Vorgehensweise bei Rufnummernmitnahme


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Ich bin seit kurzem wieder A1 Kunde und muss ehrlich sagen ich bereue es schon wieder.

Die vorgehensweise bei der Rufnummernmitnahme ist eine bodenlose Frechheit.

Weiters ersuche ich A1 diesen Text zu überdenken.

https://www.a1.net/hilfe-kontakt/article/Vertrag-Services/Vertrag/Anbieterwechsel/Wie-kann-ich-zu-A1-wechseln-und-meine-Rufnummer-mitnehmen-/500000000007380/500000000027643

Dort steht zwar drin das man als ersten Schritt eine NÜV Auskunft eingeholt wird um dann nach der Aktivierung der SIM Karte die Nummer zu portieren. Gleichzeitig steht aber auch das man diese NÜV Auskunft selber einholen kann.

Es steht aber NICHT drin das die NÜV Auskunft VOR Vertragsabschluss ausgestellt sein muss und vorallem steht nicht drin das NACH Vertragsabschluss keine Portierung mehr möglich ist.

Im Gegenteil im Text steht ja sogar explizit das die A1 SIM aktiviert werden muss und danach die Portierung durchgeführt werden muss.

Ich werde meinen Fall jetzt noch abwarten aber sollte sich A1 nicht bereit zeigen meine Nummer(kulanterweise wie es A1 immer so schön formuliert) zu portieren habe ich zur Sicherheit von dem verlinkten Artikel aufjedenfall einen Screenshot gemacht und ich werde diesen meiner Rechtsschutzversucherung und auch der RTR zum Prüfen geben.

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Hast du den Vertrag online bestellt, wenn ja, könntest du probieren von dem vielleicht vorhandenem 14 tägigen Rücktrittsrecht gebrauch zu machen
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Ja habe ich, und das mit dem Rücktrittsrecht überlege ich mir eh. Das Problem ist nur das ich für den Vertrag eine Kaution bezahlt habe die man ja erst nach einem Jahr zurückbekommt (waren eh nur 100 Euro aber trotzdem). Ist halt die Frage ob man die durch das Rücktrittsrecht früher zurückbekommt - müsste eigentlich schon der Fall sein aber wahrscheinlich kann man da wieder streiten. Ausserdem wollte ich mir das alles ersparen. Wusste ja leider vorab nicht, dass sich A1 bei diesem Thema so extrem stur stellt.

Ausserdem nerven ganzen Ausreden von wegen das ist nicht umsetzbar usw. Andere Anbieter können es auch also ist es technisch sehr wohl umsetzbar. Habe es selber erlebt bei Spusu. Dort wurde die Portierung auch erst nachträglich durchgeführt. Genau so wie jetzt bei Yesss. Und das verstehe ich dann noch weniger. Warum kann ich bei Yesss eine Rufnummer auf einen bestehenden Vertrag portieren, die ja zu A1 gehören, aber bei A1 selber geht es nicht (oder nur kulanterweise *haha*)

Nichtsdestotrotz werde ich sollte A1 sich bei der Portierung wirklich komplett quer stellen, das ganze öffentlich machen, und vom Konsumentenschutz sowie rechtlich prüfen lassen.
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Es steht aber NICHT drin das die NÜV Auskunft VOR Vertragsabschluss ausgestellt sein muss und vorallem steht nicht drin das NACH Vertragsabschluss keine Portierung mehr möglich ist.

Es geht bis zu 1 Monat danach. N kurzer Anruf oder nen kurzer Chat und gut is.

Für den automatisierten Ablauf, braucht man die Daten halt davor, sonst muss es händisch nachbearbeitet werden, schätz ich.

Wichtig ist, dass die Nummer beim alten Anbieter noch aktiv ist, sonst muss man das mit dem klären, auch wie die Verrechnung der NÜV abläuft (Vertrag = Rechnung, Wertkarte = Guthaben).
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Es geht bis zu 1 Monat danach. N kurzer Anruf oder nen kurzer Chat und gut is.


