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Hält sich A1 nicht an die Garantie Beistimmungen?


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Hallo
 
Ich habe mir vor 2 Monaten ein Galaxy S4 geholt im A1 Shop im Donauzentrum. Als ich der nicht gerade freundlichen Dame erklärte was nicht stimmt (Wlan Problem) ging das Handy zur Reparatur. Letzten Freitag kam das Handy zurück und ich holte es am Samstag gleich in der Früh ab. Am selben Tag war der Fehler wieder da und ich ging heute in der Früh wieder hin und zeigte dem Mitarbeiter denn Fehler. Jetzt geht das Handy wieder zur Reparatur. Ich sagte dem Mitarbeiter auch das wenn nach dem 2. Reparatur Versuch der Fehler noch immer da sein sollte Verlange ich ein neues Gerät was mir laut Garantie zustehen würde. Dieser meinte aber das stimme nicht und wenn es wieder Probleme geben würde ginge das Handy wieder zur Reparatur. Laut Konsumentenschutz habe ich nach dem Gesetz aber das Recht nach dem 2. Reparaturversuch auf ein neues Gerät oder Wandlung des Vertrages was dann hieße mein alter Vertrag wäre wieder gültig und da dieser vor kurzem ausgelaufen ist würde ich sofort Kündigen.
 
 
Jetzt frage ich mich ob das Personal das wirklich nicht weiß was ich aber weniger glaube oder ob das bei A1 so immer gemacht wird. Das hieße dann aber A1 bzw das Personal hält sich nicht an die Gesetze. Des Weiteren sollte man dem Personal (in dem Fall der Dame) mal eine Schulung geben in Sachen Kundenfreundlichkeit. Denn wenn ich der Dame 3x erkläre das ein Software Update bzw. Werksreset denn Fehler nicht beheben würde weil ich selber mehrfach das ganze getestet habe und sie bitte das so in der Fehlerbeschreibung einzutragen was nicht gemacht wurde damit der Techniker Bescheid weiß dann ist das nicht normal.
 
So hat dann der Techniker natürlich nur ein Software Update gemacht inkl Werksreset was natürlich nichts gebracht hat wie man ja jetzt sehen kann. Jetzt muss ich wieder Wochen warten in der Hoffnung das der Techniker mehr macht als nur ein Software Update. Auf jeden fall so was von Kundenunfreundlichliches habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Ich zahle immerhin viel Geld für das Handy und bin auch eine neue 24 Monats Bindung eingegangen was wohl ein Fehler war.
 
Das Problem mit dem Wlan ist leider auch so dass dieser immer nur Sporadisch eintrit was ich eben falls erwähnt habe. Beim 1. mal war das Problem nicht vorhanden denn da ging Wlan gerade wieder und so konnte die Dame denn Fehler nicht sehen. Jetzt beim 2. mal konnte ich denn Fehler dem Herr aber Live zeigen.
 
Ich hoffe man wird der Dame und dem Herrn in Donauzentrum Bescheid geben das sie sich an die Garantie Bestimmungen zu halten habe und wenn ich beim 3. mal ein neues Gäret will und ich nicht einverstanden bin mit einen 3. Reparaturversuch und die sich wieder Querstellen dann werde ich von Vertrag zurück treten und sofort Kündigen. So geht man mit Kunden einfach nicht um.
 
Sollte das ein A1 Mitarbeiter lesen und braucht meine Tel sowie Kundenpasswort um den ganzen nachgehen zu können dann bitte Bescheid geben.
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Beste Antwort von Scoty30 9 August 2013, 13:05

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48 Antworten

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Scoty30 schrieb:Sollte das ein A1 Mitarbeiter lesen und braucht meine Tel sowie Kundenpasswort um den ganzen nachgehen zu können dann bitte Bescheid geben.
Sofern das hier in der Community möglich ist (doch etwas komplexerer Fall), bitte Kundendaten im Profil hinterlegen. Wie das geht erfährst du hier: Hilfe durch A1 Moderatoren - Was muss ich vorher machen?
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Ok danke, eben gemacht wie beschrieben.
Benutzerebene 1
Merkwürdig das sich noch keiner dazu geäußert hat oder will man das Thema Garantie bei A1 tot schweigen? 
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Merkwürdig ist das gar nicht, denn wir sind hier eine Support Community, wo sich Nutzer gegenseitig helfen sollen, und kein 24/7 Online-Kundendienst.

