NÜV Info Antrag - und die bei A1 schlafen


Hallo Zusammen,
 
ich habe vor 6 Tagen einen schriftlichen NÜV-Info Antrag per Fax eingebracht. Leider ist bei A1 einiges schief gegangen. Sie haben ihn nicht wie im Antrag gewünscht, an meine e-mail Adresse gesendet, sondern per Post. Aber nicht an meine, neue Wohnadresse, sondern an meine alte Adresse. Ich habe die neue Adresse aber bereits im Oktober 2010  (vor 15 Monaten) bekanntgegeben (Online).
 
Weiters kennt sich bei A1 niemand genau aus. Dabei wäre es so einfach, die neue Rufnummernmitnahmeverordnung 2012 (gültig seit 1.3.2012) an alle damit befassten Mitarbeiter per email zu senden. Also in der Privatwirtschaft ist das so üblich. Wenn dies so geschehen wäre, dann wüssten nämlich alle, dass
 
  • Ein direkter Antrag des Nummerninhabers (§ 3 Abs. 1 Z 1 NÜV 2012) möglich ist.
  • Eine Übermittlung per e-mail möglich ist (§ 3 Abs. 2 NÜV 2012).
  • Die Ausstellung hat innerhalb 20 Minuten ab Einlagen des Antrages zu erfolgen (§ 3 Abs. 4 NÜV 2012).
 
 
Ich habe jedenfalls heute eine 2. Anforderung per Fax übermittelt und eine Frist Heute 15:00 gesetzt. Sollten die NÜV Infos eintreffen, dann ist der Fall für mich erledigt, oder ich werde um 15:01 Uhr die Beschwerde bei der RTR-Schlichtungsstelle einbringen.
 
Abschließend bin ich nur froh, wenn ich endlich von dem Sauhaufen weg bin. Da wundert es mich nicht, dass die Tarife völlig überteuert sind. Anstatt die Gelder über dubiose Kanäle an Politiker zu verteilen, wären sie in Mitarbeiterschulungen besser investiert.
 
Ein verärgerter Kunde.
 

23 Antworten

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lol das gilt aber nicht auf Anfrage per Fax mein lieber ;)
Was meinst wieviele Fax A1 pro Tag bekommt, die zu bearteiten dauert sicher länger.

Das mit den 20 Minuten ist bereits vorher so gewesen. Geh in einen Shop, da bekommst die NÜV innerhalb von 2 Minuten bei A1, das dauert bei anderen meist etwas länger 😉 Diese NÜV (PDF) kann man dann auch seit langem schon als Email versenden, absolut kein Problem.

Ich glaube kaum dass der Gesetztesgeber die NÜV-Anfrage per Fax vorgesehen hat, das gilt eher für die Shops, "Online-Bestellung" würde ich hier auch ausschließen - KEIN Mobilfunkbetreiber könnte das per Fax nämlich realisieren - KEINER! ;)

Poste mal den kompletten Gesetztestext hier rein, deine 3 Auszüge kann man vielseitig interpretieren ohne Kontext.
Auszug aus der NÜV 2012
 
§   3.   (1)   Für   den   Nummernübertragungsprozess   ist   eine   Nummernübertragungsinformationerforderlich.  Die  Nummernübertragungsinformation  ist  vom  abgebenden  Mobil- Telefondienstebetreiber zu erstellen. Dies erfolgt durch1. einen Antrag des Teilnehmers an den abgebenden Mobil-Telefondienstebetreiber oder2. Übermittlung eines Antrages des Teilnehmers vom potenziell aufnehmenden an den abgebendenMobil-Telefondienstebetreiber.
(2)  Soweit  die  Nummernübertragungsinformation   vom   Teilnehmer  beim  abgebenden  Mobil-Telefondienstebetreiber beantragt wird, hat dieser die Nummernübertragungsinformation  persönlich dem Teilnehmer  auszuhändigen.  Soweit  dies  nicht  möglich  ist,  ist  die  Nummernübertragungsinformation  an eine vom  Teilnehmer  zu  diesem  Zweck bekannt  gegebene  E-Mail-Adresse  zu  übermitteln.  Soweit  dies auch nicht möglich ist, ist die Nummernübertragungsinformation nachweislich spätestens einen Werktag nach Antragstellung, wobei Samstage, der 24. Dezember  und 31. Dezember nicht als Werktage zählen,zur Postaufgabe zu bringen.
 
