online rechnung

  • 26 February 2012
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warum darf ich nicht mehr in die online rechnung einsehen, nur weil ich die papierrechnung noch bekomme. ich will weiterhin einblick haben auf meine kostenkontrolle. z. b. telefonie im ausland , ich will sehen wieviel ich zu bezahlen habe. von mir aus brauch ich den zugang zu den alten rechnungen nicht, aber den einzelentgeltnachweis habe ich sowieso nie automatisch in papierform bekommen. ich finde das rechtlich nicht in ordnung dass man dazu gezwungen wird. und ausserdem kann mann rechtzeitig einspruch erheben, wenn was nicht passt.
 
bin sehr verärgert

44 Antworten

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Hallo, Du kannst ja Online Rechnung bestellen und dann die Rechnung ausdrucken, dann hast die Rechnung in elektronischer und in papierform inklusive Einzelentgeltnachweis.LG Anonymous007
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Rechtlich gesehen darf es nur eine original rechnung geben! Wegen der Steuer.
Wenn du papierrechnung hast darf es daher keine onlinerechnung mehr geben.
Das müsste der grund sein wenn es dafür einen gibt 🙂
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Hallo flecki!

Seit dem 21.02.2012 hast du die Möglichkeit die Rechnung in elektronischer Form oder in Papierform zu erhalten.

A1 Mobilkunden mit Papierrechnung haben einen eingeschränkten Zugriff auf die A1 Online Rechnung. Diese Kunden haben Zugriff auf

  • Kosten und Freieinheitenabfrage
  • Papierrechnung abbestellen - und damit Umstieg auf A1 Online Rechnung
  • Rechnungsliste: Online Rechnungen werden in gewohnter Form angezeigt
Warum ist das so? - Eine Rechnung darf nur einmal als Original ausgestellt werden. Daher sehen Kunden mit Papier-Rechnung Ihre Rechnungen nicht innerhalb der Online-Ansicht.

Lösung: Abmeldung der Papierrechnung und Umstieg auf die umweltfreundliche Online Rechnung. Die Vorteile:

  • 18 Monatsarchiv
  • Info SMS/E-Mail über die Verfügbarkeit der Rechnung
  • Online Einzelverbindungsnachweis, auch als *.csv Datei downloadbar
  • Online bezhalen mit EPS II
Alles klar? Bei Fragen einfach posten,
Christian
Guten Tag,
zu Ihrer Information und nach Rücksprache mit der RTR als auch dem Konsumentenschutz besteht kein Zusammenhang zwischen der § 100 TKG Novelle vom 21.2.2012 (Ihr Stichtag der Neuerung) und der "Sperre vom Zugriff" des Kunden auf die Onlinerechnung.
Es wird mit o.a. TGK Novelle lediglich explizit klargestellt, dass dem Verbraucher die Papierrechnung(en) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind.
Weiters beteht für den Verbraucher keine gesetzliche Verpflichtung eine Einzugsermächtigung erteilen zu müssen - was von A1 ja im Zuge der "plötzlich erforderlichen Abmeldung der Papierrechnung" gefordert wird -  und kann der Verbraucher auch nicht zur Einzugsermächtigung gezwungen werden (ZaDiG idgF.)
Dahingenhend ist der Zugang auf die Onlinerechnung und EGN dem Kunden trotz Papierrechnung weiterhin zu ermöglichen. Es steht dem Verbraucher sohin frei, sowohl eine "Onlinekopie" seiner Rechnung als auch ein Exemplar in Papierform zu erhalten. Die Bezahlung kann so oder so online erfolgen, entweder über die A1 plattform oder mittels Onlinebanking as usual.
(sh. auch Rechnungen f.d. A1-Festnetzprodukte) 
MfG
 
„Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch den gleichen Zugang zu Information, Bildung und Wissen haben soll. Wir arbeiten mit Nachdruck und Nachhaltigkeit daran, dieses Ziel zu erreichen.“ Zitat Hannes Ametsreiter
 
