Kündigungsfristen

  • 5 January 2018
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Habe am 06.11.2017 einen Jugendtarif aus dem Jahr 2015 gekündigt. Der Serviceberater verweist am 29.11.2017 auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, obwohl lt. Arbeiterkammer nur ein Monat zusteht. Heute, am 05.01.2017, verweist der Serviceberater, dass die Kündigungsfrist von einem Monat erst ab Kündigungen ab dem 01.01.2018 auch für frühere Verträge gilt. Dies Vorgangsweise von A1 schreit förmlich nach Arbeiterkammer und Konsumentenschutz.

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Hallo @pefu
Ich möchte zu gerne Wissen, wo dir der Konsumentenschutz helfen soll können? Wenn du am 6.11 gekündigt hast wo noch die alte Gesetzeslage gültig war, was meinst du denn erreichen zu können?
Die einmonatige Kündigungsfrist galt ja nur für Verträge ab März 2016!
Blödsinn. Erstens hat eine Bekannte im gleichen Zeitraum einen älteren Vertrag mit Hilfe der Arbeiterkammer mit Einmonatsfrist gekündigt und zweitens steht genau das in der Abrechnung von dieser Woche. Also bitte zuerst lesen und dann schreiben. Das ist ein Schildbürgerstreich der Sonderklasse.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Hinweis: Für Neuverträge mit Verbrauchern ab dem 26. Februar 2016 gilt Besonderes: Die Kündigung muss spätestens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat zum darauffolgenden Monatsletzten wirskam werden.
Aufgrund neuerer Judikatur des Obersten Gerichtshofes wird dieser Grundsatz auch für ältere Verträge gelten.

https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Vertraege
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Hallo @@pefu, die Änderung ist erst am 11.12 in Kraft getreten. Informationen dazu findest du unter https://www.a1.net/kuendigungsfristen Wir sehen es uns aber gerne nochmal für dich an. Bitte wende dich über die A1 Facebook Fanpage unter www.facebook.com/A1Fanpage oder an den A1 Chat unter www.A1.net/chat an uns. LG Beate

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