Die A1-Mitarbeiter, die hier auftreten, betreuen die Community nur zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben im Konzern - deswegen kann eine Antwort schon einmal bis zu 5 Werktage dauern (im Durchschnitt sind´s 3).

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Ich hatte auch noch eine Email geschieckt aber ebenfals ohne Antwort zurück. Da sieht man wie viel A1 die Kunden wert sind. Ja nicht Antworten und denn Kopf einstecken. 
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Hallo Scoty30, ein Kollege hat deine Anfrage bereits bearbeitet und dich versucht telefonisch zu erreichen. Soweit ich sehen konnte, hast du dann Kollegen auch bereits zurückgerufen und mit ihm darüber gesprochen.

Liebe Grüße,
Alexandra
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Ja stimmt. Allerdings bezüglich der Garantie konnte auch er mir nicht wirklich was genaues sagen. Das was er mir erzählt hat stimmt zumindest nicht ganz mit dem überein was ich vom Konsumentenschutz erfahren habe. Wie auch immer, er sagte ich soll jetzt mal die 2. Reparatur abwarten, sollte es danach noch immer Probleme geben werden wir weiter sehen. Allerdings eine 3. Reparatur und damit verbunden wieder Wochen zu warten kommt nicht mehr in Frage. Dann muss ich halt den Vertrag wandeln und werde Kündigen.
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hatte ein ähnliches Problem mit meinem Sony Handy...
 
kannst hier nachlesen: https://www.a1community.net/t5/Sony/Xperia-Z-Vorsicht-bei-Reparatur-bzw-Handygarantie-unbedingt/td-p/125360/highlight/false
 
Die Leite bei der Hotline und bei den Shops haben meiner Ansicht nach nicht wirklich eine Ahnung über Garantie und Gewährleistungsbestimmungen
 
Bzw. wird beharrlich versucht diese Pflichten auf die Hersteller abzuwälzen
 
Wir dann eine Garantieleistung aus irgend welchen Gründen nicht anerkannt wird davon ausgegangen dass die Sache damit erledigt sei was rechtlich jedoch oft überhaupt nicht der Fall ist
 
Lies dir am besten wirklich alles von Anfang bis Ende durch  was bei mir vorgefallen ist ;)
 
 
Soweit ich weis hat der Hersteller übrigens die möglichkeit drei mal nachzubessern
 
dh. 3 Reparaturversuche...
 
such bei Wikipedia mal nach dem begriff Nachbesserung und lies dir das durch ;)
 
 
Mein Tip - Setz dich mit der Rechtsabteilung von A1 in Verbindung und fordere einen Austausch des Gerätes unter dem Titel der Gewährleistung
 
Garantie hin oder her - das soll in dem Fall nicht dein Problem sein
 
Alle Shops und Händler die ich Kenne (nicht nur A1) versuchen immer zuerst eine Fehlerhafte ware einzuschicken
 
Das ist zwar für die einfacher und auch allgemein so üblich jedoch Rechtlich eigentlich nicht korrekt und wenn es dennoch so gemacht wird kannst du dich immer noch darauf berufen dass es dir zu lange dauert und von deinem Gewährleistungsrecht gebrauch machen möchtest
 
Was die Garantie anbelangt muss man übrignes auch vorsichtig sein
 
Die meisten Hersteller gewähren eine freiwillige, eingeschränkte Garantie
 
Das heißt so viel wie wenn sie wollen und lustig sind können sie die Garantieleistung außerhalb dennoch ablehnen soweit diese nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeitspanne beansprucht wird
 
dh. wenn du zb. ein Gerät kaufst worauf gesetzlich 1 Jahr Garantie ist, der Hersteller gibt jedoch 3 Jahre Garantie drauf kommt aber dann drauf dass das Gerät einen Serienfehler hat kann dieser die Garantieleistung wenn diese nach über einem Jahr nach dem Kauf eingeforder wird dennoch ablehnen
 
