My-Next Teilzahlung

  • 13 October 2015
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Hallo liebes Forum,

ich hätte da eine Frage zur My-Next Bestellung: Ich wollte mir das neue IPhone bestellen, habe beim Bestellvorgang jedoch nicht die Auswahlmöglichkeit zwischen Teilzahlung/Einmalzahlung. Wenn ich bei Anmeldung des Neuvertrages (vor 6 Monaten) das Handy bereits per Teilzahlung gewählt habe, ist dies dann bei einer Next-Bestellung nicht mehr möglich, sprich, ist nur 1 Teilzahlung pro Kunde möglich?

Vielleicht kann mir jemand helfen - DANKE.

LG
Nicki

8 Antworten

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Hallo Nicki,

es sind auch mehrere Teilzahlungen möglich bei einem Vertrag. Ein möglicher Ausschlussgrund sind zum Beispiel offene Rechnungen.

Soll jetzt nicht heißen, dass das bei dir zutrifft. Kann natürlich auch ein Fehler sein. Ein anderer gültiger Ausschlussgrund hätte normalerweise dazu geführt, dass du bei der Neuanmeldung auch keine Teilzahlung zur Auswahl gehabt hättest.

Was ich vielleicht noch dazu sagen sollte: Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf die Teilzahlung. Du kannst aber per www.a1.net/kontaktformular noch einmal nachfragen.

lg
Hermann
Hallo Hermann,

herzlichen Dank für die Antwort. Komisch ... ich habe weder offene Rechnungen noch gab es sonst irgendwelche Probleme. Und wie gesagt, bei Anmeldung wurde die Teilzahlung auch "akzeptiert".

Ich werde einfach mal über das Kontaktformular nachfragen.

LG
Hallo,

jetzt hab ich nochmals eine Frage: Mir wurde jetzt gesagt, dass die Routineprüfung die TZ abgelehnt hat (in einem A1-Shop kann ich diese aber in Anspruch nehmen, worin hier der Unterschied besteht, verstehe ich nicht, aber ok). Da ich jedoch nicht verstehen kann, weshalb dies der Fall ist (keinerlei Probleme bzw. Kredite, bin berufstätig, ...), meine Frage:

Ist es möglich, dass es daran liegt, dass ich heuer geheiratet habe und sich mein Nachname geändert hat? Wo erfolgt die Bonitätsabfrage durch A1? Beim KSV? Würde ansonsten dort mal anfragen, ob das geändert wurde (Nachnamen)?

DANKE und LG
Nicki
Benutzerebene 7
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Hallo Nicki,

der KSV wird dir hier eher nicht helfen können, es gibt aber Anlaufstellen, wo du direkt bei A1 nachfragen kannst, auf normalen Weg über den Kundenservice geht das in dem Fall nicht, einfach weil hier der Datenschutz sehr streng ist.

Per Post
A1 Telekom Austria AG,
Betreff Bonität,
Postfach 1001,
1011 Wien

Per E-Mail an: GD.Bonitaet@telekom.at

Auch wenn wir uns da wiederholen, denke das sollte man auch immer dazu sagen:

Eine Ablehnung oder die Forderung von Sicherheitsleistungen kann viele unterschiedliche Gründe haben.

Ob die Namensänderung dazu gehört, da bin ich mir nicht ganz sicher. Indirekt vielleicht, wenn es dich unter dem neuen Namen bei den damit befassten Firmen nicht "gibt", könnte ich mir schon vorstellen, dass da ein Zusammenhang ist. Würde ich also im Schreiben auf jeden Fall erwähnen.

lg Hermann
Das verstehe ich alles soweit ... ich verstehe nur nicht, dass mir gesagt wird, ich kann gerne in einen A1 Shop oder zu einem Vertragspartner gehen, dort kann ich die TZ in Anspruch nehmen.Was ist der Unterschied??
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Hallo Nicki,

Prüfungen gibt es bei Bestellungen oder Anmeldungen wie schon erwähnt routinemäßig. Und grundsätzlich kann es auch im Shop Prüfungen geben.

Aber in dem speziellen Fall gibt es im A1 Shop mehr Möglichkeiten und Flexibilität, als im Onlineshop. Der ist zwar sehr praktisch aber (was die Ablehnung der Teilzahlung betrifft) etwas unflexibel.

lg
Hermann
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Hallo 

Ich würde mal sagen, dass in einem Shop eben ein Mitarbeiter individuell auf Kunden eingehen kann. Bei einer Webseite kann es nur automatisiert gehen. Wenn da Kleingkeiten nicht passen muss der Computer halt die Teilzahlung ablehnen.

Schätze mal, dass das auch konsumentenschutzrechlich notwendig ist so vor zugehen.

Gruß
Christian


edit:da bin ich jetzt wohl zu spät gekommen ;)
Danke für die Antworten - heute hat es online plötzlich geklappt (aus welchem Grund auch immer).Liebe GrüsseNicki

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