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Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht


Benutzerebene 3
Hallo Zusammen,
wie man lesen kann, sollen ab Mai 2014 die Verbindungsendgelte erhöht werden. Da ich über das Festnetz fast ausschließlich zu Rufnummern im Festnetz telefoniere, wird es für uns um einiges teurer. Die Begründung ist genauso einzuordnen wie die Begründung bei Einfürhrung der Internetservicepauschale.
Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?
t4y
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Beste Antwort von cos.renegade 19 May 2014, 10:57

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631 Antworten

Benutzerebene 7
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Hallo!
teddy4you schrieb: Hat man mit dieser Preiserhöhung eigentlich ein Sonderkündigungsrecht?
Ja freilich:
> http://www.a1.net/preise-neu#tabBox18812-2 <

"Sollte Ihr Vertragsverhältnis von den geplanten Änderungen betroffen sein, haben Sie bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen ein kostenloses Kündigungsrecht."

Benutzerebene 4
Ich hab ebenfalls die Tarifänderungen zugeschickt bekommen.

Habe eine A1 Kombi mit Zusatzpaket Glasfaser Power 16.
Das Festnetz nutze ich fast gar nicht. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich hier nur den Festnetz-Teil von der Kombi kündigen kann? Was passiert dann mit dem A1 Internet (wie viel Kosten bleiben übrig)?
Benutzerebene 3
Hast Du ein offizielles Schreiben von A1 bekommen? Ich habe die Information nur aus dem Internet. Auf der Telefonrechnung hatte ich bis jetzt auch noch keinen Hinweis entdecken können.
Benutzerebene 6
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Hallo britzka83,
wenn du eine A1 Kombi hast, lassen sich einzelne Elemente leider nicht separat kündigen. Das Festnetz ist ein fixer Bestandteil davon, daher könntest du in diesem Fall nur die gesamte A1 Kombi kündigen.
Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 6
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Hallo teddy4you,
mein Kollege war so nett und hat hier nachgeforscht. Das A1 Schreiben wurde in deinem Fall am 04.03.14 versendet. Es sollte also in den nächsten Tagen bei dir eintreffen.
Liebe Grüße,
Elisa

teddy4you schrieb:Hast Du ein offizielles Schreiben von A1 bekommen? Ich habe die Information nur aus dem Internet. Auf der Telefonrechnung hatte ich bis jetzt auch noch keinen Hinweis entdecken können.

Benutzerebene 3
Hallo Elisa,
danke für Deine Information.
LG
t4y
Benutzerebene 1
Vielen Dank, dass ihr diesmal wirklich ein separates Schreiben verschickt habt! Die letzte negative Änderung (Internetservicepauschale) habt ihr ja gut in der Rechnung versteckt und somit sind sicher einige um ihr Sonderkündigungsrecht umgefallen...

was mir bei dem aktuellen Schreiben aber sauer aufstößt ist die von Euch geschaffene Hintertür, über die Ihr wiederum einseitig die Verträge zum Nachteil Eurer Kunden ändern könnt: "A1 kann dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen und vertragsrelevante Mitteilungen per E-Mail [...] senden [...]. Um etwaige Rechtsfolgen (wie Versäumnis von Fristen etc.) zu vermeiden, ist es im eigenen Interesse des Kunden gelegen, den E-Mail Account in einem abrufbaren Zustand zu halten [...]. Welche E-Mail Adresse [...] gespeichert ist, kann vom Kunden bei A1 jederzeit erfragt werden".

Nachdem ihr Euer damaliges Versprechen (siehe Werbung "20 Euro ein Leben lang"...) schon gebrochen habt, und in letzter Zeit laufend solche Änderungen unter dem Vorwand der Inflation kommen, werden sich unsere Wege wohl hier trennen. Ich frag mich bloß, XXX...

Werbung entfernt. Siehe Nutzungsbedingungen.
Benutzerebene 7
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Hallo Rainer000!

Bitte poste hier keine Werbung zu Produkten die nicht von A1 sind.

Eine Antwort auf deine Frage zum Unterschied zw. Kabel und ADSL bekommst du vielleicht in diesem Thema: http://www.a1community.net/t5/Festnetz-Internet/ADSL-12-Jahre-alt-Dringender-Ausbaubedarf/m-p/146475#M16841

Kurz: Bei Coax wird die Bandbreite auf die Teilnehmer aufgeteilt, was darin resultiert, dass die Bandbreite sinkt, je mehr Leute sich einloggen, genau wie beim mobilen Internet.
Bei ADSL hat man eine fix zugewiesene und damit stabile, ungeteilte Bandbreite.

