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Verrechnung über Kündigungszeitpunkt hinaus


Ich hatte vor Kurzem eine meiner A1 Mobiltelefon Rufnummern gekündigt, die Nummer wurde zu einem Wertkartenanbieter portiert. Nun wurde mir im Zuge der letzten Rechnung eine monatliche Grundgebühr über den Kündigungszeitraum hinaus berechnet. Zufälligerweise war auch noch in diesem Monat die Fakturierung der Internet-Servicepauschale fällig.
Sicher bekomme ich die nun zuviel gezahlten Gebühren _irgendwann_ im Rahmen der Endabrechnung wieder gutgeschrieben, ich finde es jedoch nicht in Ordnung, dass sich die Mobilfunkbetreiber auf diese Art bei den Kunden "bedienen" um an ein zinsenloses Darlehen zu gelangen. Beispielrechnung: Wenn im Schnitt 100.000 Kunden pro Monat kündigen und im Schnitt 25€ zuviel berechnet werden, sind das auch 2,5 Millionen € zinsenlos.
Ich finde, der Regulator wäre hier mal gefragt, um den Mobilfunkern (damit sind alle 3 großen gemeint - da ist keiner besser) durch empfindliche Strafen zu zeigen, dass sie sich nicht alles erlauben können.
Wieso kann hier die A1 nicht mit gutem Beispiel voran gehen, und bei Vertragsauflösung gleich eine aliquote Berechnung von Grundgebühr & Co vornehmen?
Mir ist die Notwendigkeit einer Endabrechnung schon klar, weil ja z.B. Roamingkosten o.ä. zeitversetzt einlangen können.
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Beste Antwort von Kraeutergarten 11 June 2019, 16:56

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8 Antworten

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Es wird ja seitens der Mobilfunkanbieter auch eine Gebühr verrechnet, wenn man zu spät zahlt.
Hallo @rdla1,

Einfach wenn du die Endabrechnung bekommst den Betrag anfordern und auf das Konto retour überweisen lassen. War schon immer so.
@daniel5610 : Ich gehe davon aus, dass mir die A1 ohne weiteres Zutun nach Vorliegen der Endabrechnung das zuviel verrechnete Geld rücküberweist. Bankverbindung liegt ja vor.
Meine Kritik scheinst du aber nicht verstanden zu haben, nämlich dass ich es nicht für richtig halte, dass bei Feststehen einer Kündigung der Provider die Grundgebühr über den Kündigungszeitraum hinaus berechnet. Könnte ja gleich nur anteilsmäßig verrechnet werden.
Und ein "war schon immer so" ist kein Argument - da wären wir sonst auch nur Einzeller...
@daniel5610 : Ich gehe davon aus, dass mir die A1 ohne weiteres Zutun nach Vorliegen der Endabrechnung das zuviel verrechnete Geld rücküberweist. Bankverbindung liegt ja vor.
Meine Kritik scheinst du aber nicht verstanden zu haben, nämlich dass ich es nicht für richtig halte, dass bei Feststehen einer Kündigung der Provider die Grundgebühr über den Kündigungszeitraum hinaus berechnet. Könnte ja gleich nur anteilsmäßig verrechnet werden.
Und ein "war schon immer so" ist kein Argument - da wären wir sonst auch nur Einzeller..




In der Regel wird die Gutschrift innerhalb von 2 Wochen auf das Konto vom ehemaligen Einziehungsauftrag automatisch rückgebucht, allerdings würde ich mich nicht 100% darauf verlassen. Wenn nicht hilft ein kurzer Anruf auf 0800 664 100 mit Bekanntgabe der Kontoverbindung.

Es ist normal bei den Mobilfunkern, dass Grundgebühren im Vorfeld verrechnet werden sowie die Simpauschale.
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Ja wennst aber zum 30.6 gekündigt hast und es bis zum 17.7 abgerechnet wird, ist es halt nicht besonders toll. Das hat nix mit Grungebühr im Vorfeld zu tun.
Benutzerebene 4
Abzeichen
Hallo @@rdla,

deine Rechnung wird jedes Monat am gleichen Tag erstellt. Diese wurde schon vor dem tatsächlichen Kündigungsdatum erstellt und daher wird das Grundentgelt im Vorhinein, über das Kündigungsdatum hinaus, verrechnet. Aus Systemgründen ist das leider nicht anders möglich. Das Guthaben wird automatisch auf die eingetragene Kontoverbindung rücküberwiesen.

