Reparatur oder Umtausch/Garantie und Gewährleistung

  • 18 February 2014
  • 2 Antworten
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Hallo liebe Community,
 
Da dieser alte Thread geschlossen wurde, würde ich gerne einen neuen eröffnen.
 
Hinweis: Ich möchte hier lediglich eine Diskussion anstoßen. Es handelt sich um KEINE offizielle Rechtsberatung.
 
Da ich hier des öfters Fragen wegen der Reparatur oder Umtausch gelesen habe und viele User und "Experten" falsche Auskünfte erteilt haben, habe ich diesen Thread gestartet. Ihr könnt gerne eure Erfahrung oder Wissen mit mir/uns teilen.
 
Für alle User, die ein Problem damit haben Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden.
 
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
 
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der klipp und klar geregelt ist.
 
Garantie ist eine freiwilllige Zusage, im Rahmen derer man Ihnen vieles oder wenig (und auch unter bestimmten Bedingungen) zusagen kann. 
 
Gewährleistung ist also ein gesetzlich verankertes Recht, vom Vertragspartner (Juristen nennen ihn "Übergeber") ein Einstehen für Mängel an der Sache zu fordern. (unbewegliche Sachen 3 Jahre, bewegliche Sachen 2 Jahre)
 
Bei der Gewährleistung ist noch zu erwähnen, dass der Händler (z.b. A1, MediaMarkt, 3, ...) in den ersten 6 Monaten ab dem Erhalt der Ware die Beweislast zu tragen hat. Man geht davon aus, das der Mangel, die eine Sache/Gerät hat, schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhanden war. Der Kunde (Übernehmer) hat in den ersten 6 Monaten den Vorteil, dass er nur die Mangelhaftigkeit, nicht aber deren Vorliegen im Übergabezeitung zu beweisen hat.
 
So, nun zu dem Punkt, was bestimmt einige von euch interessiert:
 
Muss ich meine Sache/Gerät (z.b. Smartphone) zuerst versuchen lassen zu reparieren, oder kann ich auf einen sofortigen Umtausch bestehen?
 
Das ist ziemlich einfach zu beantworten:
 
Der Kunde ("Übernehmer") kann zwischen dem Austausch und Reperatur wählen.
 
Im Gesetz lautet es folgendermaßen
 
§932 ABGB (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. 
 
                                        
 
 
Schwierig wird es, nachdem ich mich entschieden habe ob ich einen Umtausch oder die Reparatur möchte, ob die gewählte Variante einen größeren "unverhältnismäßigen hohen Aufwand" darstellt als die andere. 
 
Das muss mit jedem Verkäufer gut argumentiert geklärt werden.
 
Ich glaube, bei Mobilfunkbetreiber ist die Sachlage meistens klar, wenn du einen Umtausch nach Gewährleistungsrecht verlangst. Weil wenn dir der Verkäufer ein Ersatzhandy anbietet, musst du dich wahrscheinlich damit zufrieden geben und eben auf dein Handy ein paar Wochen warten.
 
Anzumerken ist: Spätestenst wenn der 1. Reparaturversuch fehlschlägt, sollte man meiner Meinung nach den sofortigen Umtausch verlangen. Ist ja auch logisch, oder etwa nicht?
 
Ich kann euch folgende 2 Dinge sagen:
 
1) Eine "KULANZ-REGEL 3mal Reparatur vor Tausch" gibt es nicht wie in diesem Thread gepostet wird ist schlicht und einfach falsch. Ich weiß auch nicht, wie der "Experte" am Ende des Threads darauf kommt, dass "Kunde ist mit dem Gerät nicht zufrieden, will statt nem Galaxy lieber nen iPhone, reklamiert irgend nen aus der Luft gegriffenen Fehler und bekommt das Gerät getauscht". Ich versteh es nicht, weil es nicht darum geht. Sondern es handelt sich um Gewährleistungsansprüche nach einem Mängel
 
2) Gern behaupten Händler, sie hätten das beanstandete Gerät nicht erzeugt und seien für Mängel daher auch nicht verantwortlich. Das ist falsch. Der Händler haftet in jedem Fall für die Mängelfreiheit der Ware.
 
Bei TV's oder anderen Dingen vom Elektromarkt würde ich sowieso sofortigen Austausch verlangen. Oder der Händler liefert dir ein Leihgerät. Kann man ja diskutieren.
 
 
Interessante Artikel:
 
 
ORF
 
Was habt ihr für Erfahrungen bei Händlern gesammelt als es um die Gewährleistung ging?
 
LG
 
Edit Achja, meines Wissen: wenn Umtausch und/oder Reparatur [Primäre Gewährleistungsbehelfe] nicht möglich sind, greifen Preisminderung oder Vertragsauflösung (Geld zurück) [Sekundäre Gewährungsbehelfe]

2 Antworten

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Hallo @Sulzberg; Herzlich willkommen in der A1 Community 🙂 Bitte poste keine persönlichen Daten in der A1 Community, da es ein öffentliches Forum ist. Mit der Reparaturnummer kannst du, wie @cos.renegade korrekt geschrieben hat, den Status einsehen. Bei Fragen, wende dich bitte direkt an einen unserer Service Kanäle unter www.A1.net mit der Reparaturnummer und deinen Kundendaten. GLG, Babsi
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@Sulzberg 

www.a1.net/status und dann oben auf Reparatur.

Ich warte seit November 2020 auf mein huawei p20 Pro ds blau .  Imei xxxxxxxxxxxxxxx

Auf die Telefon Nr 0664xxxxxxx läuft der Vertrag

Bitte um Rückmeldung so schnell wie möglich 

 

[edit by cos.renegade]

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