Frage

Telefonische Vertragsverlängerung durch Dritte ohne Unterschrift des Vertragsinhabers


Benutzerebene 2
Da ich persönlich nicht soviel Zeit habe, habe ich September 2017 einen Dritten gebeten sich um die Umstellung auf einere höhere Bandbreite zu kümmern. Ich hatte davor noch 8 Mbit, was einfach schon lange nicht mehr zeitgemäß war.

Grundsätzlich war ich der Annahme, dass mein Vertrag durch ein Produktupgrade nicht zwangsgebunden verlängert wird, was ich anders sehen würde wenn ich auf ein kostengünstigeres Produkt downgraden würde. Mein Bekannter sprach von 12 Monaten Bindungsdauer. Es handelte sich um ein Kombipaket von Festenetzinternet und A1 TV

Da ich nun gerne den - nicht von mir ausgehandelten Vertrag- lösen will, sehe ich online nun aber eine Bindungsdauer von insgesamt 24 Monaten stehen.

Ich habe die Vertragsbindung nicht persönlich initiiert, also nicht mal telefonisch selbst angestossen, noch habe ich anschließend einen entsprechenden Brief zur Unterschrift erhalten, was ich bei einer Bindungsdauer von 24 Monaten als essentiel betrachten würde.

Ich persönlich sehe hier also keine Verpflichtung die Bindung zu beachten, welche A1 ohne mein direktes zutun oder mein Einverständnis einzuholen abgeschlossen hat. Die PIN habe ich meinem Bekannten gegeben, was aber meiner Meinung nach A1 nicht direkt berechtigt, den Vertrag über Dritte abzuschließen, insbesondere im Bezug auf die Vertragsdauer.

Ich würde daher aus persönlicher Sicht die Zwangsverlängerung als nicht rechstwirsam sehen, vor Allem die Bindungsdauer von 24 Monaten. Da ich eine Frau bin und der Anrufer ein Mann war, sollte klar sein, dass er nicht der Inhaber des Anschlusses ist, selbst wenn er die PIN für telefonische Auskünfte hatte und somit evt. oder Bestenfalls die Berechtigung für einen Tarifwechsel, aber keine Berechtigung einen Gesamtvertrag mit gebundenen Gesamtkosten in der Höhe von mehr als insgesamt 750€ hatte.

Weil im Prinzip war das ein "Neuvertrag" mit der Verpflichtung die eben weit über 750€ an Gesamtkosten in jedem Falle zu bezahlen.

Ich bitte um Erfahrungsberichte hierzu, vieleicht kann sich ja auch von A1 jemand dazu Äußern, da mir durch einen Providerwechel nun eine Vertragsponäle von gut bis zu 200€ entsteht.

20 Antworten

Hmm schwieriger Fall aber wenn du dein Persönliches Kennwort an jemanden weitergibst wirst du keine Chance haben den Vertrag aufzulösen. Ist ja fast das selbe wenn du jemanden den PIN deiner Bankomatkarte gibst und dieser dann mal so ein paar 100 Euro abhebt wobei du ihn nur erlaubt hast 10 Euro zu beheben.Normalerweise bekommt man auch den Vertrag per Mail zugesandt in dem die Bindung festgelegt ist. Du kannst nur auf Kulanz von A1 hoffen.
Benutzerebene 2
Hmm schwieriger Fall aber wenn du dein Persönliches Kennwort an jemanden weitergibst wirst du keine Chance haben den Vertrag aufzulösen. Ist ja fast das selbe wenn du jemanden den PIN deiner Bankomatkarte gibst und dieser dann mal so ein paar 100 Euro abhebt wobei du ihn nur erlaubt hast 10 Euro zu beheben.Normalerweise bekommt man auch den Vertrag per Mail zugesandt in dem die Bindung festgelegt ist. Du kannst nur auf Kulanz von A1 hoffen.Hmm schwieriger Fall aber wenn du dein Persönliches Kennwort an jemanden weitergibst wirst du keine Chance haben den Vertrag aufzulösen. Ist ja fast das selbe wenn du jemanden den PIN deiner Bankomatkarte gibst und dieser dann mal so ein paar 100 Euro abhebt wobei du ihn nur erlaubt hast 10 Euro zu beheben.Normalerweise bekommt man auch den Vertrag per Mail zugesandt in dem die Bindung festgelegt ist. Du kannst nur auf Kulanz von A1 hoffen.
Einerseits hast Du teilweise Recht, andererseits finde ich kann man ein Telefongespräch über Vertragsdaten mit einem Call Center Agent nicht mit einer Bankomatkarte gleichsetzen.