Hoffe, dass ich damit deine Frage beantworten konnte. :)

lg und noch eine schöne Woche!
renegade
Benutzerebene 3
Hallo Zusammen,

die Information zur Preiserhöhung ist nun bei mir eingegangen. Wenn man sich das Schreiben durchliest und mal darüber nachdenkt wirkt die Begründung schon etwas komisch.

Angeblich hatte A1 in den letzten Jahren nie eine Poreiserhöhung durchgeführt. Aber was ist dann die Einführung der Internetservicepauschale?

Ich werde sicher von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Was ich nur nicht richtig verstanden habe, ob der Kündigungszeitpunkt der 01.05.2014 sein muss oder ob bis zu dem Zeitpunkt die Kündigung bei A1 eingehen muss?

ty4
Benutzerebene 7
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teddy4you schrieb: Aber was ist dann die Einführung der Internetservicepauschale?
Sie ist ja ein eigener Rechnungsposten. An den Produktpreisen änderte sich damit nichts. ;)

teddy4you schrieb: Was ich nur nicht richtig verstanden habe, ob der Kündigungszeitpunkt der 01.05.2014 sein muss...
Effektiv muß der Vertrag zum 30.4.2014 um 23:59:59 Uhr enden, denn eine Sekunde später gilt schon der neue Tarif, mit dem Du offensichtlich nicht leben magst.

teddy4you schrieb: ...oder ob bis zu dem Zeitpunkt die Kündigung bei A1 eingehen muss?
Nun, wenn die Kündigung vor dem 1.5. abgeschickt wurde und z.B. erst am Fr., 2.5. oder Mo., 5.5. eintrifft, wird´s wohl kein Problem geben, denn der Poststempel lautet sicherlich auf den 30.4. oder davor.
Per Fax gibt´s noch weniger ein Problem, denn auf dem Protokoll ist der Sendezeitpunkt vermerkt und außerdem gibt´s im Zweifelsfall zusätzlich noch den Einzelgesprächsnachweis. 🙂
Benutzerebene 1
Hallo Renegade,
 
sorry wegen der Werbung - ich wollte eigentlich nur verdeutlichen, dass gerade bei solchen benachteiligenden Vertragsänderungen sich die Leute nach Alternativen umschauen werden - und die gibt es eben durchaus!
 
Auch danke für den Hinweis zur Bandbreite. Ob der Kollege in Deinem verlinkten Thread mit seinen "stabilen 4 MBit" glücklich ist, sei mal dahingestellt :D
 
Ich wollte aber mehr auf diesen neuen A1-Streich (Vertragsänderung per EMail + Selbst-Schuld-wenn-Fristen-versäumt-werden-weil-diese-Mails-im-Spam-Ordner-landen-könnten-oder-an-eine-nicht-mehr-gültige-Adresse-geschickt-wurden") raus. UPC hat 2010 einen ähnlichen Mist versucht und ist damit eingefahren (siehe K2 auf http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2728&cHash=cdbc0e86f3c5e82567b29a80f3e557f3 ). Warum meint A1, dass es bei ihnen rechtmäßig ist? Möglicherweise weil bei Eurer Aussendung das OGH Urteil zur Internetpauschale für die "Ein-Leben-lang"-Verträge noch nicht da war. Find ich ehrlich gesagt sehr gut, dass A1 mal einen Dämpfer für diese unverschämte Vorgehensweise bekommen hat...
 
 
Benutzerebene 7
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Rainer000 schrieb: Ich wollte aber mehr auf diesen neuen A1-Streich (Vertragsänderung per EMail + Selbst-Schuld-wenn-Fristen-versäumt-werden-weil-diese-Mails-im-Spam-Ordner-landen-könnten-oder-an-eine-nicht-mehr-gültige-Adresse-geschickt-wurden") raus.
Warum per e-Mail? Die Verständigung erfolgte per Brief.
Bis dato haben wir noch keinen Brief erhalten. 
Benutzerebene 6
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Hallo teddy4you,
teddy4you schrieb: Was ich nur nicht richtig verstanden habe, ob der Kündigungszeitpunkt der 01.05.2014 sein muss ...
Die neuen Vertragsbedingungen gelten ab dem 01.05.14, die Kündigung muss also schon vorher erfolgen. Bis zum 30.04.14 gelten noch die alten Bedingungen. Stichtag für die Kündigung ist also der 30.04. Du musst aber nicht erst genau an diesem Tag kündigen, das kannst du natürlich auch schon vorher tun. Bitte schriftlich kündigen - dann kann das Datum gut nachvollzogen werden. Wenn du wirklich kündigen möchtest, finden wir das natürlich sehr schade.

