Frage

Trotz (Teil)-bezahlter Rechnung kein Internet?


Meine Mutter hat ihre Rechnung wie immer eingezahlt nur hat sie statt 59cent 24 eingezahlt. So wurde unser Internte gesperrt. Sie hat es daraufhin es gleich eingezahlt. Nur warten schon seit paar Tagen darauf,dass das Internet freigeschalten wird. Endlich verlängertes Wochenende aber kein Internet und das wegen 24 Cent. Bitte um Hilfe. Lg Tobi

32 Antworten

Hallo @Tobias.hetzi1,

Hier bist du leider falsch da es sich ihr in erster Linie um eine User helfen User Plattform handelt. Rechnungsanfragen bitte immer direkt an A1.

www.a1.net/kontakt
Naja wenn sich die mal melden würden
Versuch es über den A1 Chat. Dieser ist heute bis 20 Uhr da.
Abzeichen +9
Hallo @Tobias.hetzi1
….und Willkommen hier in der A1-Community.

Der Chat ist Hier zu finden!.
Alternativ an Werktagen auch per Serviceline 0800 664 100 (Rechnung), aber dabei solltest du das Persönliche Kundenkennwort (von dir oder deiner Mutter) haben, sonst wird es schwierig mit einer Auskunft.
Das Kundenkennwort ist auch auf dem Vertrag zu finden (vierstellige Zahl). 😉

Im allgemeinen sind Anfragen zu Rechnungen immer schriftlich per Einschreiben, Chat oder Serviceline direkt an A1 zu richten!.
Wie schon auch @daniel5610 anmerkte, ist die Community für solche Anfragen der Falsche Ort!.
Benutzerebene 5
Abzeichen
Servus.

Sperren & Entsperren erfolgen heut zu Tage vollautomatisch. Und Maschinen sind eben empathielos. Auch wenn es "nur" 24 Cent sind. Buchungen, inkl. Bankweg, können schon einmal 2-3 Werktage dauern. Vorausgesetzt auf dem Erlagschein/Einzahlungsbeleg sind alle richtigen Daten verzeichnet ( Anschlussnummer od. Vertragsnummer oder Rechnungsnummer etc.). Ansonsten kommen die Buchungssysteme nicht zu Rande. Wenn eurer Account noch gesperrt ist, ist also der Betrag noch offen bzw. nicht zugebucht und damit immer noch offen.
Der Chat wird dir da heute nicht wirklich helfen können. Sie können vielleicht etwas an die Buchhaltung weiterleiten, bearbeitet wird dies aber max. morgen (Werktag) . Der Chat darf und wird keine gesperrten Accounts entsperren 😉
Empfehlenswert ist hier der Spätzahlerservice. Allerdings wird es auch nur zu Werktagen bearbeitet.
https://www.a1.net/formulare/spaetzahlerservice

Die Buchhaltung sieht dadurch das Geld unterwegs ist oder kann es zu ordnen, falls wie oben beschrieben, wichtige Daten fehlen.

Good luck

Lg
Vielleicht kann man den Threadtitel noch anpassen.Die Rechnung wurde ja nur zum Teil bezahlt.A1 hat ja hier keine Schuld .
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
So ganz kann man hier A1 nicht entlasten! Es gibt sehr wohl automatisierte Verrechnungssysteme, die bei solchen kleinen Beträgen diese einfach auf die nächste Rechnung aufschlagen.

Trotzdem muss da schon mehr passiert sein. So schnell sperrt A1 nicht, selbst wenn die ganze Rechnung nicht bezahlt wurde. Da kommt erst eine Mahnung mit Sperrdrohung und erst dann wird gesperrt. Und diese Mahnung hat auch noch ein Zahlungsziel.

Gruß
Christian
Jetzt kommen noch Sperrentgelde von 20 Euro und 10 Euro Mahnungsgebühr dazu oder liege ich da falsch?
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Jetzt kommen noch Sperrentgelde von 20 Euro und 10 Euro Mahnungsgebühr dazu oder liege ich da falsch?

