzlich ist in dem Punkt mal gar nichts.
Ich bin anderen Argumenten aufgeschlossen. Leider argumentieren Sie nicht besonders gut und überzeugen mich nicht.
 
"Nur das: der Verkäufer kann im Gewährleistungsfall sehr wohl zuerst die Nachbesserung (Reparatur) versuchen."
 
Woher stammt diese Erkenntis?
 
"So, wie Du das hier aufziehen möchtest, würde das ein Blog für österreichische Hausjuristen und das können wir nicht akzeptieren, denn rechtliche Belange gehören von Juristen betreut."
 
Sie sollten sich an die eigene Nase fassen!
 
 
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*seufz* typische Gamereinstellung:

everyone better than me is a cheater, everyone worse than me is a newb
ich finde es schon eigenartig wie mit "simon0721" umgegangen wird.
er ist der einzige , der argumentiert, quellen zitiert etc. dann kommen die "experten" sagen einfach es stimmt nicht. dann will er wissen :
 
""Nur das: der Verkäufer kann im Gewährleistungsfall sehr wohl zuerst die Nachbesserung (Reparatur) versuchen."
 
Woher stammt diese Erkenntis? "
 
dazu wird nichts gesagt, er wird nur diffamiert mit aussagen wie "typische gamereinstellung".
 
dazu will man ihm quasi das recht entziehen, in diesem forum zu schreiben, weil das ja "kein gericht" ist.
was soll das? darf man jetzt nicht mehr miteinander diskutieren? er ist wohl der einzige der das beherrscht. er versucht schlau aus etwas zu werden und ihr diffamiert ihn und macht aussagen ohne quellenangabe und argumenten.
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Seite vorher bitte ... meine Posts wurden einfach übergangen, das is keine Diskussion, sondern nen Monolog und dafür is die Community nicht da.
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kazir1 schrieb: er ist der einzige , der argumentiert, quellen zitiert etc.

Gell, ist schön, wenn jemand genau das schreibt, was einen selbst in den Kram passt? ;)

kazir1 schrieb: Woher stammt diese Erkenntis?

Woher ich meine Weisheit nehme, daß der Verkäufer nachbessern darf? Ist ganz leicht erklärt: sie stammt aus der jahrelangen Erfahrung eines Kaufmanns, der schon öfters ungerechtfertigte Ansprüche bezüglich der Gewährleistung hat abwehren müssen.

Wer dieser Kaufmann ist? Das bin ich. :)

So, und damit klinke ich mich hier als Nutzer wieder aus, denn das Ganze führt zu nichts. Als Moderator bleibe ich wachsam, damit hier kein Austausch der Hobbyjuristen mit Paragraphenzitiererei udgl. stattfindet, denn Rechtsberatung spielt´s in der Community nicht.
ich weiss nicht welche posts sie meinen, die übergangen wurden. er hat zwar ein paar doppelposts losgelassen, aber auf seine argumente wurde auch nicht wirklich richtig eingegangen. aber das ist jetzt ja eigentlich nicht das thema.
 
es geht um gewährleistung.
dazu hab ich nach kurzer recherche folgendes vom "konsument" gefunden:
 
Floridsdorfer77.
 
das sagen sie, ob es stimmt weiss niemand.
das man als kaufmann seine eigenen interessen höher stellt  als die des kundes ist zwar einleuchtend, aber moralisch nicht ok. es gibt nicht umsonst den konsumentenschutz. das hier ist glaube ich keine rechtsberatung, sondern nur ein austausch, welche möglichkeiten man als konsument hat. das hat nun einfach auch etwas auch mit jus zu tun
 
Es ist schön, dass ich mich mit einem Kaufmann mit jahrerlanger Erfahrung ausstauschen kann. Dann können Sie mir ja schlüsslig erklären, wieso Verbesserung (Reparatur) vor Austausch gilt? Auf welchen rechtlich Grundsatz stützt sich das? Wie "wehren" Sie sich gegen einen Kunden, der einen Austausch bevorzugt?
 
Meine Meinung nach, ist das im Handel einfach "usus" (Reparatur) und wird bevorzugt. Der Kunde stimmt unwissentlich zu, obwohl er andere Möglichkeiten hätte (siehe §932 ABGB Absatz 2).
 
Meinen Sie nicht?
 
