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unvollständiger Einzelverbindungsnachweis


Seit Jahren bekomme ich den Einzelnachweis online mit vollständiger Telefonnummer, seit der Übernahme durch A1 werden mir die letzten 3 Ziffern ausgeixt, also sinnlos für mich. Über das Kontaktformular bekommt man eine automatische Antwort, finde ich grundsätzlich eine Frechheit, die lediglich die Anfrage wiederholt.Das Problem wird nicht bearbeitet oder gelöst, die Rechte des Nutzers werden einfach ignoriert. Allein die Beantragung des vollständigen Einzelnachweises hatte ich vor Jahren nur über das Einschalten der Datenschutzkommission der Regierung erreicht.Es gab also schon bei der Telekom Leute, die sich scheinbar daran erfreuen, Bürger zu schikanieren und deren Rechte einfach nicht umsetzen wollen. In Deutschland und Asien ist es selbstverständlich, daß der Nutzer die Datenfreigabe bestimmt und nicht der Netzbetreiber. ES würde Österreich gut stehen, zu versuchen sich internationalem Recht anzupassen.
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Beste Antwort von A1_Christian 21 September 2011, 01:12

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14 Antworten

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Hallo, kann gut verstehen, dass du verärgert bist, wenn es mit dem unverkürzten Einzelentgeltnachweis zu Problemen gekommen ist. Eine Kollegin hat das inzwischen wieder richtig gestellt. Bei der automatisch generierten Mailantwort handelt es sich um eine Empfangsbestätigung. Damit hast du die Sicherheit, dass deine Anfrage angekommen ist und eine Bearbeitungsnummer, auf die du dich wenn nötig beziehen kannst. lg Thomas
Hallo Thomas, es wurde nichts in der Zwischenzeit wieder richtig gestellt, es wurde auch meine Anfrage über das Kontaktformular nicht beantwortet.In der Filliale Fadinger Strasse, Linz, hat die Frau Percht mir erklärt, daß es bei A1 keinen unverkürzten Einzelverbindungsnachweis gibt, weil es völlig unzulässig sein, daß ich die Telefonnummer erfahre, die ich angerufen habe, weil ich dann in der Lage wäre den Teilnehmer zu ermitteln, sie würde das auch auf keinen Fall ändern. Die Frau Percht von A1 Telekom schützt mich vor meinen Daten. und nun warte ich auf den Tag, an dem mir die Bank auch meine Kontendaten verweigert. Das hat alles nicht mehr mit Recht und Gesetz zu tun, das ist organisierte krankhafte Entrechtung oder unzulässige Machtausübung, die schon einmal 1938 eingeführt wurde.Gruß Winfried
Es ist eine unerhörte Bevormundung und Entrechtung des Kunden, daß er keinen Aufschluß über die von Ihm angerufenen Telefonnummer erhält. Die Ausrede mit dem "Datenschutz" ist überhaupt die größte Frechheit, die ich jemals gehört habe. Die Telekom schützt mich vor mir selber dadurch, daß ich im nachhinein nicht mehr erfahren darf, wem ich auf meine Kosten angerufen habe ? Oder ist das nicht vielmehr ein Selbstschutz der Telekom womit man den Kunden daran hindert, genau nachzuvollziehen ob die verrechneten Gespräche auch tatsächlich in dem ausgewiesenen Umfang stattgefunden haben? Wenn jemand ein Recht hat, einen Zugang zu diesen Daten zu erhalten, daß ist das einzig und allein der Anschlußinhaber und Zahler der Gebühren. Die Telekom ist somit aufgefordert den genauen Gesetzestext vorzulegen, worin der Gesetzgeber der Telekom verbietet, Ihren Kunden die eigenen Daten bereitzustellen!Das Ganze ist nur eine weitere eine Entrechtung und Verarschung des Bürgers und man darf sich nicht wundern, wenn es immer mehr Bürgerproteste und Aufstände gegen das immer korrupter werdende Gesellschaftssystem gibt.
