Sonderkündigungsrecht

  • 28 February 2011
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Hi Leute Habe soeben mit A1 Tel. Und mir wurde gesagt das ich meinen Vertrag auf Grund der neuen Entgelt Bestimmung kündigen kann.Mir wurde auch gesagt das keine weiter kosten auf mich zu kOmmen, bzgl mobilpoints usw.Stimmt das??Wäre gerne bei A1 gelieben , aber entweder ich akzeptiere die 2,75 Euro oder ich kann kündigen .Bin ja schon fast 12 Jahre dabei.Aber es gibt auch keine andern Angebote von A1.SchadeMfG steven

8 Antworten

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Hallo Stefan!Schade, dass du uns verlässt. Du hast deinen Vertrag vor dem 2.6.2009 angemeldet und seitdem nicht mehr verlängert? – Dann besteht bei deinem Anschluss ein außerordentliches Kündigungsrecht. Widersprichst du der Änderung, wird dein Anschluss am 4.4.2011 ohne Kosten aufgelöst.Gerne kannst du nach der Kündigung wieder unter derselben Nummer zu Erstanmeldekonditionen anmelden. Es wäre schön, dich wieder im A1 Netz begrüßen zu dürfen!lg,Christian
Hi A1 Chris muss ich mir noch überlegen . Aber ich glaub ich werde mit meiner Nummer zu Bob gehen billiger und das gleiche Netz wie A1 .Lg Steven
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a1 hält sich an die gesetzlich vorgegebenen bestimmungen und an die agb. vor drei jahren (bei derletzten agb-änderung) gab es die möglichkeit bei einen widerspruch des kunden, das a1 auf dieänderung verzichtet und der vertrag zu den alten bedeingungen weiterläuft. dank einer klage des vkibesteht diese möglichkeit nicht mehr. für "altkunden" gibt es daher nur die möglichkeit die preiserhöhung zu schlucken oder den vertrag zu kündigen. eigentlich wäre jetzt der gesetzgeber gefordert eine sinnvolle lösung (für kunden und unternehmer) auf die beine zu stellen. mfg
Benutzerebene 7
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Hallo Stefan!Klar, ist ja noch genug Zeit zum Überlegen. Wie gesagt: Du bist jederzeit herzlich willkommen 🙂!@relax21: Danke für dein Posting. Du hast recht: Kunden, die das außerordentliche Kündigungsrecht haben und mit der Änderung nicht einverstanden sind, steht leider nur diese Variante zur Verfügung. Es gibt aber wie gesagt die Möglichkeit, nach der Kündigung einfach gleich wieder einen A1 Vertrag abzuschließen.lg,Christian
wäre froh, wenn ich das sonderkündigungsrecht hätte, bin selbst seit 18 jahren bei a1 und auf die anfrage, ob ich mit meinen 4 handys in der familie, nicht auch vom neuen angebot 25 € für a1 smart ink. 1000 gebrauch machen könnte, wurde dies von a1 schlicht abgelehnt, also mich verlieren sie als kunden, denn 18 jahre und dann kein entgegenkommen, da werden meine 4 - 6 handys in zukunft halt über einen konkurrenten angemeldet.a1 sollte darüber echt mal nachdenken
Benutzerebene 7
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Hallo Heintje!Danke für dein Posting & willkommen im Forum!Bitte verstehe, dass wir die Aktion „GE Reduktion bei A1 Erstanmeldung“ nur im Rahmen einer Neuanmeldung anbieten. Wir bieten für Neu- und Bestandskunden immer wieder unterschiedliche Aktionen an. Dabei hat jeder Kunde einmal eine Erstanmeldeaktion genutzt – auch wenn es mitunter schon länger her ist. Für unsere Bestandskunden gibt es eine Menge Vorteile: MOBILPOINTS für ein neues Handy, Gutschrift und/oder gratis Tarifwechsel bei Vertragsende, kleinere Promotions wie die Testnutzung unserer A1 MULTIMEDIA PAKETE. lg,Christian
Hallo,Ich habe das selbe Problem bei einem unserer A1 Handys. (nicht die in meinem Profil hinterlegte Nummer) Besagter Vertrag wurde irgendwann ca. 2007-2008 auf einen (besonders günstigen) Tarif umgestellt. So einen billigen Tarif gibt es weder bei A1 Erstanmeldung, noch bei BOB - Also möchten wir den unbedingt behalten, was aber scheinbar unmöglich ist. Könnte man nicht (z.b. durch dazunehmen einer Vertragsoption, 100MB Daten oder was weiß ich) den Aktuellen AGB zustimmen und dann Wiederspruch gegen die 2,75€ (05er Nummern) Erhöhung einlegen?
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Hallo micky313!Die Nutzung von MY NEXT wäre eine Möglichkeit der Änderung der Entgeltbestimmungen zu entgehen! lg,Christian

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