Einen bindenden mündlichen Vertragsabschluss zwischen einem unbeteiligtem Call Center Agent -welcher wahrscheinlich provosionsbeteiltigt bei Abschlüssen ist- und einem anonymen Anrufer -selbst wenn er einen PIN hat- finde ich insbesondere wenn er auf länger bindende Zeit ausgerichtet ist ohne weitere Verifizierung, Zeichnung oder Bestätigung zwielichtig oder zumindest zweifelhaft.

Insbesondere da es bei einem Telefongespräch auch schnell zu Mißverständnissen kommen kann oder versehentlich etwas anderes angeklickt oder eingegeben werden kann als mündlich wiedergegeben oder letztendlich verstanden wird.

Wie eben man geht von 12 Monaten Bindung aus, hat aber 24 Monate. Ich finde in einem solchen Fall braucht es eben nochmals eine Verifizierung durch Zusendung des Protokolls oder Ähnlichem, welches dann nochmals via Kundenkonto ALLE Konditionen GUT ERSICHTLICH anzeigt und bestätigt werden muss.

Wäre rechtssicherer für beide Seiten.
Am besten du kontaktierst A1 direkt und bittest um Kulanz.Das Problem wird aber sein das es mündlich vereinbart wurde und somit nicht nachvollziehbar ist was auch vor Gericht dann keine Gültigkeit hat wenn es Hart auf Hart kommt.Der Tarifwechsel wird normalerweise immer mit Zusendung des Vertrages an die hinterlegte Mail Adresse nochmals bestätigt wo es ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt.
https://www.a1.net/kontakt
Benutzerebene 2
Das Problem wird aber sein das es mündlich vereinbart wurde und somit nicht nachvollziehbar ist was auch vor Gericht dann keine Gültigkeit hat wenn es Hart auf Hart kommt.
Danke für Dein Feedback:

Wenn es durch die mündliche Vereinbarung keine Gültigkeit haben sollte, wäre es aber eher ein Problem für A1, nicht für mich. Wobei ja die Aufnahme des Gespräches und die weitere Datenverarbeitung wiederrum auch nur rechtlich zulässig wäre, wenn dem eindeutig zugestimmt wurde.

Abgesehen davon halte ich einen Vertragsabschluss auf diese Weise durch Dritte wie schon gesagt, sagen wir mal für zumindest kompliziert... 😉
Naja für wenn es das Problem ist ist schwierig zu entscheiden. A1 könnte ja auch sagen das dein Bekannter den 24 Monaten voll und ganz zugestimmt hat und du auch damit einverstanden warst da du ihm ja dein Persönliches Kundenkennwort auch übermittelt hast.Aussage gegen Aussage ist hier leider das Problem. A1 um Kulanz bitten ist hier der einzige Weg und dieses mal das ganze auch schriftlich und nicht über die Hotline😉.
Benutzerebene 2
Naja für wenn es das Problem ist ist schwierig zu entscheiden. A1 könnte ja auch sagen das dein Bekannter den 24 Monaten voll und ganz zugestimmt hat und du auch damit einverstanden warst da du ihm ja dein Persönliches Kundenkennwort auch übermittelt hast.Aussage gegen Aussage ist hier leider das Problem. A1 um Kulanz bitten ist hier der einzige Weg und dieses mal das ganze auch schriftlich und nicht über die Hotline😉.
Wenn es Aussage gegen Aussage stünde, sollte wohl eher im Sinne des Verbrauchers und nicht im SInne eines Konzerns entschieden werden, meinst Du nicht auch?😉

Vor Allem müsste diese Aussage zumindest mit einer Aufnahme des Gespräches bewiesen werden, wobei strittig wäre, ob dies zulässig ist.

