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Roaminggebühren bei Auslandssemester in der EU

  • 23 December 2019
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Wie sieht es mit den Roaming Gebühren aus, wenn eine Schülerin 5 Monate im EU-Ausland verbringt? Kann sie mit dem eigenen Handy telefonieren oder braucht sie eine SIM-Karte aus dem jeweiligen Land? 

ich habe folgende Infos auf einer A1 Seite gefunden:

 “Fair Use Policy: Wenn man vier Monaten durchschnittlich weniger Minuten, Daten oder SMS im Inland gebrauchst hat als im Ausland, wird ein Roamingzuschlag verrechnet”. 

Wie hoch ist dieser? Wonach richtet sich der Zuschlag?

LG E.Z.

 


1 Antwort

Hallo @ez1210 ,

Ich würde empfehlen ,eine Prepaid SIM-Karte im gewünschten Land zu besorgen und wenn nötig von der A1 Nummer eine Umleitung auf die Auslands-SIM mit einem A1 Europa Paket einzurichten . 

Auszug der Roaming Regelung :

Eine Verrechnung des Aufschlags findet statt, wenn nach einem Beobachtungszeitraum von 4 Monaten weder eine überwiegende Inlandsnutzung noch ein überwiegender Inlandsaufenthalt festgestellt wird, Sie durch eine Mitteilung darauf hingewiesen und zur Abstellung aufgefordert worden sind und innerhalb eines daraufhin folgenden 14-tägigen Beobachtungszeitraumes wiederum keine überwiegende Inlandsnutzung oder überwiegender Inlandsaufenthalt hergestellt wird. Wir können im Falle keiner Verhaltensänderung einen Aufschlag gemäß unserer Entgeltbestimmungen ab der vorgenannten Mitteilung inklusive des 14-tägigen Beobachtungszeitraums verrechnen. Diesen Aufschlag verrechnen wir solange, bis innerhalb des dynamischen Beobachtungszeitraums der letzten 4 Monate wieder eine überwiegende Inlandsnutzung oder ein überwiegender Inlandsaufenthalt vorliegt.

Nähere Infos findest du dazu auch hier : Regelung der angemessenen Nutzung des Mobilfunktarifs innerhalb EU/EWR

Alle Facts zur EU Roaming Regulierung (seit Juni 2017 gültig) von @A1_Esther 

 

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