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Hallo!Danke@relax21 für dein Posting!@aon.912200820: Es wäre schön, wenn du vor deinem nächsten Posting einen Blick in unsere http://www.a1.net/forum/kunden-helfen-kunden/user-guidelines/nutzungsbedingungen wirfst – Kraftausdrücke haben hier nichts verloren!lg,Christian
Korrektur: Es kann sein, daß mein Beitrag zu lang war, obwohl kein Limit vorgegeben war und deshalb der Beitrag nicht sofort erschien. Erst als ich in 3 Teile aufsplittete, erschienen die Teilbeträge.
Der Admin hat erklärt, daß keine Beiträge gelöscht wurden. Es kann also sein, daß die abgeschickten Beiträge zu lang waren und deshalb nicht erschienen.
Der Splittversuch hat geklappt.Es gibt eine österreichische Seite http://www.sipgate.at/user/privacy_policy.phpdie über die zulässigen EVN Auskunft gibt . Man muß sich also nicht auf die deutsche Bundesnetzagentur beziehen.Datenschutz für A1 und Telekom bedeutet, daß diese Unternehmen den Schutz meiner Daten, die sie zwangsläufig durch den Telefonservice erhalten, gegenüber Dritten zu gewährleisten haben. Da ich als Inhaber des Telefonanschlusses, diesen auch bezahle, bin ich Nutzer der Daten im Sinne des TKG, das heißt, ich allein bestimme, welche Daten A1 Telekom an mich heraus zu geben hat, wobei nur die Daten, die zur Rechnungsprüfung erforderlich sind, kostenlos sind. Die vollständige Telefonnummer des angerufenen Teilnehmers ist eine der Mindestanforderungen.Wer allerdings übertreibt die Papierform und Online-Zustellung verlangt kann dafür mit Gebühren belegt werden. Ansonsten ist der EVN egal ob Papier oder Online-digital, kostenlos. Die Telekom wußte das und gewährte ihren Kunden den vollständigen EVN.Fortsetzung Teil 2
Teil2Jetzt unter A1 erklärte mir heute Frau xxxx Name entfernt A1_Christian vom Online-service, daß ich gar keinen EVN bekomme und als ich erklärte gestern die Papierform mit unvollständiger Telefonnummer erhalten zu haben, meinte sie es gäbe nur die unvollst. Tel.Nr. , daß ich unter Telekom die vollst. Tel.Nr. bekam, beantwortete sie, daß ich die vollständ. Tel.Nr. nur dann erhalten kann, wenn ich monatlich einen Antrag stelle, obwohl ich diesen vor 4 Jahren stellte. Sie sei so geschult und gibt das Gespräch an Frau xxxx Name entfernt A1_Christian, die die gleiche Schulung absolvierte ab. Sie erklärt, daß aufgrund von 2 Briefen (vermutlich den an den Vorstand und an die RTR) bereits alles umgestellt sei, ich würde die vollst.Tel.Nr. per Online bekommen. Beide Damen bedienen sich der gleichen Datenoberfläche , welche Version wahr ist , das zeigt die Praxis, bisher wurde ich belogen. Fortsetzung Teil 3
Teil 3Fakt ist, das haben mir schon vorher 3 A1 Mitarbeiter mitgeteilt, daß A1 angeblich keine vollständige Telefon-Nummern ausgeben will. Nach welchen Kriterien ist unklar, weil es A1 Kunden gibt, die den vollst. EVN erhalten. Es erscheint mir wie ein geschulter Willkürbetrieb, der auch noch doppelt unsinnige Arbeit leistet. Ich bekam schon doppelte EVN jedes im Einzelkuvert A5, obwohl ich Online mit vollst. Tel.Nr. vereinbart habe.Wenn relax21 auch den § 99 der TKG angeführt hätte, das wäre das gesetzliche wenigsten ansatzweise vollständig, aber entscheidend ist die Gesinnung bei Gesetzesanwendungen - die fehlt.Ein EVN mit unvollst. Tel.Nr. ist völlig sinnlos. Ich könnte mir das nur erklären, daß kriminelle Aktionen nicht beweisbar gemacht werden sollen oder man schämt sich der Telefonnummer von schlüpfigen Anschlüssen.Den Beitrag von aon.912200820 fand ich gut und realistisch. Ich finde auch keinen unzulässigen Kraftausdruck, weil es im Österreichischen Worte der Umgangssprache gibt die nur anderenorts unangebracht sind.Gepflanzt worden zu sein, das wäre ein Schmäh.