Abgesehen von alledem ist dies ja alles rein hypothetisch, weil es nie so weit kommen würde, es geht ja um A1 und ich vertraue auf dessen Augenmaß, Kundensicht und Serviceorientierung. ☺️
Das sind die Ansichten und Vorstellungen des Kunden aber nicht eines Unternehmen wie A1.Ich denke wenn es nur noch 1 Monat Bindung wäre lassen sie dich sicher aus den Vertrag aber so mit noch fast 7 Monaten wird es sehr schwierig werden. A1 hat leider was Kundenservice betrifft sehr stark nachgelassen was ich auch selber spüren musste.Habe seit 01.02.2019 eine Störung die bis heute nicht behoben ist.Man wird nur vertröstet und A1 wirbt bei diesen Produkt mit Sicherheit vor Einbruch und weiß genau das der Gateway(Software) Fehlerhaft ist.Das Produkt müsste vom Markt genommen werden den so vergrault man sich nur Kunden die in einen Unternehmen wie A1 Vertrauen!Die Zeiten wo Herr Nemsic und Ametsreiter noch am zug waren sind leider schon lange vorbei und die Qualität sinkt von Tag zu Tag..
Benutzerebene 2
Das sind die Ansichten und Vorstellungen des Kunden aber nicht eines Unternehmen wie A1.Ich denke wenn es nur noch 1 Monat Bindung wäre lassen sie dich sicher aus den Vertrag aber so mit noch fast 7 Monaten wird es sehr schwierig werden. A1 hat leider was Kundenservice betrifft sehr stark nachgelassen was ich auch selber spüren musste.Habe seit 01.02.2019 eine Störung die bis heute nicht behoben ist.Man wird nur vertröstet und A1 wirbt bei diesen Produkt mit Sicherheit vor Einbruch und weiß genau das der Gateway(Software) Fehlerhaft ist.Das Produkt müsste vom Markt genommen werden den so vergrault man sich nur Kunden die in einen Unternehmen wie A1 Vertrauen!Die Zeiten wo Herr Nemsic und Ametsreiter noch am zug waren sind leider schon lange vorbei und die Qualität sinkt von Tag zu Tag..
Ja stimmt, evt. hast du auch Recht, nur A1 sollte bewusst sein, dass unzufriedene Kunden früher oder später Alternativen suchen werden, und zufriedene Kunden eher treue Kunden bleiben.
In meinen Fall gibt es leider keine Alternative sowie auch bei vielen anderen Kunden die am Land wohnen.Das einzige was bei mir funktioniert ist A1.Es gibt kein UPC oder andere Provider wie in großen Städten und das macht sich A1 zum nutzen.
Benutzerebene 2
Korrektur zu meinem Ersten Post. Ich hatte davor 16 Mbit nicht 8.
Benutzerebene 5
Abzeichen +4
Normalerweise bekommst du nach einem Vertragswechsel automatisch ein Schreiben per Post zugesendet.(zumindest bei mir) Dort stehen eigentlich die meisten Details. Ich verstehe schon deinen Unmut, aber wenn den Bekannter ein Vertrag für dich geändert hat und er dafür die Erlaubnis hatte (PIN) musst du wohl jetzt in den sauren Apfel beißen.
Jetzt weil du kündigen willst, soll der Vertrag auf einmal nicht mehr gültig sein.
Die einzige Möglichkeit ist, das A1 dir Kulanz gewährt oder du dich an deinem Bekannten schadlos hältst, da dieser von dir nur die Erlaubnis hatte um höchstens 12 Monate zu verlängern.
@Kraeutergarten Ich habe in den letzen 15 Jahren wo ich A1 Kunde bin immer nach einen Tarifwechsel oder Upgrade den Vertrag per Mail an meine aon Mail Adresse zugeschickt bekommen.Das einzige was ich per Post erhalten habe war wenn die Bestellung wegen Verfügbarkeitsproblemen nicht hergestellt werden konnte.
Benutzerebene 2
Normalerweise bekommst du nach einem Vertragswechsel automatisch ein Schreiben per Post zugesendet.(zumindest bei mir) Dort stehen eigentlich die meisten Details. Ich verstehe schon deinen Unmut, aber wenn den Bekannter ein Vertrag für dich geändert hat und er dafür die Erlaubnis hatte (PIN) musst du wohl jetzt in den sauren Apfel beißen.
Jetzt weil du kündigen willst, soll der Vertrag auf einmal nicht mehr gültig sein.
Die einzige Möglichkeit ist, das A1 dir Kulanz gewährt oder du dich an deinem Bekannten schadlos hältst, da dieser von dir nur die Erlaubnis hatte um höchstens 12 Monate zu verlängern.