Wird das Gerät jedoch innerhalt des 1. Jahres nach Kauf - also während der gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezeit defekt und in dieser zeit die Garantieleistung eingefordert muss der Hersteller diese erbringen
 
Allerdings muss man auch dazusagen dass Gesetzlich oft nur eine Gewährleistung vorgeschrieben ist
 
Dann hat man als Kunde im ersten halben Jahr nach Kauf gute Karten - danach allerdings umso schlechtere da nach einem halben Jahr nach Kauf die Beweislastumkehr einsetzt und damit der Käufer nachweisen muss dass der Schaden schon beim Kauf bestanden hat und nicht mehr der Verkäufer nachweisen muss dass das Gerät beim Kauf keinen Fehler hatte...
 
Alles in Allem eine recht verwirrende Sache 😉
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Berny_AB schrieb:Die meisten Hersteller gewähren eine freiwillige, eingeschränkte Garantie

Das heißt so viel wie wenn sie wollen und lustig sind können sie die Garantieleistung außerhalb dennoch ablehnen soweit diese nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeitspanne beansprucht wird

dh. wenn du zb. ein Gerät kaufst worauf gesetzlich 1 Jahr Garantie ist, der Hersteller gibt jedoch 3 Jahre Garantie drauf kommt aber dann drauf dass das Gerät einen Serienfehler hat kann dieser die Garantieleistung wenn diese nach über einem Jahr nach dem Kauf eingeforder wird dennoch ablehnen
Garantie != Gewährleistung.
Garantie ist immer freiwillig, Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Benutzerebene 4
@ CoSrenegade
 
Wenn du schreibst Garantie = Gewährleistung ist das so nicht richtig!!!
 
Garantie und Gwährleistung sind genau genommen grund verschiedene Sachen...
 
Sie dienen lediglich beide dem Käufer bei Mängeln
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1) Cosrenegade schrieb: != womit wohl nicht gleich gemeint war, wie ja auch aus dem zugehörigen Text hervorgeht.

2) Mängel sind bereits bei Lieferung bzw. Übergabe vorhanden und haben nichts mit Garantie zu tun.

Die sachlich treffendere Bezeichnung für Gewährleistung ist Mängelhaftung. Dabei geht es um einen Mangel der Ware/Dienstleistung, die bereits bei Lieferung/Übergabe besteht. Unter 6 Monaten liegt dabei die Beweislast beim Verkäufer. Die Entscheidung, ob Reparatur oder Austausch trifft bei Mängelhaftung der Käufer, nicht der Verkäufer, es sei denn es ist nur ein kleiner Fehler, der leicht und schnell zu beheben ist. Das dürfte bei Smartphones eher die Ausnahme sein.

Die gesetzlichen Bestimmungen für Mängelhaftung/Gewährleistung gelten auch für Vertragshandys!
Benutzerebene 1
Das stimmt so nicht. Genauer könnte ich bereits nach dem 1. mal ein neues Gerät verlangen, man sollte aber dennoch zukmindest einen 2. gewähren was ich gemacht habe. Ein 3. mal muss ich auf keinen fall zustimmen was ich auch nicht machen werde. Hole morgen mein Gerät ab, sollten die wieder nur ein Software Update gemacht haben ob wohl ich mehrfach darauf hingewiesen habe dass das nicht reichen würde was man ja beim ersten mal schon gesehen hat so werde ich eine Wandlung des Vertrages verlangen und das steht mir Rechtlich auch zu. Habe mich da sehr genau Informiert beim Konsumentenschutz. Bin gespannt was nun gemacht wurde oder auch nicht. Zum Glück habe ich ja Beweiß Videos und Fotos und habe damit sehr gute Karten.
Benutzerebene 7
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Scoty30 schrieb:Das stimmt so nicht. Genauer könnte ich bereits nach dem 1. mal ein neues Gerät verlangen
Meines Wissens nach hat der Händler das Recht auf Verbesserung = Reparatur.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Berny_AB schrieb:@ CoSrenegade