Lieber Cristian. Denken Sie dass
 
A – Sollte die Polizei meine Handy abhören wollen, (mit wem Ich spreche, worüber, meine Position ….) braucht sie einen Richterlicher Beschluss,aber….B – Telekom nicht. Sie haben mir ein Handy mit Betriebssystem Android verkauft, mit sehr vielen Apps die sehr schwer zu deinstallieren sind,  Apps die ohne meinen Willen Nachts ins Internet einwählen und private Daten über meine Person (Adressenliste, Kontakte, Geografische Position…) übermitteln.Im diesem Sinn ist für mich sehr wichtig, dass ich die Einzelverbindungen überwache,  und sehe, aha…gestern Nacht, während ich geschlafen habe,  hat sich mein A1 Handy so viele Minuten ins Internet eingewählt und so viele Kbits an persönliche Daten weitergeleitet.Ich werde weiter mittels Erlagschein bezahlen, und ich hoffe, dass ich bald "Zugang zu Information" uber meine Einzelverbindungen wieder online abrufen kann, so wie es bis jetzt der Fall war.
M.f.g,
Vali707
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ich mit online rechnung würde gerne zugriff auf einen unverkürzten egn haben.
geht das?
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Jep, musst aber glaube ich per formlosen Schreiben beantragen. Du meinst den, wo die Nummern komplett angezeigt werden und nicht hinten mit drei XXX, bin i da eh richtig oder?

Wichtig ist: Du musst dich verpflichten, jeden, mit dem du telefoniert, darüber zu informieren, dass du den unverkürzten Einzelentgeltnachweis hast, bevor du das Gespräch beginnst.

Bin nicht sicher obs hierfür nen Formular gibt, aber nen formloses Schreiben sollte es wie gesagt auch tun 😉
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danke, werd versuchen.
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@vali707
Ich glaube du übertreibst da ein bisschen.
 
Zum Punkt A: ab 1. April braucht die Polizei (wenn ich richtig informiert bin) bis zu einem gewissen Maße keinen richterlichen Beschluss - Stichwort Vorratsdatenspeicherung
 
Zum Punkt B: es stimmt schon dass auf deinem Handy einige Apps vorinstalliert sind, und diese nur schwierig zu löschen sind. Bei allen anderen Apps dürfte es kein Problem sein. 
Im Grunde wählt sich keine App ohne deinen Willen ins Internet ein, es macht überhaupt keinen Unterschied ob nachts oder tags. Damit dass du eine App installierst, willigst du auch den verschiedenen Berechtigungen ein. Solltest du also Bedenken dabei haben, würde ich den Vorgang der Installation spätestens zu diesem Zeitpunkt abbrechen. Hast du dir beim Installieren einer App überhaupt schon mal die Berechtigungen angesehen?
 
Die Datenübermittlung ist nicht direkt auf die Telekom zurückzuführen, denn eher auf die Anbieter der Apps.
 
Dass dein Handy nicht nachts Daten herunterlädt und übermittelt, kannst du ganz einfach verhindern:
- Handy ausschalten oder nachts den Flugmodus aktivieren
- in den Einstellungen für Mobilfunknetz bei "Daten aktiviert" das Häckchen entfernen. 
 
Außerdem gibt es Apps, die dir das Handy bzw. einzelnen Funktionen zu einem gewissen Zeitpunkt ein- oder ausschalten, je nachdem, wie du es einstellst. 
 
 
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Hi nukular,

CoSrenegades Antwort ist grundsätzlich korrekt, ich möchte aber noch ein paar Kleinigkeiten ergänzen:

  • es gibt dafür ein Formular - fordere das bitte beim A1 Service Team 0800 664 100 an. Grund: Die Erklärung muss entsprechend formuliert sein - das Formular muss dann nur noch unterschrieben werden;
  • du musst nicht jeden, mit dem du telefonierst davon in Kenntnis setzen, dass du den vollständigen EVN hast. Du musst laut Gesetzestext nur jene Leute informieren, die von deinem Anschluss aus telefonieren - da ja die gesamte Nummer aufgezeichnet wird.
Alles klar? Bei Fragen einfach posten,
Christian
Leider scheint der Beitrag von adForum untergegangen zu sein... Hätte gerne einen Kommentar dazu. 
 
Ich persönlich empfinde die neuerliche Nötigung seine Papierrechnung abzubestellen als sehr störend. Wenn es wirklich ein Problem sein sollte, eine Rechnung zwei mal auszustellen (was ich nach der Nachfrage von adForum bezweifle) so könnte man dasleicht umgehen in dem man "Kopie" als Wasserzeichen quer über die Rechnung einfügt oder es einfach nicht als Rechnung bezeichnet sondern als Auskunft. 
 