Also ich habe gar nichts schriftliches per Post bekommen.

Eine komplette Bindung mit 24 Monaten gilt rechtlich sicher als Neuvertrag und dann musss/müßte man meiner Meinung nach diesen Vertrag auch physisch zur Bestätigung und eigentlich sogar zur Unterschrift erhalten, insbesondere da A1 ja gewusst hat, dass das Gespräch nicht mit mir stattgefunden hat.

Um einen Vertrag abzuschließen brauche ich in der Regel eine Legitimation wie bspw. einen Lichtbildausweis, das wird in den A1 shops wohl auch so gemacht.

Hier ersetzen ja anscheinend vier Ziffern meinen Lichtbildausweis und zudem wird dieser dann auch akzeptiert wenn da quasi ein anderer vor dem Mitarbeiter steht, bzw. ja noch schlimmer: der Mitarbeiter hat null Ahnung mit wem er das spricht. Also selbst wenn die 4 Ziffern quasi meinen Lichtbildausweis und eine Vollmacht ersetzen würden, müsste meiner Meinung nach aber auch die Identität des Gegenüber geprüft werden. Und falls dies aufgrund von Zweifeln nicht festgestellt werden kann, musss eine weitere Kontrollinstanz her, wie eine Unterschrift auf einem Vertrag der retourniert wird, oder zumindest ein Rückruf beim Vertragsinhaber direkt her...

Bei einem vierstelligen PIN wird das wohl oft das Geburtsdatum sein, das sollte A1 auch dementsprechen Vorkehrungen treffen um sich und den Kunden abzusichern.
Bin jetzt zwar kein Anwalt aber meiner Meinung nach haftet immer der Vertragsinhaber.Besonders dann wenn er sensible Daten wie in deinen Fall das Kennwort an dritte weitergibt und somit anderen ermöglicht an an seinen Verträgen Änderungen oder Neubestellungen durchzuführen.Könnte man als sehr Fahrlässig bezeichnen ohne dich jetzt persönlich anzugreifen.
Benutzerebene 2
Bin jetzt zwar kein Anwalt aber meiner Meinung nach haftet immer der Vertragsinhaber.Besonders dann wenn er sensible Daten wie in deinen Fall das Kennwort an dritte weitergibt und somit anderen ermöglicht an an seinen Verträgen Änderungen oder Neubestellungen durchzuführen.Könnte man als sehr Fahrlässig bezeichnen ohne dich jetzt persönlich anzugreifen.
Ich finde es eher fahrlässig von A1 Vertragsänderungen oder Neubestellungen rein telefonisch abzuwickeln, ohne sich bspw. per Unterschrift zusätzlich abzusichern, insbesondere wenn schon am Telefon klar ist, das es sich nicht um die Vertragsinhaberin handelt.

Da sollte zumindest in einem Chat geschehen, welcher dann ja protokolliert ist und natürlich sollte dieser Chat, dem zugesanden Vertrag angefügt werden.