Vermutlich schon! Nur stellt sich da die Frage der Verhältnismäßigkeit. A1 sollte sich hier gut überlegen da was zu verlangen.

Gruß
Christian
Abzeichen +9
Da nützt es jetzt auch nichts was sich A1 überlegen soll, oder noch an Spesen dazu kommt.
Mit diesem Anliegen muss sich nun @Tobias.hetzi1 oder seine Mutter (je nachdem wer der Vertragsinhaber ist) direkt mit dem A1-Service auseinander setzen!.

Aber da muss ich @chaco01 zustimmen, den so schnell wird da nichts geschlossen oder gesperrt.
Benutzerebene 5
Abzeichen
25€ Sperrung + 25€ Entsperrung 😉 @daniel5610

Für die Zukunft @Tobias.hetzi1 würde ich, gerade wenn man selbst einzahlt und nicht abbuchen läßt, dass Rechnungsmedium ggf. einmal nachschauen, regelmäßig checken und anpassen. Da gibt es ja verschiedene Varianten: Papierrechnung, Onlinerechnung mit SMS-Info od. E-Mail-Info und Onlinerechnung via E-Mail mit angehangener PDF.

Jetzt kommen noch Sperrentgelde von 20 Euro und 10 Euro Mahnungsgebühr dazu oder liege ich da falsch?Vermutlich schon! Nur stellt sich da die Frage der Verhältnismäßigkeit. A1 sollte sich hier gut überlegen da was zu verlangen.

Gruß
Christian


Ihr recht ist es aber dafür etwas zu verlangen aber vielleicht kann man ja es auf Kulanz lösen wenn es noch nie vorgekommen ist.
Abzeichen +9
@daniel5610
Ihr recht ist es aber dafür etwas zu verlangen aber vielleicht kann man ja es auf Kulanz lösen wenn es noch nie vorgekommen ist.

Kulanzlösungen gibt es immer solange man nicht gleich mit der Kelle winkt.
Aber auch da gilt, dies ist eine freiwillige Option von seitens A1, die nicht verpflichtend ist. 😉
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Ihr recht ist es aber dafür etwas zu verlangen aber vielleicht kann man ja es auf Kulanz lösen wenn es noch nie vorgekommen ist.

Nicht ganz so einfach! Es gibt durchaus die Verpflichtung des Gläubigers die Kosten für Schuldeintreibung im Rahmen der offenen Schuld zu halten. Ob da die Verzweihundertfachung als angemessen zu sehen sind, ist mehr als fraglich.

Nur ist der Gesamtbetrag sehr niedrig und es deshalb nervenschonender die 50 € zu zahlen. Für mich ist das aber ein Kündigungsgrund!

Gruß
Christian

Ihr recht ist es aber dafür etwas zu verlangen aber vielleicht kann man ja es auf Kulanz lösen wenn es noch nie vorgekommen ist.Nicht ganz so einfach! Es gibt durchaus die Verpflichtung des Gläubigers die Kosten für Schuldeintreibung im Rahmen der offenen Schuld zu halten. Ob da die Verzweihundertfachung als angemessen zu sehen sind, ist mehr als fraglich.

Nur ist der Gesamtbetrag sehr niedrig und es deshalb nervenschonender die 50 € zu zahlen. Für mich ist das aber ein Kündigungsgrund!

