Kommt bei A1 die signierte Rechnung?


Benutzerebene 7
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Hallo!

Ist die signierte A1 Rechnung schon in Entwicklung?

Siehe: http://www.signatur.rtr.at/de/applications/invoicing.html

Auszug RTR:

"Bereits Ende 2003 wurde eine Verordnung des Bundesministers für Finanzen kundgemacht, der zufolge die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronisch übermittelten Rechnung (ausgenommen im EDI-Verfahren) nur dann gewährleistet ist, wenn die Rechnung mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen ist, die auf einem von einem Zertifizierungsdiensteanbieter ausgestellten Zertifikat beruht. Im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 13.07.2005 wird diese Anforderung konkretisiert."

Ich hätte schon gern die Echtheit der A1 Rechnung sicher gestellt.

Lg nukular7

3 Antworten

Benutzerebene 3
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Grüß dich nukular7,

fürs Finanzamt gelten die Papierrechnung oder eine elektronisch signierte Rechnung als vorsteuerrechtliche Vorlage.
Derzeit können nur Business Kundinnen und Kunden die elektronisch signierte A1 Online Rechnung bekommen.
Für Privatkundinnen und Privatkunden gilt die A1 Online Rechnung nicht als vorsteuerrechtliche Vorlage fürs Finanzamt.
Brauchst du die Rechnung fürs Finanzamt, nütze bitte unsere Papier-Rechnung.

Liebe Grüße
Juri
Benutzerebene 7
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Hallu Juri, danke für dein Statement. Primär geht es aber darum die Echtheit der Rechnung sicher zu stellen. Siehe meines ersten posts. Wenn es für business Kunden geht warum nicht für Privatkunden auch? Lg nukular7
Benutzerebene 7
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Hallo nukular,

danke für dein Feedback. Gebe den Wunsch nach einer signierten Online Rechnung für Privatkunden im Mobilfunkbereich gerne für dich weiter.

Dass die Rechnungen im Bereich Mobilfunk für Privatkunden derzeit nicht signiert sind, ist in den AGB so vereinbart:

Rechnungen
21.3 Digitale Signatur: Elektronische Rechnungen sind nicht signiert (keine Rechnungen im Sinn des Umsatzsteuergesetzes). Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, signieren wir die Rechnung auf Wunsch. Diese signierten Rechnungen entsprechen den Anforderungen an die elektronische Rechnungslegung nach § 11 Abs. 2 UStG. Umsatzsteuerrechtlich existiert nur eine Rechnung, diese ist elektronisch. Um die digitale Signatur prüfen zu können, müssen Sie das Stamm-Zertifikat installieren.



Unabhängig davon:

Bei Bedenken zur Echtheit (die sind ja in Zeiten von Spam und Phishing legitim) am besten nicht auf Links klicken, die in einer E-Mail Nachricht enthalten sind.

Die Online Rechnung immer über www.a1.net -- Mein A1 aufrufen. Die Sicherheit ist durch Authentifizierung und ssl Verschlüsselung gewährleistet.

lg
Thomas

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