Wenn du schreibst Garantie = Gewährleistung ist das so nicht richtig!!!
Ich hab geschrieben "Garantie != Gewährleistung" - das "!=" steht für ungleich, sonst hät ich "=" geschrieben ;)

edit: oh oversixty hat das eh erklärt, danke! 🙂
Benutzerebene 1
Ja du hast recht. Wollte meinen Beitrag oben editieren was aber hier nicht geht. Allerdings nach dem 2. mal steht mir ein neues Gerät zu oder Wandlung des Vetrages. Laut der Mitarbeiterin im Geschäft müsste ich aber ständig das Gerät in Reperatur schicken lassen oder müsste mich sogar selber an Samsung wenden was schlichtweg falsch ist. Für mich und bleibt A1 Ansprechpartner und nicht Samsung. Denke die Mitarbeiterin will das ganze nur abwälzen aber nicht mit  mir. Auf jeden fall hole ich morgen gleich in der Früh das Handy ab vorausgesetzt es wurde mehr als nur ein Software Update gemacht.
Benutzerebene 7
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Nochmal:
Wenn ein Fehler erst nach Übergabe/Lieferung auftritt, ist es Garantie, und dann hat der Verkäufer die Möglichkeit der Reparatur und der Kunde wird erst nach mindestens 2 Reparaturversuchen vor Gericht eventuell einen Austausch durchsetzen können.

Wenn ein Mangel bereits bei Übergabe/Lieferung vorhanden ist, dann hat der Verkäufer gesetzlich wenig Chancen auf Reparatur, wenn der Kunde Austausch verlangt.

Extrembeispiel: Natürlich wird der Verkäufer bei einem Auto keinen Austausch vornehmen müssen, wenn der Aschenbecher fehlt, da genügt sicher Nachbesserung.

Wenn bei einem neuen Handy der Akku defekt ist, wird es vermutlich auch vor Gericht OK sein, wenn nur der Akku ausgetauscht wird und nicht das ganze Gerät. Aber zur Reparatur einschicken mit Wartezeit von 2 Wochen und mehr, das wird vor Gericht bei Gewährleistung vermutlich nicht durchgehen, wenn der Kunde einen Austausch verlangt.
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Wenn der Fehler nachweislich nicht bei der Übergabe bestandne hat dann fällt der Fehler in die Garantie
 
Das ist soweit richtig
 
Lässt sich jedoch nicht nachweisen das der Fehler erst nach Übergabe auftetreten ist (Nachweispflicht hat in den ersten 6 Monaten der Händler) Kann der Kunde dennoch auf die Gewährleistung pochen
 
Genaugenommen müsste der Kunde dem Einschicken schon beim ersten mal nicht zustimmen und könnte gleich über die Gewährleistung ein Tauschgerät verlangen was in der Praxis jedoch nicht gemacht wird (was eigentlich so auch nicht richtig ist)
 
Wenn ich zb. heute ein Gerät kaufe und es funktioniert nicht kann ich morgen zum Händler gehen und ein Tauschgerät verlangen - wird zu 99% unproblematisch ausgetauscht
Wenn ich aber nach 1 Monat zum Händler gehe und ein Tauschgerät verlange wird der Händler immer versuchen das Gerät einschicken zu lassen und ich werde nur nach langen Diskussionen und Verhandeln mit dem Fillialleiter oder so einen direkten Austausch bekommen (auch wenn es mir rechtlich zustehen würde)
 
Das alles ändert sich erst 6 Monate nach dem Kauf - dann dafür drastisch da man dann als Kunde immer auf den guten Willen des Herstellers bzw. des Händlers angewiesen ist
 
Zur Erinnerung:
Garantie = Garantieversprechen und nicht Garantieverpflichtung
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Berny_AB schrieb:Wenn der Fehler nachweislich nicht bei der Übergabe bestandne hat dann fällt der Fehler in die Garantie

Das ist soweit richtig

Lässt sich jedoch nicht nachweisen das der Fehler erst nach Übergabe auftetreten ist (Nachweispflicht hat in den ersten 6 Monaten der Händler) Kann der Kunde dennoch auf die Gewährleistung pochen
Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Wenn das Gerät runterfällt und kaputt ist, dann hat der Händler keine Nachweispflicht, sonst könnte jeder nach 2 Wochen sein Handy fallen lassen, behaupten, dass es von Anfang an kaputt war und nen neues holen, am besten gleich nen anderes Modell, weil das andere ja fehlerbehaftet ist und sich so durch zig Handys testen, bis man eines findet, was einem gefällt und HEURIKA das funktioniert nun endlich .............