Gruß
Christian


Vorausgesetzt du hast keine Bindung dann kannst du sicher Kündigen.Ich sehe das in diesen Fall aber nicht als Kündigungsgrund oder sollte gleich damit Drohen sondern als Lehrgeld das man in Zukunft mehr auf das acht gibt . Hast du auf dein Bankkonto ein paar Cent zu wenig und es kann deswegen nicht abgebucht werden , zahlst du auch gleich einen Ruckläufer von 6-8 Euro. Zudem ist sicher auch eine Mahnung gekommen und erst nach 7-10 Tagen eine Sperre erfolgt.
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
6-8 € sind keine 50 € und ja, den Hauptfehler sehe ich auch beim Kunden. Ich wende eine Kündigung auch nicht als Drohung an. Ich kündige einfach den Vertrag ohne das ich das Begründe. Was mir dabei sauer aufstoßen würde, dass A1 sicher Möglichkeiten hätte, bei Centbeträgen anders zu agieren.
Sie machen es nicht, weil sie die Kunden zu Abbuchungsaufträgen zwingen wollen.

Gruß
Christian
Benutzerebene 5
Abzeichen +4
Ist den SEPA Lastschrift so schlimm? Ist doch viel angenehmer oder nicht ?
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Ist den SEPA Lastschrift so schlimm? Ist doch viel angenehmer oder nicht ?

Sie sind halt wenig kundenfreundlich! Ich kann schon verstehen, dass das nicht alle wollen. Viele Firmen sind da wenig flexibel. Da wird ziemlich stupide am 1. abgebucht und wenn dein Gehalt wegen Feiertagen oder Wochenende erst am 2. oder 3. gutgeschrieben wird, dann bist du im Minus und zahlst Zinsen oder der Auftrag wird mangels Deckung nicht durchgeführt.

Da überlegst du dir schon, ob der Zahlschein nicht besser ist.

Gruß
Christian
Ist den SEPA Lastschrift so schlimm? Ist doch viel angenehmer oder nicht ?

Würde ich auch sagen aber einige vertrauen den Banken nicht oder bekommen einfach kein Konto.

Ist den SEPA Lastschrift so schlimm? Ist doch viel angenehmer oder nicht ?Sie sind halt wenig kundenfreundlich! Ich kann schon verstehen, dass das nicht alle wollen. Viele Firmen sind da wenig flexibel. Da wird ziemlich stupide am 1. abgebucht und wenn dein Gehalt wegen Feiertagen oder Wochenende erst am 2. oder 3. gutgeschrieben wird, dann bist du im Minus und zahlst Zinsen oder der Auftrag wird mangels Deckung nicht durchgeführt.

Da überlegst du dir schon, ob der Zahlschein nicht besser ist.

Gruß
Christian


Wenn die Frist mit 1 des Monat gesetzt ist und du zahlst erst am 2 mit Zahlschein dann ist das auch nicht so vorteilhaft und das ganze kommt ins Strudeln.
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Wenn die Frist mit 1 des Monat gesetzt ist und du zahlst erst am 2 mit Zahlschein dann ist das auch nicht so vorteilhaft und das ganze kommt ins Strudeln.

Nein, ziemlich sicher nicht! Da werden schon mal 5 Tage für die Zahlung eingeplant. Das weiß ich aus eigener Erfahrung! Als Vater von drei Kinder, der auch noch ein Haus abbezahlt, überlegt man schon sehr genau, was automatisch vom Konto abgebucht wird. Wenn Kreditraten nicht abgebucht werden, weil durch unglückliche Umstände andere Rechnungen zuerst abgebucht werden, dann wird es heikel.
Oder wenn im September bei drei schulpflichtigen Kinder schon mal 500 bis 600 € nur für den Schulbeginn fällig werden, da ist dann eine flexible Ausgabengestaltung recht hilfreich. Und meistens wird sogar bei der ersten Mahnung auf eine Gebühr verzichtet.

Aber das können nur Menschen verstehen die im realen Leben stehen und kein 5 stelliges Gehalt haben.