Nachdem A1 im Connect Test bereit das beste Netz verloren hat muss ich jetzt auch noch am Service anfangen zu zweifeln. Wenn man bedenkt, dass A1 sich doch einen großen Premium - Aufschlag im Vergleich zu den Mitbewerbern erlaubt, darf sowas, meiner Meinung nach, nicht vorkommen.
 
BG
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Also das mit dem Connect Test finde ich aber ehrlich gesagt einfach lachhaft.

Aber zuerst mal zu den "Fakten":
Durch den Orange-Verkauf wird sich das grundlegend ändern, da einige Masten in den Besitz von A1 wechseln und 3 dann auch nicht mehr auf das A1 Netz zurück greifen wird. Dann ists vorbei mit dem besten Netz 3 ;)

Desweiteren: Je mehr man sich die Kommentare zum Test durchliest, desto mehr wird eine Sache ganz klar: Deutsche Tester wollen wissen, was das beste Österreichische Netz ist? Erklär mal nem Deutschen, warum man auf nem Berg nen Empfang braucht...Das Ost-West Gefälle des 3-Netzes ist beachtlich, kaum jemand aus dem Westen Österreichs (weder 3 Kunden noch andere) kann nachvollziehen, wie 3 hier gewinnen konnte.
Die Tests laufen ja u.a. so ab, dass die Tester mit Kasterlwagen paar Bundesstrassen abfahren und messen, die Seitentäler werden da aber nicht mit einbezogen und genau dort ist 3 teilweise gar nicht mehr verfügbar und auf den Handys der 3-Kunden ist "A1" zu finden (Inlands-Roaming). Ohne A1 könnte man in vielen Seitentälern gar nicht telefonieren mit 3. Je weiter weg du bist von Wien, desto mehr verhält sich das so. DAs sehe ich in meinem Bekanntenkreis sogar oft selber, wenn 3 Kunden sogar trotz A1-roaming keinen Empfang haben und ich mit H+ rumgurke....

Und nun zum Test selber: Bereits im vorherigen Test, wo A1 noch 1. war, lagen bereits alle Anbieter sehr knapp beieinander, mit nur wenigen Punkten getrennt - ich hab das damals schon kritisiert. 2011 war das sogar noch knapper. Das kann IMHO kein objektiver Test mehr sein. Ein richtiger "wissenschaftlicher" Test wird so angelegt, dass man mit der gewählten Messeinheit/Maß klare Ergebnisse bekommt, ansonsten ist der Test gescheitert.
Connect macht das deshalb, um einen Europavergleich zu haben, aber hier werden dann auch wieder nur Birnen mit Äpfel verglichen, denn nicht umsonst sagten schon die Römer "o tempora, o mores".

Aussagekräftig ist deshalb meiner Meinung nach nur ein ganzflächiger, grossangelegter Test - oder für sich selber rausfinden, was gut funktioniert und was nicht.
Hallo,
 
die Testmethodik will ich an dieser Stelle gar nicht kommentieren da es eigentlich nur eine Randbemerkung war und ich auch nicht das technische Wissen dazu habe. Der Punkt war jedoch, dass man den Premium - Preisauschlag bisher mit "bester Service im besten Netz" gerechtfertigt hat - was ja durchaus gepasst hat. Wenn man jetzt aber bedenkt, dass das beste Netz wackelt und auch der Service aus fragwürdigen Gründen zurückgefahren wird (ich würde ja auf Einsparungen durch den Entfall der Papierrechnungen tippen, aber es kann natürlich auch die neue Richtlinie sein) dann sehe ich da ein gewisses Problem beim Auftreten am Markt.... 
 
Wie gesagt würde ich um eine Antwort auf den Post von adForum bitten!
 
BG
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Pliesche0 schrieb:die Testmethodik will ich an dieser Stelle gar nicht kommentieren da es eigentlich nur eine Randbemerkung
Yo, war auch als Randbemerkung der Randbemerkung gedacht, ist aber etwas länger geworden mein Post ^^ Sollte auch kein Angriff odersowas sein, falls das so rübergekommen sein sollte - in dem Fall sorry!
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Hallo Pliesche0 und adForum,

habe gerne für euch nachgefragt und diese Infos bekommen:

Der Gesetzgeber räumt dem Kunden ein Wahlrecht bei Vertragsabschluss in Bezug auf die Rechnungslegung ein. Einen Anspruch auf Papier-Rechnung und Parallel Online Rechnung (Rechnung oder Einzelverbindungsnachweis etc.) gibt es nicht. A1 erfüllt daher alle notwendigen Anforderungen.

lg
Thomas
Hallo Thomas, 
 
vielen Dank fürs Nachfragen. Das ist doch schon was ganz anderes als die frühere Aussage, dass es nur die Papier- oder die Onlinerechnung geben DARF.
 
