Eintrag in der A1 Rechnung seit 02.2012: "Bearbeitung Ihrer Zahlung"

  • 25 June 2012
  • 5 Antworten
  • 5831 Ansichten

Hallo allerseits,
 
seit Februar 2012 verrechnet mir A1 eine Gebühr im Wert von 2.5 euro monatlich unter den Namen "Bearbeitung Ihrer Zahlung".
Laut Informationen, die ich im Internet (und speziell auf konsument.at) gefunden habe, sollte das gesetzwidrig sein. Stimmt das ?
 
Kann mir jemand mit weitere Informationen helfen ?
 
danke vielmals im voraus
 
lG,
 
dorin

5 Antworten

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Servus!

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lg
renegade
danke, aber das hilft mir nicht wirklich weiter.
 
ich habe vor ein paar Monate darauf verzichtet habe, das A1 automatisch aus meinem Konto den Betrag abbucht.
 
Stattdessen zahle ich meine Rechnungen über "eps Online-Überweisung" und das wird immer sofort auf meinem A1 Konto ersichtlich sein (nach der Überweisung ändert sich den Status von "offen" auf "bezahlt"). Das heißt: es wird keine manuelle Bearbeitung seitens A1 gemacht. Und ich bekomme auch kein Zahlschein zuhause zugeschickt. Die Rechnungen bekomme ich immer per Email.
 
Wozu dann die Gebühr "Bearbeitung Ihrer Zahlung" ?
Benutzerebene 7
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Weils kein Einzieher ist. Siehe verlinkten Thread.

Der Umstand, dass du es per "Online bezahlen" zahlst, ohne Erlagschein ist zwar interessant, aber wohl noch nicht in der EB festgehalten.

Könnte man aber event. überdenken....
Benutzerebene 4
Ich zahle meine Rechnungen auch per eps-Überweisung, weil der Vertrag auf meinem Vater läuft.
 
Mein Vorschlag: bei der Hotline anrufen, Einzieher wieder ermöglichen. Nach Rechnungsstellung hast du sowieso 2 Wochen Zeit, um per per eps zu bezahlen. Dann sollten die 2,50 wieder entfallen.
In welchem Abstand von der Rechnungsstellung bezahlst du im Normalfall?
Benutzerebene 7
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GDorING schrieb:danke, aber das hilft mir nicht wirklich weiter.

ich habe vor ein paar Monate darauf verzichtet habe, das A1 automatisch aus meinem Konto den Betrag abbucht.

Stattdessen zahle ich meine Rechnungen über "eps Online-Überweisung" und das wird immer sofort auf meinem A1 Konto ersichtlich sein (nach der Überweisung ändert sich den Status von "offen" auf "bezahlt"). Das heißt: es wird keine manuelle Bearbeitung seitens A1 gemacht. Und ich bekomme auch kein Zahlschein zuhause zugeschickt. Die Rechnungen bekomme ich immer per Email.

Wozu dann die Gebühr "Bearbeitung Ihrer Zahlung" ?
Hallo GDorING,

eine Info, die im von CoSrenegade verlinkten Thread vielleicht nicht so stark zur Geltung gekommen ist.

Die Zahlung über eps oder online Banking verursacht einen Aufwand, egal ob du nun einen Zahlschein zugeschickt bekommst, oder die umweltfreundliche Online Rechnung nutzt.

Die Gebühr "Bearbeitung Ihrer Zahlung" wird für diesen Aufwand verrechnet, nicht für den Zahlschein.

lg
Thomas

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