Leider nicht, die Kollegen beim Chat (heute alleine mit 3 Personen gechattet) und bei der Hotline wehren sich vehement dagegen und bleiben auf dem Standpunkt das dies nur bei Vertragsabschluss möglich ist. Immer die selbe Antwort - nachträgliche Portierungen seine nicht möglich. Vielleicht versuche ich es im Shop - dort wurde mir zumindest heute beim Kauf der B-Free Karte gesagt das die nachträgliche Portierung kein Problem sei.
Für den automatisierten Ablauf, braucht man die Daten halt davor, sonst muss es händisch nachbearbeitet werden, schätz ich.

Wichtig ist, dass die Nummer beim alten Anbieter noch aktiv ist, sonst muss man das mit dem klären, auch wie die Verrechnung der NÜV abläuft (Vertrag = Rechnung, Wertkarte = Guthaben).


Ich muss jetzt sowieso mal abwarten bis die Nummer bei Yesss portiert wurde (dort geht es lustigerweise auch lange nach Vertragsabschluss - obwohl Yesss ja eben auch zu A1 gehört) und dann versuche ich halt irgendwie die Nummer wieder zum A1 Vertrag zu portieren - hoffentlich findet sich innerhalt des Monats ein Mitarbeiter der es doch macht.
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Stornier den Online Auftrag und mach es beim A1 Händler deiner Wahl.

Weniger Kopfweh …. 😉
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Stornier den Online Auftrag und mach es beim A1 Händler deiner Wahl.

Weniger Kopfweh …. 😉

Prinzipiell schon - Für das ist es nur leider zu spät, dadurch das der Vertrag schon aktiv ist gilt auch das Rücktrittsrecht nicht mehr das heißt ich könnte nur kündigen (habe zum Glück den Vertrag ohne Handy genommen und somit habe ich keine Bindung) aber ich müsste z.B. die Aktivierung der Zusatzsimkarten erneut zahlen - sehe ich einfach nicht ein.

Wie gesagt eine Chance bekommt A1 noch von mir, ansonst landet das ganze beim Anwalt und dem Konsumentenschutz (und vielleicht auch in der Zeitung 😏). Denn meiner Meinung nach geht aus all diesen tollen Texten und Anleitungen nicht hervor das eine nachträgliche Portierung nicht möglich ist bzw. das der Nüv Antrag vorher vorhanden sein muss.
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@@Username beachte bitte, dass du hier in einer Community postest, in der hauptsächlich User anderen Usern helfen - natürlich kannst du hier auch posten, wenn du mit etwas nicht zufrieden bist. Aber bei Vertragsangelegenheiten möchte ich dich bitten: Melde dich auf jeden Fall auch -mit allen relevanten Daten - über einen privaten Kanal, siehe http://www.a1.net/in-kontakt-treten Eine Portierung im Nachhinein auf einen bestehenden Vertrag ist Kulanz-Sache, die kann ich dir vorab nicht versprechen. Aber wenn nichts entscheidendes dagegen spricht, kommen wir unseren Kunden immer gerne entgegen. Danke auch für dein Feedback zu den FAQ. Auf der einen Seite ist es schon richtig, dass da nicht jedes Detail zu einer Portierung angeführt ist. Auf der anderen Seite sind solche Infos meist bewusst relativ kurz gehalten, um das wichtigste übersichlicht darstellen zu können. Zum Beispiel, dass man zuerst eine NÜV braucht vom alten Anbieter und dann dern Vertrag anmeldet: https://www.a1.net/hilfe-kontakt/article/Vertrag-Services/Vertrag/Anbieterwechsel/Wie-kann-ich-zu-A1-wechseln-und-meine-Rufnummer-mitnehmen-/500000000007380/500000000027643 lg Hermann

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