Es gibt Regelungen aber jede hat Ihre Ausnahmen 🙂
Benutzerebene 1
So heute habe ich das Gerät geholt und was wurde gemacht, nichts. Angeblich soll eine andere Software daran schuld gewesen sein. Komisch nur das beim 2. nur die Original Software drauf war. Es wurde wieder nur ein Werksreset gemacht weil angeblich wieder mal alles ok war ob wohl ich beweisen konnte das es nicht so war. Außerdem wurde ich heute wieder falsch beraten von den dortigen Mitarbeiter. Als ich angerufen wurde von A1 wurde mir gesagt es werde dort bescheid gegeben, scheint wohl so das dies nicht gemacht wurde.
 
Ich sagte dem Mitarbeiter sollte der Fehler wieder kommen, so möchte ich eine Wandlung des Vertrages denn ein 3. mal werde ich einer Reperatur nicht zustimmen weil ich das auch nichgt muss. Dieser sagte aber wenn wieder was sein sollte solle ich mich an Samsung wenden bzw an die Reperatur Firma was ich schon beim 2. mal gemacht hatte. Also die wollen wieder nur alles abwälzen. Ich hatte dem Mitarbeiter gesagt das ich Kontakt hatte mit der Pressestelle aber dem war das egal da nur ein "aha" als Antwort zurück kam.
 
Falls das ein Mitarbeiter von A1 lesen sollte, so soll mich bitte der Mitarbeiter welcher mich das letzte mal angerufen hatte nochmals bei mir Melden denn so geht das nicht.
Benutzerebene 1
Wie nicht anders zu erwarten war geht das Wlan wieder nicht nach dem es 1 Tag lief. War auch nicht anders zu erwarten. Mir reicht es jetzt. 
Benutzerebene 1
Habe jetzt ein neues Video gemacht wo man genau das Problem sehen kann.
 
https://dl.dropboxusercontent.com/u/1289875/VIDEO0003.mp4
 
 
Benutzerebene 1
Wurde eben angerufen und man sagte mir ich MUSS das Handy wieder zur Repertur einschicken und man sagte mir das nur der Shop alleine entscheiden würde wie oft ein Handy zur Reperatur geschickt wird. Das kann es doch nicht sein das ich dem Shop ausgeliefert bin. Auch wenn ich eine Gutschrift bekommen habe so finde ich ein solch Kundenunfreundliches Verhalten nicht mehr normal. Anstatt mir ein neues Gerät zu geben will man es ständig immer nur zur Reperatur einschicken. Wahrscheinlich das dann die ersten 6 Monate vorbei sind und ich dann denn Nachweiß bringen muss. Tolle Taktik A1. 
Benutzerebene 7
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Es ist generell Brauch bei den Mobilfunkern in Österreich, dass ein Handy 3mal eingeschickt werden muss (mit selbem Fehler), damit ein Tausch in Erwägung gezogen wird. Also Provider-unabhängig. Kenne sogar Fälle, wo es ein 4. mal eingeschickt werden musste (nicht bei A1).
Benutzerebene 1
In erwegung ist gut. Das kann doch nicht sein das ich denen so ausgeliefert bin. Ich meine es gibt doch Gesetze die denn Konsumenten schützen sollen. Also so was habe ich noch nie erlebt.
Benutzerebene 1
In einen anderen Forum wurde mir gesagt das ich nach dem Gewährleistungsrechtsänderungs-Gesetz eigentlich selber entscheiden dürfte ob ich Reprieren oder ein neues Gerät möchte. Allerdings wurde mir auch gleich dazu gesagt das dies denn Providern egal wäre. Wie ich schon vermutet habe denn Providern ist der Kunde egal. Der soll schön zahlen und wenn der Vertrag abläuft kann er gehen oder bleiben.

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