teddy4you schrieb: ...Aber was ist dann die Einführung der Internetservicepauschale?
Zur Internet Service Pauschale noch einige Infos: auch hier hat Floridsdorfer77 schon eine gute Antwort geliefert. Danke@Floridsdorfer77! Wie ihr ja vielleicht schon gehört habt, gibt es hier noch eine Änderung. Betroffene Kunden, die Verträge im Auktionszeitraum geschlossen haben, müssen die Internet Service Pauschale in Zukunft nicht mehr zahlen. Weitere Details findet ihr hier: http://www.a1community.net/t5/Fragen-zum-Vertrag/Internet-Servicepauschaule-nicht-zul%C3%A4ssig/m-p/177061/

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 5
Abzeichen +2
Rainer000 schrieb:Ich wollte aber mehr auf diesen neuen A1-Streich (Vertragsänderung per EMail + Selbst-Schuld-wenn-Fristen-versäumt-werden-weil-diese-Mails-im-Spam-Ordner-landen-könnten-oder-an-eine-nicht-mehr-gültige-Adresse-geschickt-wurden") raus. UPC hat 2010 einen ähnlichen Mist versucht und ist damit eingefahren (siehe K2 auf http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2728&cHash=cdbc0e86f3c5e82567b29a80f3e557f3 ). Warum meint A1, dass es bei ihnen rechtmäßig ist? Möglicherweise weil bei Eurer Aussendung das OGH Urteil zur Internetpauschale für die "Ein-Leben-lang"-Verträge noch nicht da war. Find ich ehrlich gesagt sehr gut, dass A1 mal einen Dämpfer für diese unverschämte Vorgehensweise bekommen hat...
Was genau findest du daran unverschämt per Mail über eine Änderung informiert zu werden? Ich sehe da keinen Nachteil: Meine Mails checke ich mehrmals täglich und ein Brief kann durch die Werbeflut im Postkasten ganz genauso untergehen und auch die von A1 gespeicherte Postadresse kann veraltet sein (vor allem wenn es um Handyverträge geht).
 
Ich finde, dass eine Wahlmöglichkeit für die Kunden, ob sie per Brief oder Mail informiert werden wollen, die beste Lösung wäre.
 
Liebe Grüße Equinox
 
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo Rainer000,
Rainer000 schrieb: Ich wollte aber mehr auf diesen neuen A1-Streich (Vertragsänderung per EMail + Selbst-Schuld-wenn-Fristen-versäumt-werden-weil-diese-Mails-im-Spam-Ordner-landen-könnten-oder-an-eine-nicht-mehr-gültige-Adresse-geschickt-wurden") raus.
Ich verstehe deine Sorge, dass eventuell einige Kunden Ihre Emails nicht regelmäßig checken und dann bedeutende Informationen übersehen. Es ist aber auch in unserem Interesse, dass wir unseren Kunden solche Änderungen ersichtlich zukommen lassen. Daher ist es geplant, wichtige Infos vorerst weiterhin per Brief zu versenden. Die Email wäre dann eher zusätzlich. Es kann natürlich sein, dass die offizielle Kommunikation in den nächsten Jahren moderne wird und alles nur mehr per Email versendet wird, falls der Brief als Hauptkommunikationsmittel "ausstirbt". Also haben wir diesen Zusatz mal vorbeugend in den Vertrag aufgenommen.

Noch ein Hinweis: einige Kunden besitzen zwar eine aon Emailadresse, aber checken diese nicht regelmäßig. Wenn Änderungen dann an diese Adresse gesendet werden, kann es sein dass sie der User übersieht. Daher gibt es auch die Möglichkeit eine Emailadresse anzugeben, die regelmäßig gecheckt wird (z.B. Gmx Adresse).

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Verstehe nicht, was an der e-Mail-Geschichte jetzt neu sein soll... Daß wichtige Informationen auch an die Standardadresse geschickt werden können, steht schon ewig in den AGB. Habe mal die aon-AGB von 2006 als Beispiel angehängt. Siehe Seite 16, Punkt 21, 3. Satz.
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo wohnung01,
wohnung01 schrieb:Bis dato haben wir noch keinen Brief erhalten.
mein Kollege war so nett und hat das bei dir überprüft. Du bist auch von der aktuellen Änderung betroffen und solltest daher einen Brief erhalten. Die Briefe wurden gestaffelt verschickt - dein Schreiben sollte in den nächsten Tagen ankommen. Bitte gedulde dich noch etwas und melde dich nochmal falls nächste Woche noch nichts angekommen ist.

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Hallo Floridsdorfer77.
Floridsdorfer77. schrieb:Verstehe nicht, was an der e-Mail-Geschichte jetzt neu sein soll... Daß wichtige Informationen auch an die Standardadresse geschickt werden können, steht schon ewig in den AGB. Habe mal die aon-AGB von 2006 als Beispiel angehängt. Siehe Seite 16, Punkt 21, 3. Satz.
Danke für das Beispiel! In den AGB, die du gepostet hast, war noch von Standard-Emailadressen die Rede (= aon Adresse).

