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Portierung

  • 22 February 2011
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Hallo!Habe zwar die Suchfunktion verwendet, aber noch keine Antwort auf meine Fragen gefunden, deshalb der neue Beitrag...Ich möchte meine A1 Rufnummer zu einem anderen Anbieter portieren, dazu werde ich eine NÜV holen, damit ich beim anderen Anbieter gleich meine aktuelle Nummer verwenden kann.Was geschieht aber mit meinem A1-Vertrag? Der wird nicht automatisch gekündigt, oder? Ich bekomme eine neue Nummer zugewiesen und kann rein theoretisch meinem A1-Vertrag bis zum Vertragsende auch noch ausnutzen? Wie setzten sich die Kosten auf der NÜV zusammen? Müssen die anfallenden Kosten auf einmal bezahlt werden oder läuft der A1-Vertrag einfach ganz normal weiter, nur eben unter der neuen Nummer?Danke für die Hilfe und Gruß,Martin
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Beste Antwort von A1_Christian 23 February 2011, 21:45

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Hallo Martin!Danke für dein Frage.
Der wird nicht automatisch gekündigt, oder? Ich bekomme eine neue Nummer zugewiesen und kann rein theoretisch meinem A1-Vertrag bis zum Vertragsende auch noch ausnutzen?
Wie du richtig schreibst, wird dein Vertrag bei der Portierung nicht automatisch gekündigt. Du bekommst einfach eine neue Nummer auf deinen bestehenden Vertrag zugewiesen. Selbstverständlich kannst du deinen Anschluss auch noch weiter nutzen!Wegen der NÜV: Auf der NÜV werden die Kosten angeführt, die bei einer sofortigen Vertragsauflösung anfallen würden. Es ist ganz einfach: Der Vertrag läuft unter einer anderen Rufnummer (samt eventuell bestehenden Bindungen) weiter. Falls du kündigen möchtest, benötigen wir ein unterschriebenes Schreiben per FAX an 0800 664 601 von dir. Gerne kannst du unter http://www.a1.net/meineangebote nachsehen, ob du bereits mit einem attraktiven Angebot deinen Vertrag verlängern kannst.lg,Christian

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