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kazir1 schrieb:@Floridsdorfer77.

das sagen sie, ob es stimmt weiss niemand.
Werde jetzt sicher nicht meinen Lehrbrief sowie den schönen, alten Gewerbeschein einscannen und posten; bin ja nicht der Obama, der sich zur Veröffentlichung seiner Geburtsurkunde genötigt sah, weil ihm unterstellt wurde, daß er gar nicht in den USA geboren ist. So wichtig ist die Sache hier bei Gott nicht.

kazir1 schrieb: es gibt nicht umsonst den konsumentenschutz.
Richtig, den gibt´s nicht umsonst - der ist kostenpflichtig. 😉 Was hat er in der Beziehung erreicht, wenn´s hart auf hart ging? 0,0
simon0721 schrieb: Dann können Sie mir ja schlüsslig erklären, wieso Verbesserung (Reparatur) vor Austausch gilt? Auf welchen rechtlich Grundsatz stützt sich das?
Gängige Rechtsprechung.

Gut, bin schon wieder weg. 🙂
Welche gängige Rechtssprechung? :D 
 
Fakt ist, dass man folgende rechtliche Möglichkeiten hat: Austausch und Reparatur
 
Muss ich das wirklich schon wieder posten Floridsdorfer77 ?
 
§ 932 ABGB
 
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
 
Ergo:  Der Kunde (Verbraucher, "Übernehmer") kann wählen zwischen Reparatur und Austausch!
So, damit wären die Fakten doch geklärt. Die Gretchenfrage lautet nun: Was heißt ein "unverhältnismäßig hoher Aufwand"?
 
Sagen wir mal, ich entscheide mich für den Austausch. Wenn dieser Austausch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre (z.b Handy müsste aus Übersee eingekauft werden) dann würde die Reparatur greifen. 
Wenn jetzt aber das Handy im Lager vom Shop liegt, ist das keine "unverhältnismäßig hoher Aufwand" mir das Handy zu überreichen.
 
Umgekehrt gilt das meiner Meinung nach genauso.
 
Also .. meiner Meinung nach kann der Kunde (Verbraucher, "Übernehmer") zwischen den beiden Varianten wählen, falls es sich um eine Gewährleistungsfall handelt (6 Monatsfrist beachten).
 
Überzeuge mich vom Gegenteil! :-)
 
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simon0721 schrieb:Ergo: Der Kunde (Verbraucher, "Übernehmer") kann wählen zwischen Reparatur und Austausch!
Super, Kunde ist mit dem Gerät nicht zufrieden, will statt nem Galaxy lieber nen iPhone, reklamiert irgend nen aus der Luft gegriffenen Fehler und bekommt das Gerät getauscht, bis er nach dem 5 Gerät sich sagt "das ist das Gerät, das ich haben will" und halst dem Verkäufer so 4 Geräte auf, die getauscht werden müssen unter nem enormen Aufwand.

Oft passiert, irgendwann übertrieben, nun gilt die KULANZ-REGEL 3mal Reparatur vor Tausch, damit die Nutznießer einer laschen Gesetzgebung nicht so einfach unrechtmäßig an neue Geräte kommen. Denen haben wir diese Regelung zu verdanken und ich finde es höchst inakkurat Gesetztes-Fetzen zu posten, die nichts mit dem Mobilfunk zu tun haben.

Und die Interpretation die hier dargelegt wird, kann man auch anders auslegen, das is nunmal "Interpretationssache" welche im Streitfall die Gerichte zu beschäftigen haben. Und um dies nochmal zu verdeutlichen, bisher hat es noch keiner geschafft dagegen ein Urteil zu erreichen, welches diese 3-Reparaturen-Kulanz-Regel außer Kraft setzt.



So, um auf den Punkt zu kommen: Ich habe absolut nichts gegen eine sachliche Diskussion über dieses Thema, im Gegenteil, sie würde mich sogar brennend interessieren.

Was ich aber nicht haben will ist ein Post, indem ein privater Feldzug stattfindet, indem ein Monolog geführt wird. Irgendwie fühl ich mich schon gefrotzelt wenn ich mehrmals hilfreich mit Tipps antworten will und ich weder ein "Danke, aber ..." bzw. überhaupt eine Reaktion bekokmme. Dafür ist die Community nicht da. Und zukünftige Nutzer, die diesen Post lesen und Quellen vom Kurier statt dem Gesetzbuch OHNE Rechtsberatung vermittelt bekommen, das ist einfach zuviel des Guten, weil das dann sehr rasch in die Hose gehen kann.

Und um dies nochmal zu verdeutlichen, bisher hat es noch keiner geschafft dagegen ein Urteil zu erreichen, welches diese 3-Reparaturen-Kulanz-Regel außer Kraft setzt.

Damit schließe ich diesen Thread. Sollte jemand weiter Interesse an diesem Thema haben, bitte einen neuen Post aufmachen indem im 1. Post klargestellt wird, dass es sich hier um eine Diskussion handelt und KEINE offizielle Rechtsberatung ersetzen kann, sprich rein spekulativ ist. Oder Alternativ zu einer speziellen Frage zum Gerät und dessen Schaden.

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