(3)  Soweit  die  Nummernübertragungsinformation  in  den  Geschäftsräumlichkeiten  des  potentiellaufnehmenden  Mobil-Telefondienstebetreibers  beantragt  wird,  ist  diese  dem  Teilnehmer  persönlich auszuhändigen.
 
(4)   Der   Antrag   auf   Ausstellung   einer   Nummernübertragungsinformation   muss   unverzüglichbearbeitet werden. Die Ausstellung der Nummernübertragungsinformation hat unverzüglich zu erfolgen, jedoch  längstens  innerhalb  eines  Zeitraumes  von  20  Minuten.  Die  genannten  Fristen  beginnen  mit  der Antragstellung    des    Teilnehmers    an    den    abgebenden    Mobil-Telefondienstebetreiber    bzw.    mit Übermittlung  des  Antrages  des  Teilnehmers  vom  potenziell  aufnehmenden  an  den  abgebenden  Mobil-Telefondienstebetreiber.
 
(5) Bei einem Antrag einer Nummernübertragungsinformation von mehr als 25 Anschlüssen sind diejeweiligen    Nummernübertragungsinformationen    nachweislich    spätestens    einen    Werktag    nach Antragstellung,  wobei  Samstage,  der  24. Dezember  und  31. Dezember  nicht  als  Werktage zählen,  zur Postaufgabe zu bringen.
 
(6)  Neben  den  sonstigen  sich  aus  dieser  Verordnung  ergebenden  Voraussetzungen  für  dieNummernübertragung   erfordert   eine   Nummernübertragung   jedenfalls   den   Nachweis   durch   denAntragsteller, dass dieser für die zu übertragende Rufnummer das Nutzungsrecht besitzt.
 
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Also, es steht genau so in der Nummernübertragungsverordnung 2012 (NÜV 2012).
 
Ein Antrag per Fax ist genau so zu werten, wie ein Antrag per Post. In der Verordnung ist nichts über die Form, noch den Übermittlungsweg geregelt.
 
Das mit dem Shop ist nicht so einfach. Der nächste ist 50 km entfernt in der Landeshauptstadt. Und auf den Postämter habe ich es bereits versucht. Die verstehen nur Bahnhof (obwohl sie auf dem Postamt arbeiten). Aber das Verstehe ich ja noch. Ein Postamt ist eben nur ein Händler und keine Geschäfsstelle der A1 Telekom Austria AG.
 
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Da steht leider absolut NULL drin, ab wann die Übertragung los geht, entweder findet sich die Info in den anderen Paragraphen oder der Kontext wurde im Gesetztestext nicht beachtet.

Ich glaube kaum, dass man einem Mobilfunkbetreiber zumuten kann, eine NÜV-Anforderung per Fax innerhalb von 20 Minuten zu beantworten - sollte das tatsächlich nicht irgendwie erwähnt sein, wie diese 20 Minuten zu berachten sind, hat der Gesetztesgeber imho geschlafen.

Das mit den Postämtern is shitty, bei uns gibts ne Center Filiale, absolut kein Problem ne NÜV anzufordern, mit Ausweis hin und gut is. Da gibts nen eigenen Verkäufer für A1 - null problemo.
Zur Klarstellung:
 
Ich möchte nicht die Übertragung per Fax beantragen, sondern nur die Information (NÜV-Info), wo der Portiercode draufsteht, den der neue Provider braucht. Und dies ist so im § 3 geregelt.
 
Den Portierantrag stelle ich nacher, wenn ich die NÜV-Info habe, an den neuen (aufnehmenden) Provider.
 
Auszug aus dem Infoblatt von z.B. Telering:
 
Wie nehme ich meine Rufnummer mit?Wenn Sie sich für eine Anmeldung im Webshop entscheiden, erfolgtdie Mitnahme Ihrer Rufnummer nachträglich. Fordern Sie bei Ihremderzeitigen  Netzanbieter  die  NÜV  Information  (Nummernübertra-gungsverordnung) an. Sie bekommen die gewünschte Information einpaar Tage später auf dem Postweg oder per E-Mail zugeschickt. Bittesenden Sie diese zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Auftragzur nachträglichen Rufnummernmitnahme binnen 60 Kalendertagenan tele.ring.
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Ja das ist ja die NÜV. Den Zeitpunkt der Portierung muss der neue Provider eingeben, ist klar.

