ich habe vor 6 Tagen einen schriftlichen NÜV-Info Antrag per Fax eingebracht. Leider ist bei A1 einiges schief gegangen. Sie haben ihn nicht wie im Antrag gewünscht, an meine e-mail Adresse gesendet, sondern per Post. Aber nicht an meine, neue Wohnadresse, sondern an meine alte Adresse. Ich habe die neue Adresse aber bereits im Oktober 2010 (vor 15 Monaten) bekanntgegeben (Online).
Weiters kennt sich bei A1 niemand genau aus. Dabei wäre es so einfach, die neue Rufnummernmitnahmeverordnung 2012 (gültig seit 1.3.2012) an alle damit befassten Mitarbeiter per email zu senden. Also in der Privatwirtschaft ist das so üblich. Wenn dies so geschehen wäre, dann wüssten nämlich alle, dass
- Ein direkter Antrag des Nummerninhabers (§ 3 Abs. 1 Z 1 NÜV 2012) möglich ist.
- Eine Übermittlung per e-mail möglich ist (§ 3 Abs. 2 NÜV 2012).
- Die Ausstellung hat innerhalb 20 Minuten ab Einlagen des Antrages zu erfolgen (§ 3 Abs. 4 NÜV 2012).
Ich habe jedenfalls heute eine 2. Anforderung per Fax übermittelt und eine Frist Heute 15:00 gesetzt. Sollten die NÜV Infos eintreffen, dann ist der Fall für mich erledigt, oder ich werde um 15:01 Uhr die Beschwerde bei der RTR-Schlichtungsstelle einbringen.
Abschließend bin ich nur froh, wenn ich endlich von dem Sauhaufen weg bin. Da wundert es mich nicht, dass die Tarife völlig überteuert sind. Anstatt die Gelder über dubiose Kanäle an Politiker zu verteilen, wären sie in Mitarbeiterschulungen besser investiert.
Ein verärgerter Kunde.