Neuer Zusatz in den Vertragsbedingungen: "Ebenso ist eine Bekanntgabe einer Änderung der E-Mail Adresse für den Erhalt derartiger Mitteilungen durch den Kunden bei A1 möglich" (= Gmx, Hotmail und sonstiges, also eine Adresse die der Kunde auch wirklich checkt, falls er die aon Adresse nicht nutzen sollte).

Liebe Grüße,
Elisa
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Eben. Also hat sich in dem Sinne (e-Mail-Nachricht ist möglich) nichts geändert. :)

Außerdem kann schon seit Jahren für (wichtige) Benachrichtigungen eine andere als die aon-Adresse im internen Bereich hinterlegt werden. Jetzt wurde es halt in die Bestimmungen mitaufgenommen. Somit: viel Lärm um nichts. :)
A1_Elisa schrieb: Danke für das Beispiel!
Gerne geschehen. 🙂
Benutzerebene 1
cos.renegade schrieb:Kurz: Bei Coax wird die Bandbreite auf die Teilnehmer aufgeteilt, was darin resultiert, dass die Bandbreite sinkt, je mehr Leute sich einloggen, genau wie beim mobilen Internet.
Bei ADSL hat man eine fix zugewiesene und damit stabile, ungeteilte Bandbreite.
 
Dann müsste ich mir jetzt aber keine Gedanken machen was wir mit unserem jetzigen Vertrag anfangen sollen bei der kommenden deutlichen Preiserhöhung und quasi nicht vorhandenem Internet. (Kombi um 19,90)
So viel ich weiß haben (hatten) wir auch ADSL. Und als dann immer mehr Haushalte draufgehängt wurden ging bei uns plötzlich nichtmal 1 MBit mehr stabil. (Es waren mal problemlos 3 möglich...)
 
Benutzerebene 1
Floridsdorfer77. schrieb:Daß wichtige Informationen auch an die Standardadresse geschickt werden können, steht schon ewig in den AGB.
In dem Schreiben, dass ich bekommen habe, steht nichts von "auch" im Sinne von "zusätzlich" (also Post+EMail). Zitat: "Wir informieren Sie über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung [...]". Und erster Punkt darunter: "A1 kann dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen [...] per E-Mail [...] senden..."
Benutzerebene 1
Floridsdorfer77. schrieb:Daß wichtige Informationen auch an die Standardadresse geschickt werden können, steht schon ewig in den AGB. Habe mal die aon-AGB von 2006 als Beispiel angehängt. Siehe Seite 16, Punkt 21, 3. Satz.
Hast Du Dir auch den Wortlaut angeschaut? Zitat aus den AGB: "[...] soweit dies vereinbart oder eine andere Mitteilungsform nicht möglich ist."
 
OK, ich habe dies nie vereinbart, also betrifft mich das nicht. Aber lies Dir mal in der LB das auf Seite 1 (ca. Mitte; such einfach nach dem fettgedruckten "Hinweis"):
http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/LB_A1_Kombi_140501.pdf
 
Die LB sind ja Bestandteil der AGB, allerdings ist dieser Passus meines Erachtens ungültig!
 
Und es nützt hier wenig, wenn A1 schreibt, dass sie "vorerst" auch zusätzlich per Brief benachrichtigen... Dieser Passus in den LB ist einfach UNGÜLTIG. PUNKT
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Rainer000 schrieb:Und es nützt hier wenig, wenn A1 schreibt, dass sie "vorerst" auch zusätzlich per Brief benachrichtigen... Dieser Passus in den LB ist einfach UNGÜLTIG. PUNKT
Hmmm wenn sie unterschrieben wird, ist sie doch vereinbart, oder sehe ich hier etwas falsch?
Auf Seite 1 der Preiserhöhungsinfo steht unter "Änderungen bei A1 Kombis"
......
Welche E-Mail Adresse für den Erhalt derartiger Mitteilungen aktuell bei A1 gespeichert ist
kann vom Kunden bei A1 erfragt werden.
.......
 
Das kann wohl nur ein Scherz sein !!!
 
Ich trage meine Mail-Adresse in den "A1.net Benutzerdaten" unter "E-Mail Adresse" ein
und damit hat es sich. Ich bin nicht daran interessiert und auch nicht dazu verpflichtet,
in regelmäßigen Abständen bei A1 nach der E-Mail-Adresse zu fragen, an die meine
Benachrichtigungen geschickt werden !!!
 
Bitte um Klärung   

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