Laut einem A1 Telefonat gibt es kein Gesprächsprotokoll der Vertragsanbahnung und wenn dem so ist, könnten beide Parteien alles mögliche gesagt oder verstanden, eingetragen oder nicht eingetragen haben. Man kann ja heutzutage wirklich überall telefonieren mit einer mehr oder weniger guten Übertragungsqualität, da können auch so schnell Mißverständnisse entstehen.

Daher erachte ich das Medium Telefon grundsätzlich nicht als alleinig geeignetes Mittel für diesen Zweck, vieleicht noch als Mittel zu Zweck einer einfacherern Abwicklung, aber dennoch mit schriftlicher Gegenkontrolle und Verifizierung.

Telefonwerbung ist ja soweit ich weiß verboten, meiner Meinung nach sollten allgemein Abschlüsse und Käufe OHNE ZUSÄTZLICHER VERIFZIERUNG verboten werden, sofern diese rein über Telefon abgewickelt werden. Eine geschickte Gesprächsführung reicht sicher bei vielen Menschen aus, dass sie etwas kaufen, was sie eigentlich gar nicht wollten oder brauchen.

Ich finde reine Telefonabschlüsse und die Möglichkeit einfach einzuräumen ist das eigentlich fahrlässige.

Meiner Meinung nach sollte nicht ein rechtlicher und technischer Laie für das haften, dass hier schnell und einfach Verträge geändert werden können, auch wenn das dem Kunden unter Umständen auch zu Gute kommt, kann dies wie man sieht auch zu Problemen führen ...
Bei manchen so einen Anbieter reicht auch ein "JA" und man hat einen 24 Monats Vertrag an der Backe was meiner Oma mal passiert ist die 0 Plan hatte was passiert ist.Wenn du der Meinung bist das es nicht rechtens ist würde ich einen Anwalt meines Vertrauens kontaktieren der kann dir sicher genaueres sagen als wir hier in der Community.
Benutzerebene 6
Abzeichen +2
Hallo @Vienna21,
da es hier um rechtliche Aspekte geht, die ich so auch nicht endgültig beurteilen kann, möchte ich dich bitte, dass du dich bei den Kollegen im A1 Chat meldest, damit wir deinem Anliegen nachgehen können.
Nur soviel: das Kundenkennwort dient der Identifikation eines Kunden mit dem er sich legitimiert. Du hattest ja urspünglich die Absicht, dass ein Dritter für dich eine Vertragsänderung durchführt und hast ihm deshalb das KKW gegeben.
LG Frederic
Benutzerebene 2
Hallo @Vienna21,
da es hier um rechtliche Aspekte geht, die ich so auch nicht endgültig beurteilen kann, möchte ich dich bitte, dass du dich bei den Kollegen im A1 Chat meldest, damit wir deinem Anliegen nachgehen können.
Nur soviel: das Kundenkennwort dient der Identifikation eines Kunden mit dem er sich legitimiert. Du hattest ja urspünglich die Absicht, dass ein Dritter für dich eine Vertragsänderung durchführt und hast ihm deshalb das KKW gegeben.
LG Frederic

Ich habe zwischenzeitlich mein Anliegen über den A1 Chat weitergegeben.

Und auch wenn sich der Kunde über sein Kundenkennwort legitimieren kann wie Du sagst, heißt das für mich noch lange nicht, dass jeder offensichtliche Dritte, jegliche Änderungen vornehmen kann, insbesondere ohne das sich A1 dann bei langfristigen und kostenintensiven Verträgen nicht auch absichert und den Kunden schriftlich kontaktiert, bzw. ihm den Neuvertrag zusendet, idealerweise wie schon erwähnt mit Rückkuvert für eine Unterschrift.

