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Die NÜV – eine Odyssee???

  • 16 April 2011
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Eine weitere Geschichte betreffend Kundenfreundlichkeit bei A1-Telekom:Die 21-jährige Tochter meiner Freundin hat auf Grund meiner Information hinsichtlich Änderung der Entgeldbestimmungen von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch gemacht. Sie hat also im März per Einschreiben ein Kündigungsschreiben an A1-Telekom übermittelt. Zugleich hat sie bei der Konkurrenz einen (günstigeren) Handyvertrag abgeschlossen und dazu auch ein neues (kostenloses) Handy erhalten. Selbstverständlich wollte sie ihre bisherige Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen und hat daher in dem Kündigungsschreiben auch um Übermittlung der NÜV ersucht. Einige Tage später kam eine Bestätigungsschreiben von A1-Telekom dass der Vertrag mit Stichtag 04.04.2011 gekündigt ist und die Rufnummer auf B-Free umgestellt wird. Da aus dem Schreiben keine Information hinsichtlich NÜV hervorging rief die junge Frau bei der Hotline an und erhielt die Auskunft, dass der Antrag auf Rufnummernportierung eingegangen sei und die NÜV in einigen Tagen schriftlich übermittelt wird. Die Kosten hierfür würden über die Endabrechnung zu dem bestehenden Vertrag abgerechnet. Um weiterhin auch erreichbar zu sein hat die Tochter meiner Freundin noch vor dem 04.04.2011 eine Rufweiterleitung zu einem anderen Telefonanschluß eingegeben. Am 04.04.2011 wurde die betreffende Rufnummer wie vorgesehen auf B-Free umgestellt und mangels Guthaben auch gleich bei der ersten Rufweiterleitung mit einer Sperre versehen. Ein Anruf bei der Hotline am 06.04.2011 ergab, dass die NÜV angeblich schon per Post unterwegs sei und die Rufnummernportierung daher in den nächsten Tagen erfolgen kann. Da leider eine Woche später noch immer keine NÜV da war wurde nochmals die A1-Hotline kontaktiert. Diesmal gab es die Auskunft, dass keine NÜV ausgestellt werden kann weil auf dem B-Free-Handy kein Guthaben vorhanden ist. Also wollte die junge Dame per Online-Überweisung 20 Euro auf ihr Guthabenkonto buchen – aber ohne elektronischen Pin (der ja per SMS an das Handy gesendet wird) war dies nicht möglich. In ihrer Verzweiflung kam sie dann zu mir und ersuchte um Hilfe. Ich hab ihr erst mal auf anderem Wege ein B-Free-Guthaben aufgeladen. Danach hab ich die Hotline angerufen und wurde beim ersten Versuch erst mal prompt aus der Leitung geworfen. Mein zweiter Versuch bei der Hotline erbrachte die Information, dass wegen der aktiven Rufweiterleitung (ohne Guthaben) eine Rufsperre gesetzt wurde. Diese wurde nun wieder entfernt sodass man endlich wieder die Möglichkeit hat auch die Rufweiterleitung zu löschen. Weiters wurde mir mitgeteilt dass bisher noch KEINE NÜV versandt wurde!!!! Da allerdings bei der zuständigen Abteilung (am Freitag abend) niemand mehr anwesend sei sollte man doch in ein A1-Shop gehen und dort die NÜV beantragen. Genau das wollen wir am Montag auch machen – mal sehen ob wir da dann endlich (nach 5 Woche Wartezeit) zu der ersehnten NÜV kommen…..Ich werde davon berichten wie es verlaufen ist.......
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Beste Antwort von A1_Christian 19 April 2011, 19:20

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2 Antworten

Die NÜV kann man Sich auch beim hartlauer oder Niedermayer ausdrucken lassen, falls der Shop mal wieder Fragezeichen wirft, das machen die gerne ^^
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Hallo wisi01,kann verstehen, dass du nach diesen Schwierigkeiten verärgert bist. Danke für dein ausführliches Feedback – wir werden versuchen, solche Fälle in Zukunft zu vermeiden!Die NÜV bekommst du nicht nur direkt über uns: Sie kann bei jedem Händler angefordert werden – zum Beispiel im A1 SHOP, aber auch bei vielen anderen Händlern. Ich hoffe, dass du sie gestern problemlos erhalten hast! Eine telefonische Bestellung der NÜV ist nicht möglich.lg,Christian

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