Dass der Kunde Anspruch auf beide Rechnungen hat, hätte mich an dieser Stelle auch überrascht. Beides jedoch trotzdem zu bekommen würde für mich unter Service und/oder Kundenfreundlichkeit fallen. Vorallem wenn man bedenkt, dass für A1 durch die zusätzliche Bereitstellung der Online-Rechnung keine weiteren Kosten anfallen. Naja, jeder Vertrag läuft irgendwann aus....
 
lg
 
PS: Das Argument, dass alle notwendigen Anforderungen erfüllt werden, würde ich den billigeren Anbietern überlassen!
 
hallo Thomas,
 
Es gibt noch mehr Kunden die eine Papierrechnug wollen und Online-Einsicht in den EVN!
Kundenservice und A1 ein Widerspruch?? 
 
lg Manfred
 
 
PS.: wäre Interessant wenn sich noch mehr Kunden hier melden die der selben Meinung sind. 

 
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Den EVN kann man rechtlich auch so anfodern, bekommst ihn dann jeden Monat per Post zugeschickt.
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Pliesche0 schrieb:
Naja, jeder Vertrag läuft irgendwann aus....
Ay kann man nicht mal einfach etwas einfodern ohne gleich immer mit Kündigung zu drohen wegen jeder Kleinigkeit? Wenn der Gesetzgeber Änderungen fordert, dann "dürfen" die Mobilfunker auf eigene Kosten mal Ihre EDV umstellen, um dem zu entsprechen, das kostet auch einiges. Sprich man muss dann der Firma auch mal etwas Zeit lassen für ein Feintuning. Dabei ist das Feedback der Kunden auch extrem wichtig, aber das kann man auch auf zivilisierte Weise machen ohne immer gleich die schlechtere Hälfte raushängen zu lassen...

A1 ist nicht euer Gegner, sondern euer Partner, also tragt auf normale Weise eure Wünsche vor, dann wird A1 euch sicher auch zuhören!
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Ich denke es geht den Leuten ums Prinzip- die wollen einfach ihren Kopf durchsetzen und recht bekommen. BRAUCHEN tut eine Papierrechnung niemand der hier online unterwegs ist und fest in diesem Support FOrum mitschreibt. Denn genau solche Leute sind die quasi Volldigitalisierten der heutigen Zeit. Solche leute wollen einfach eine Papierrechnung haben, damit der Briefträger ihnen irgend einen Brief bringt. Ansonsten kann mir niemand erklären der eine Papierrechnung benötigt. Und Leute die ihre Papierrechnung zwecks steuerlichen Angelegenheiten benötigen, die würden sich hier drinnen nicht darum kümmern und mit kündigung drohen, denn solche Leute haben bei Gott andere Sorgen.
 
Und ich finde das ganz gut dass A1 hier so handelt, denn der Kunde hat ja nun die Wahl, entweder Papier oder Online und passta- Wer nun eine Papierrechnung bezieht, aus welchen Gründen auch immer- wofür braucht dieser eine Online Rechnung, aus welcher er in detailierterer Form MEHR infos bekommt als von der Papierrechnung, und wer die Online Rechnung bezieht kann sich diese bei Bedarf selbst ausdrucken- Also WOZU DIESE SUDEREI????? habt ihr keine anderen Sorgen?
@AltairX
 
Du hast recht, es geht hier (zum Teil) ums Prinzip. Wenn ich im Vergleich zu anderen Anbietern mehr Geld für etwas zahle dann will ich relative gesehen, auch mehr Leistung (in diesem Fall Service) dafür! Ja, ich könnte die Rechnung selbst ausdrucken und hätte genau das gleiche. Allerdings verstehe ich dann nicht mehr, wieso ich bei A1 doppelt so viel zahle. 
 
Nicht jeder ist so ein perfekter Kunde wie du der brav zahlt, und sich dann noch bedankt, wenn er immer weniger dafür bekommt. 
 