Im A1 Shop muss ich mich auch als Bestandskunde ausweisen und bei Abschluss eines neuen oder zusätzlichen Vertrages unterschreiben, oder flüster ich dem mein Kundenkennwort ins Ohr? 😉
Benutzerebene 1
Das einzig Fahrlässige was in diesem Fall erkennbar ist, ist dein eigenes Verhalten. Ohne irgendwelche Recherche und Einholung über Vertragskonditionen, schickst du einen Dritten der für dich einen Produktwechsel durchführen soll - gibst dieser Person dein Kundenkennwort, weil du zu beschäftigt bist dich selbst 15 Minuten mit deinem eigenen Vertrag zu befassen oder Informationen von der A1 Homepage einzuholen. In dem Fall an der eigenen Nase fassen und nicht bei A1 die Schuld suchen. Ein wenig Eigenverantwortung, auch im geschäftigen Alltag, ist nicht nur angebracht sondern erspart dir viele Einträge in einem A1 Internetforum und in A1 Chats.
Benutzerebene 2
Das einzig Fahrlässige was in diesem Fall erkennbar ist, ist dein eigenes Verhalten. Ohne irgendwelche Recherche und Einholung über Vertragskonditionen, schickst du einen Dritten der für dich einen Produktwechsel durchführen soll - gibst dieser Person dein Kundenkennwort, weil du zu beschäftigt bist dich selbst 15 Minuten mit deinem eigenen Vertrag zu befassen oder Informationen von der A1 Homepage einzuholen. In dem Fall an der eigenen Nase fassen und nicht bei A1 die Schuld suchen. Ein wenig Eigenverantwortung, auch im geschäftigen Alltag, ist nicht nur angebracht sondern erspart dir viele Einträge in einem A1 Internetforum und in A1 Chats.
Ich teile da durchaus auch tw. Deine Meinung. ;-)

Aber:
Das Problem anno dazumal war, dass der Bekannte eigentlich nur Infos einholen sollte und wollte, die Serviceline aber aus Datenschutzgründen nur gegen Bekanntgabe des KKW eine Aukunft bzgl. Umstiegskonditionen preisgeben wollte und von daher das KKW nötig war.

Trotz alledem gibt es im geschäftlichen Verkehr welcher Online abgewickelt wird in der Regel für alles nochmals eine Gegenbestätigung, für eine Vertragsbindung von 2 Jahren, müsste sich meiner Meinung nach A1 auch nochmals absichern, insbesondere wenn klar ist, dass sie dies nicht mit dem Vertragsinhaber ausgehandelt haben und hier insbesondere deshalb weil dies nur mündlich geschehen ist.

Mündliche Verträge, zweier eigentlich unbeteiligter Dritter, bedürfen meiner Meinung nach dennoch der Schriftform um rechtliche Zweifel auszuräumen. Idealerweise wie schon mehrfach erwähnt auch einer Unterschrift unter den Konditionen damit hier für beide Seiten klare Regeln gelten.

Verträge im Fernabsatz sind ja in der Regel anderen Geschäften gleichgestellt, wenn diese nur mündlich abgesprochen werden, finde ich das recht Eigen, da ja beide Parteien alles mögliche behaupten können.

Doppelt schwierig natürlich wenn zwei Menschen miteinander Konditionen treffen, welche einen Dritten betreffen. Und wie auch schon nur hier in einem Forum, kann man in geschriebene Texte viel hineininterpretieren oder mißverstehen, umsomehr beim Gesprochenen Wort.

Wenn es dann beim Gespräch auch noch laut ist, verschiedene Dialekte gesprochen werden oder einfach die Verbindung schlecht ist, ist es umso schwieriger. Auch gibt es Menschen welche recht leicht beeinflussbar oder führbar sind, oder sich führen lassen. Das alles zusammen macht meiner Meinung nach eine Verifizierung nötig, selbst wenn der Vertragsinhaber das Gespräch selbst geführt hätte.

Ich will damit darauf hinaus, dass eine mündliche Vereinbarung oder ein Abschluss an und für sich ok sind, nur muss es eine Rechtssicherheit für beide Seiten bei Telefonverkäufen geben.

Für mich ist und bleibt es zweifelhaft, Verträge so und ohne weitere Verifizierung zu schließen, wenngelich ich, wie gesagt, Deine Meinung auch tw. nachvollziehen kann...

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