Gruß
Christian
Ok verstehe dann ist das natürlich was anders bei dir wobei meine Zahlungen immer Frist gerecht abgebucht werden. Ich hätte halt Angst wenn ich mit Zahlschein bezahle das ich was übersehe. Wenn was abgebucht wird bekomme ich auch eine SMS.
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Es ist nicht nur bei mir was anderes. Ich bin eben eine andere Generation und mit den Zahlscheinen aufgewachsen. Aber als verantwortungsbewusster Familienvater habe ich mir die Zeit genommen und eine Haushaltsbuchhaltung gemacht. Da wird nichts vergessen. 😉
Alte Schule eben.

Das Problem mit Abbuchungsaufträgen ist, dass das ein Computer macht. Würden die Computer die Abbuchungen 2 bis 3 mal probieren, ohne das Kosten anfallen, dann wäre das kundenfreundlich. 2 meiner Kinder sind schon Erwachsen aber deren Jungendkonten konnten nicht überzogen werden. Wenn da bloß ein Tag zu früh versucht wurde abzubuchen, dann ging es nicht und es entstanden Kosten, sowohl bei der Bank als auch bei A1.
Die Datumsumstellung hat sich als langwierig herausgestellt. Da habe ich auch den Zahlschein empfohlen.

Gruß
Christian
Abzeichen +9
@chaco01
Das Problem mit Abbuchungsaufträgen ist, dass das ein Computer macht. Würden die Computer die Abbuchungen 2 bis 3 mal probieren, ohne das Kosten anfallen, dann wäre das kundenfreundlich.

....nur welcher Computer weis wann es eine Überweisung getätigt hat?.
Die Technik ist nun mal ein Hund!.

Da wird ziemlich stupide am 1. abgebucht und wenn dein Gehalt wegen Feiertagen oder Wochenende erst am 2. oder 3....

Ein Gehalt/Pension kommt nicht erst nach einem Feiertag oder Wochenende, sondern immer einen Tag davor.
Beispiel: Wenn der Feiertag auf den Ersten eines Monats fällt, so ist der Eingang am 30/31 je nachdem welches Monat.
Fällt der Erste auf einen Samstag/Sonntag, ist der Eingang auch am Freitag davor.

Meine Transaktionen bewegen sich alle über den Einzug, und habe damit nie Probleme das mal was nicht zeitgerecht abgebucht wird.
Einziges Manko bei einer SEPA-Lastschrift ist der, dass der Einzug nicht immer auf das Selbe Datum fällt.

Wenn man per Erlagschein bezahlen möchte, so bietet einem das Onlinebanking (nach dem Einloggen) auch Vorteile an wenn man dies nutzen kann.
Man gibt die Daten vom Erlagschein in das Onlineformular ein, und wenn alles passt, wird es noch am selben Tag abgebucht und man sieht es am Kontoauszug, und man erspart sich auch noch die Erlagschein gebühr der Bank. 😉
Es ist nicht nur bei mir was anderes. Ich bin eben eine andere Generation und mit den Zahlscheinen aufgewachsen. Aber als verantwortungsbewusster Familienvater habe ich mir die Zeit genommen und eine Haushaltsbuchhaltung gemacht. Da wird nichts vergessen. 😉

Alte Schule eben.

Das Problem mit Abbuchungsaufträgen ist, dass das ein Computer macht. Würden die Computer die Abbuchungen 2 bis 3 mal probieren, ohne das Kosten anfallen, dann wäre das kundenfreundlich. 2 meiner Kinder sind schon Erwachsen aber deren Jungendkonten konnten nicht überzogen werden. Wenn da bloß ein Tag zu früh versucht wurde abzubuchen, dann ging es nicht und es entstanden Kosten, sowohl bei der Bank als auch bei A1.
Die Datumsumstellung hat sich als langwierig herausgestellt. Da habe ich auch den Zahlschein empfohlen.

Gruß
Christian


Jeder wie er will aber mir wäre das ganze zu Kompliziert wenn ich alles mit Zahlschein zahlen müsste. Zudem wären meine Vertragspartner auch nicht damit einverstanden den die meisten akzeptieren nur Zahlungen mit SEPA Mandat.

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