BG
ich brauche meine Papierrechnung für Steuer. Und ich brauche EVN für die Verrechnungen. Ja, ich habe heute (erst heute!!!) erfahren dass ich Papier-EVN anfordern kann. Dabei werden das 16 Seiten. Plus 2 Seiten Rechnung. Von wegen Umweltfreundlichkeit und Ersparnis???? Jedes Monat 20 Blätter statt 2??? WARUM???? Welches helles Köpfchen hat es ausgedacht??? Abgesehen davon dass die Änderungen nicht auf den Kopf falles sollen. Einfache Informierung wäre angenehm. Aber A1 hat keine Ahnung von dem was "Kundenservice" heisst.
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a1 könnte auch entlich die signierte online rechnung einführen dann könnte man sie auch für die steuer abrechnung verwenden.
a1 könnte viele Sachen machen...aber wozu wenn wir vom Ubot so oder so nicht weg können?
Ich habe versucht auf Online umsteigen. ES GEHT NICHT!!!!
Ausserdem Dame die quasi Serviceline ist, hat die  Bréstimmungen nicht gelesen und hat null Ahnung dass Online Rechnung keinen Kraft hat. Ausrede war "wir haben Info bekommen, wir waren eingeschult". Ich MUSS es lesen, sie nicht...wozu denn???
@Christian: Das es nur ein Original geben kann/darf ist der grösste Unfug den ich seit Langem gelesen habe. Ihr seids doch nur sauer, weil das Brüderchen "RTR" mal nicht im Sinne von Schwesterchen "Telekom" entschieden hat nach langer Zeit endlich mal wieder.
 
Bei t-mobile und 3 habe ich nach wie vor Vollzugriff auf alle Varianten die angeboten werden.
Sogar EGN auf Prepaid-Karten gehen bei beiden Anbietern, was Ihr bis zum heutigen tage
nicht mal auf die Reihe bekommen habt, Ihr schickt Eure Kunden dazu noch in die tollen
A1-Shops mit Ausweisen, Faxen und kassierts dafür Länge mal Breite bei den b.free-Kunden.
 
Vielmehr hätte ich gerne eine Erklärung, wieso ich als Business-Kunde von Anfang an bei der Online-Rechnung AUSNAHMSLOS nur pdf-Dateien als "KOPIE" herunter laden kann !!??
 
Wenn Ihr wenigstens nach Jahren des bettelns der Kunden endlich mal in der Lage wärt das "ORIGINAL" per email direkt zuzusenden würde ich die KOPIE ja noch verstehen, aber es gibt für mich NIRGENDWO ein Original auf meinen beiden Verträgen ? Wo ist das denn Bitte ?
 
Und was was fang ich jetzt mit Eurer super Ausrede an, vonwegen es darf nur ein Original geben ?Für mich ist das ganze eine einzige Trotzreaktion, weil man eine Entscheidung, die man durch "Spenden" nicht beeinflussen konnte dieses mal einfach mal als grosse Telekom hinnehmen muss - wie alle anderen Marktteilnehmer auch.?Kunden die jedenfalls Papier UND Online-Rechnung weiterhin haben müssen, werden genau mit dieser "Umstellung" jetzt mit einer neuen Extragebühr bestraft, weil nur eine Form der Rechnung für den Kunden gratis ist. Die Zweite, damit man weiterhin an die Echtzeit-Infos herankommt, wie den EGN, lässt man sich schön extra bezahlen!
 
Das ist die Reaktion eines grossen Unternehmens, was gerade trotzig wie ein Kleines Kind reagiert, nur weils nicht weiterhin Profit mit Rechnungslegungen mehr machen darf, wie zuvor. Sorry Ist meine Meinung. Andere Betreiber führen so einen Zirkus nicht auf nach der RTR-Entscheidung.
Als Kunde soll man Euch immer schön die Stange halten, aber Ihr führts alle paar Monate einen neuen Zirkus mit den Kunden auf, Ihr könnt nicht einfach mal Sachen über Jahre hinweg so lassen wie sie sind, so wie es andere Betreiber auch mal 5-10 Jahre am Stück schaffen? Ihr müsst ständig irgendwas verändern oder zusammenhaun was zuvor einwandfrei funktioniert hat!Und da wundert Ihr euch noch ernsthaft das viele Kunden von den laufenden Veränderungen irgendwann einmal die Schnauze gestrichen voll haben, wenn Ihr Telekom-Anbieter sich in 2 Jahren Vertragslaufzeit nicht mal an die einfachsten Basics halten tut und ständig alles einseitig abändert und mit fadenscheinigen Erklärungen dann daher kommt - mehrfach pro Jahr ?

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