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Hallo!
ich würde die vollst.Tel.Nr. per Online bekommen.
Meine KollegInnen meinten also, dass bei dir der Nachweis ohndies unverkürzt wäre – du meinst aber, du hättest nur Zugriff auf die gekürzte Version? Verstehe ich das so richtig?Falls das der Fall ist: Sende uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular – kopiere einfach deinen hier geposteten Text hinein und poste dann hier die Bearbeitungsnummer. Wir sehen uns das gerne an!lg,ChristianPs.: Habe die Namen meiner Kollegen aus deinem Posting entfernt.
Vor wenigen Minuten habe ich einen Anruf vom Beschwerdemanagement erhalten, daß es bereits umgestellt sei und ich bekomme den unverkürzten EVN.Danke.Die Bemerkung auf meinen Beitrag, daß dies nur für eine Rechnungsperiode gilt halte ich für rechtswidrig, weil die Einstellung auf unverkürzten EVN laut Gesetz bis auf Widerruf gilt. Weiterhin ist die Bemerkung, es kann nicht rückwirkend berichtigt werden, unzutreffend , denn es kann für den Zeitraum des rückwirkenden Einspruchrechtes , weiß momentan nicht genau ob 3 oder 6 Monate, die Berichtigung verlangt werden.Die Kunden wünschen sich Transparenz über die Rechtslage und nicht private Auslegungen, die vom Tenor des Gesetzes nicht gedeckt sind.Ich kann also nur hoffen, daß ich nächsten Monat nicht wieder von vorn beginnen muß.
Leider geht die Schikane und Entrechtung weiter und nimmt zu.Es wurde wieder der verkürzte EVN zugestellt und die Rechnung zusätzlich überhöht um eine Vorauszahlung bis 2012.Das kann sich nicht um eine Versehen handeln, hier geht es um Vorsatzund ich vermute eine organisierte Ausländerfeindlichkeit, denn ich binin Österreich ansässiger Deutscher, während Österreicher den unverkürzten EVN erhalten.Ob Österreicher auch trotz Kombipaket eine unzulässige Intenetgebühr für ein Jahr im Voraus rechtswidrig entrichten müssen ist mir nicht bekannt.Im übrigen hatte ich meine Beiträge hinsichtlicher Beschuldigungen editiert, aber diese Überarbeitung wurde hier Online nicht sichtbar.
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Hallo!
Das kann sich nicht um eine Versehen handeln, hier geht es um Vorsatz und ich vermute eine organisierte Ausländerfeindlichkeit, denn ich bin in Österreich ansässiger Deutscher, während Österreicher den unverkürzten EVN erhalten.
Diesen Vorwurf weise ich auf das Schärfste zurück – wir machen keine Unterschiede aufgrund der Herkunft! Ob du einen verkürzten oder unverkürzten Einzelverbindungsnachweis bekommst, hängt einzig und allein davon ab, ob du ihn schriftlich wie oben beantragst!Habe auch nachgesehen: Laut einer heutigen Gesprächsnotiz haben wir dich über die jährliche Internet Service Pauschale und den vollständigen Einzelverbindungsnachweis informiert!lg,Christian
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Hallo!Zu diesem Thema scheint alles gesagt worden zu sein – und deinerseits alles geklärt, da du dich hier nicht mehr gemeldet hast! Ich schließe diesen Thread – bei weiteren Fragen einfach einen Neuen eröffnen!lg,Christian

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