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Portierung nach Kündigung

  • 19 March 2015
  • 4 Antworten
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Habe mein Handy am 18.12. 2014 gekündigt mit 3 Monaten Kündigungsfrist und hab am 14.03.2015 die Rufnummer portiert. Dies wurde am 19. 03. 2015 durchgeführt. Jedoch hat mir A1 am 19.03.2015 eine neue Nummer zugewiesen. Läuft der alte Vertrag weiter ? oder ist dadurch ein neuer Vertrag entstanden ? Muß ich nun die neue Nummer wieder Kündigen ?
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Beste Antwort von luigi 20 March 2015, 09:49

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4 Antworten

Benutzerebene 6
Abzeichen +2
A1 stellt gekündigte Verträge auf B-Free um und da deine alte Nummer jetzt bei einem neuen Provider ist, wurde deiner SIM-Karte eine neue Nummer zugewiesen, daher brauchst du nichts mehr zu kündigen, kannst deine SIM jetzt aber immer noch als B-Free verwenden. lg luigi
Grüß dich,
 
kommt drauf an was du in deiner Kündigung "gekündigt" hast.
 
Beispiel: "Hiermit kündige ich meine Rufnummer 06641234567"
Die Rufnummer wird zwar als gekündigt eingetragen, jedoch portierst du ja weg. Also ist diese Rufnummer autom. gekündigt, weil die Portierung innerhalb des Aktiven Vertrages statt finden muss.
Heißt also, wenn du in der Kündigung genau diesen Satz drinnen stehen hast "Hiermit kündige ich meine Rufnummer 06641234567", besteht der Vertrag weiterhin mit einer Ersatzrufnummer.
 
Somit kann A1 nicht nachvollziehen ob du den Vertrag kündigen möchtest. Ich würde am besten noch mal bei der Serviceline (0800 664 100) nachfragen. Unter der gekündigten Rufnummer ist die "ersatz"- Nummer ersichtlich. 
 
LGDaniel
Ein Vetrag wird nicht automatisch gekündigt wenn man eine Rufnummermitnahme macht... also kann das meiner Meinung nach nicht so ganz stimmen was CaiusFF geschrieben hat...
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
Hallo Pi24, wenn die Rufnummer portiert wird, dann wird die bestehende Nummer tatsächlich gekündigt. Was aber nicht bedeutet, dass der Vertrag gekündigt wird. Man bekommt einfach eine Ersatznummer zugewiesen. Mit dieser bleibt der Vertrag bis zur Durchführung der Kündigung aufrecht.

lg Bernd

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