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NÜVI Anfrage - Dauer bis Antwort


Hallo,

ich habe am Sonntag, 01.05.2016 über das Online Formular eine NÜVI Anfrage inkl. Kündigung für meine aon Nummer gestellt (unterschrieben und eingescannt).
(Bei dieser aon Nummer gibt es übrigens keine Mindestvertragsdauer.)

Leider gibt es bis jetzt (Do, 05.05.2016) noch keine Antwort. Weder per e-mail noch per Post.

Jetzt stellt sich für mich die Frage wie lange so eine Anfrage dauert?

Oder darf man das nicht über das Online Formular? Muss man das per Fax machen?

mfg
M.S.

PS: Es wird eh ein Wechsel innerhalb des A1 Netzes (zu yesss). Aber irgendwie scheint es, wenn ich aber nicht bald die Anfrage beantwortet bekommen muss ich vielleicht doch zu einem anderen Anbieter wechseln (z.B. Hot).
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Beste Antwort von A1_Lis 11 May 2016, 11:22

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11 Antworten

Benutzerebene 5
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Hallo schwablh

du solltest mittlerweile deine NÜV per E-Mail erhalten haben.

LG Lis
Liebes A1 Team,

ich habe folgendes erhalten:

"es tut uns leid: Wir können die Informationen und Bestätigung zur Rufnummernmitnahme aus technischen Gründen nicht als E-Mail oder mit der Post verschicken.Bitte kommen Sie dazu in einem unserer A1 Shops vorbei. Dankeschön. Eine Liste mit allen A1 Shops finden Sie hier: www.A1.net/hilfe-support/shops-und-haendler."


Jetzt würde mich mal interessieren was es hier für technische Probleme geben soll das man diesen NÜVI-Zettel nicht einfach faxen, mailen oder per Post senden kann?
Seit ihr euch sicher das ihr ein Telekommunikationsunternehmen seit wenn ihr nicht mal sowas einfaches schafft?

Jedenfalls sieht die RTR das etwas anders als ihr:
https://www.rtr.at/de/tk/faq152

Und an bei dieser werde ich mich auch beschweren wenn ich bis Freitag diesen NÜVI-Zettel nicht habe.

Wünsche noch einen schönen Abend
Benutzerebene 7
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Hallo 

So wie ich den Text in deinem Link verstehe, ist es eine Kann und keine Mussbestimmung, die Nüv Info per Email zu bekommen!
Wenn du nämlich weiter lesen würdest, könntest du nachlesen, dass die meisten Betreiber bei Vertragskunden den Ausweis sehen möchten. Dies ist, beglaubigt, per Email kaum möglich.

Trotzdem bietet A1 eine schriftliche Möglichkeit an. Rufe einfach bei der Hotline an und frage nach. siehe hier
Hallo,

das mit dem Ausweis würde natürlich Sinn machen.
Das was A1 schreibt (technische Gründe) macht aber übrhaupt keinen Sinn.

Jedenfalls muss es doch in unserem Zeitalter eine Möglichkeit geben ohne in einen Shop zu gehen (der nächste ist sehr weit weg).
Ausweis einscannen + Unterschrift z.B.?Gibt ja auch Anbieter die keine Shops haben.

Oder gibt es die Möglichkeit mittels Vollmacht stellvertretend für mich jemanden in den Shop zu schicken um die NÜVI Abfrage zu bekommen?

mfg
Benutzerebene 5
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Hallo schwablh

ich habe dir deine NÜV per E-Mail zugesendet.

LG Lis
Danke

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe letzte Woche am 1.5. ein NÜV-Antragsformular per Fax angefordert, können Sie mir bitte sagen, wann ich ungefähr mit der Zustellung rechnen kann. Vielen Dank.

Benutzerebene 6
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Hallo @Tundo,
eine NÜV-Info, die via Fax beantragt worden ist, erhält man in der Regel nach 5-7 Werktagen. Am besten wendest du dich aber an die Serviceline, wenn es eilig ist. Das geht in der Regel deutlich schneller.  ^Frederic

Besten Dank!

Benutzerebene 3

Hallo,

ich habe heute eine NÜV beantragt, aber sorry, die Grenzen, des gesetzlich erlaubten sind leider bei A1 anders ausgelegt;

Zuerst beim Chat angemeldet, Kündigungsschreiben (elektronisch signiert mit Bürgerkarte) übermittelt und nachgefragt, wann Kündigung unter der Einhaltung der Kündigungsfrist durch ist, das ist alles ohnehin kein Problem, dann noch gebeten, dass die Kündigung sofort ausgestellt werden soll und die NÜV sofort, kam die Antwort in 2 Wochen und Chat wurde akkurat beendet, auf den Hinweis von der Bundegesetzblätter BGBl. II Nr. 48/2012 sowie BGBl. II Nr. 365/2015 zur Nummernübertragungsverordnung 2012;

Hotline vergiss es;

Nochmals Chat, anderer Agent, war alles schon etwas besser mit bis zu 4 Tage, aber entspricht ebenfalls nicht der Nummernübertragungsverordnung 2012.

Hallo A1 meine Frage könnte ihr nicht oder wollt ihr nicht die geltenden Normen einhalten, ich als Verbraucher, muss auch meine Pflichten einhalten und wehe dem nicht so ist, na dann.

Ein Anständige PORTIERFREIGABE, darf doch heute keine 2 Stunden mehr dauern. Gestern übrigens auch schon einen Vertrag gekündigt, NÜV in angemessener Zeit ca. 2 Stunden erhalten, das selbe gemacht wie heute, über den Chat mit der signierten Kündigung usw. Gleich funktioniert wieso jetzt wieder nicht?

Bitte um geschätzte Diskussion oder ev. Info von A1 (weiß ist ein User helfen User Forum, aber ab und dann tummeln sich doch Leute von A1 da)

LG

 

Benutzerebene 3

Also mittlerweile habe ich die NÜV bekommen, aber ist trotzdem sehr merkwürdig, einmal innerhalb von 2 Stunden, dann innerhalb von ca. 24 Stunden, dass soll nochmals wer verstehen;

Benutzerebene 5
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Hallo Jojo121278, aktuell erreichen uns sehr viele Anrufe und Nachrichten, daher kommt es zu einer längeren Wartezeit. Das Gespräch kann ich leider nicht nachvollziehen, grundsätzlich werden die Anfragen natürlich so rasch wie möglich beantwortet. Freut mich, dass du die NÜV in der Zwischenzeit bekommen hast. Tut mir leid, für die längere Bearbeitungszeit. Liebe Grüße, Birgit.

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