LG Beate
Hallo @@rdla, deine Rechnung wird jedes Monat am gleichen Tag erstellt. Diese wurde schon vor dem tatsächlichen Kündigungsdatum erstellt und daher wird das Grundentgelt im Vorhinein, über das Kündigungsdatum hinaus, verrechnet. Aus Systemgründen ist das leider nicht anders möglich. Das Guthaben wird automatisch auf die eingetragene Kontoverbindung rücküberwiesen. LG Beate

Hallo @A1_Beate die Details sind mir alle klar, trotzdem finde ich es eben nicht in Ordnung, dass sich die großen Mobilfunker hier auf Kosten der Kunden bereichern. Auch wenn es nur im ein zinsenloses Darlehen geht. Zum Glück haben wir (noch) eine niedrige Inflationsrate - nicht so wie in Venezuela...

Es ist ja zwischen dem Datum, an dem die Kündigung erfolgt (bei mir 23.04.) und dem Vertragsende zu unterscheiden. Und das Argmument "aus Systemgründen" zählt IMHO nicht. Um hier für die letzte Vorschreibung der Grundgebühr eine Abgrenzung (die ja im Übrigen sowieso vorgenommen werden muss) vornehmen zu können braucht man kein MIT-Studium. Man will halt nicht...
Und andere Argumente wie "das war schon immer so" zeugen auch nur davon, dass die A1 halt ein ehemaliger Staatsbetrieb ist.
Solange hier kein Druck von oben - damit ist die RTR bzw. der Gesetzesgeber gemeint - kommt, wird sich an der Sichtweise nichts ändern.

Nichtsdestotrotz: Mit meinen (weiterhin bestehenden) Business-Verträgen bin ich sehr zufrieden, das soll auch mal gesagt werden.
Benutzerebene 7
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Man will halt nicht...
Und andere Argumente wie "das war schon immer so" zeugen auch nur davon, dass die A1 halt ein ehemaliger Staatsbetrieb ist.
Solange hier kein Druck von oben - damit ist die RTR bzw. der Gesetzesgeber gemeint - kommt, wird sich an der Sichtweise nichts ändern.


Ich muss dich hier etwas korrigieren @rdla1

Bei A1 gab es die Kündigungsfrist mit Ende der Rechnungsperiode (3 Monate damals noch). Die RTR war es dann, die die Kündigungsfrist durch die Bank vereinheitlicht hat, 1 Monat zum Monatsletzten. Passiert ist dies mit 11.12.2017.

Siehe hier: https://www.a1community.net/mobile-telefonie-327/kuendigungsfristen-250079#post265580
und hier: https://www.a1community.net/fragen-zum-vertrag-333/kuendigungsfrist-dauer-248048#post250000

Auch wenn es nur im ein zinsenloses Darlehen geht. Zum Glück haben wir (noch) eine niedrige Inflationsrate - nicht so wie in Venezuela...

Ganz ehrlich: Die Zinsen die du für diesen Betrag in diesem Zeitraum bekommen würdest … mal nachgerechnet, Eckzinssatz ist glaub nach wie vor 0,125% mal Grundgebühr 30, mal sagen wir 30 Tage, da kommt bei https://www.jusline.at/tools/zinsrechner ein Wert von € 0,00 raus.

Guck dir mal deine A1 Rechnungen durch, ob du nicht irgendwann mal einen Punkt hattest "Rundung € -0,01" (=Haben für dich) dann hat du die auch vielfach wieder eingespielt, die Zinsen.

Hallo @A1_Beate die Details sind mir alle klar, trotzdem finde ich es eben nicht in Ordnung, dass sich die großen Mobilfunker hier auf Kosten der Kunden bereichern.

Tun sie nicht 😉

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