Wss in diesem §3 eben nicht drin steht ist, WIE man die NÜV beantreagen muss, damit diese 20 Minuten gelten. Im Shop ist das klar, da stellen die 20 Minuten auch kein Problem dar. Online wäre ich mir da vorsichtiger....

Wie gesagt, kann mir das nicht vorstellen...
Mir ist es egal ob man es einem Provider zumuten kann oder nicht, wenn es so in der Verordnung steht, dann hat es so zu funktionieren.
 
Wenn ein Provider technische, strukturelle oder sonstige interne Probleme hat, dann muss er diese in den Griff kriegen.
 
Bei den unattraktiven Tarifen bei A1 zur Zeit werden sich viele Kunden verabschieden. Wenn sie dann klein genug sind, werden sie sich vielleicht wieder ein wenig mehr um die Kunden bemühen müssen.
 
Ich habe jedenfalls die Beschwerde bei der RTR bereits eingebracht.
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Würd mich trauen zu sagen, dass die sagen, dass dies per Fax nicht gilt.

Fernabsatzgesetz würde ich hier als Beispiel heranziehen. Machst Vertrag im Shop -> Kein Rücktrittsrecht, Machst Vertrag online, 14 Tage.

Ich vermute wie gesagt sehr stark, dass diese 20 Minuten im Shop gelten, also in einer offiziellen Geschäftsstelle. Sonst könnt ich ja hergehen und meine Anfrage an das Lager von den A1 Handys faxen - die können die NÜV gar nicht ausstellen. Das muss definiert sein und ich vermute stark, dass dies in den Parapraphen 1 oder 2 etc. auch passiert, wenn nicht -> = Lücke, die deine Beschwerde schließen wird.

Ach und btw. schick mal nen Fax an T-Mobile oder Orange, 3, bob, etc. die werden dir auch nicht innerhalb von 20min die NÜV per Mail schicken - das will ich sehen 😉
Also ich hab es jetzt so gemacht:
 
Ich habe ein 3. Fax aufgesetzt, in dem ich ausdrücklich auf NÜV 2010 § 3 hinweise. Dieses Fax sende ich nun im 30 Minuten Takt, jedes mal mit einem Urgenz-Vermerk.
 
Und bezüglich Bearbeitungstempo: Bei der ersten Anforderung habe ich genau um 12:00 Uhr das Fax gesendet und zeitgleich den B-Free Guthabenstand abgefragt. Um Punkt 13:00 Uhr habe ich wieder den Guthabenstand abgefragt. Die 4.- EUR für die NÜV-Info waren schon abgebucht (bereits vor 6 Tagen). Nur die NÜV-Info habe ich immer noch nicht erhalten.
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hmm?

Das is nu interessant 🙂
Und noch etwas:
 
Wie ich das erste mal mit der Hotline betreffend NÜV-Info telefoniert habe, hat man mich mit der NÜV Abteilung verbunden. Dort habe ich dann die Fax Nummer erhalten, bei der ich den NÜV Antrag einbringen soll.
 
So viel zum Thema - Fax ans A1 Lager
Von den A1 Moderatoren hört bzw. sieht man im diesem Thread auch nichts. Vermutlich gibts dazu kein Kommentar. Ich habe vermutlich einen wunden Punkt getroffen.
 
... jedenfalls sind die ersten 30 Minuten um, ich werde jetzt ein Urgenz-Fax senden.
 
Bin schon gespannt, was die RTR auf meine Beschwerde hin antworten wird.
 
Für alle die es interressiert, hier der gesamte Volltext der NÜV 2012
 
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassungDatumsauswahl.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007709&FassungVom=2012-03-28
 
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Ich glaub kaum dass der Regulator dir zustimmen wird, solltest du tatsächlich eine Anfrage an das A1 Lager richten - die leiten das zwar weiter, aber auf die 20min Frist kannst dann vergessen, es liegt sehr wohl in der Verantwortung des Kunden, Anfragen an die dafür vorgesehenen Stellen zu leiten.

Drum kapier ich auch nicht, warum das anscheinend hier nicht genauer definiert ist, ich bitte nochmal: link zur kompletten Novelle bitte. Mir kommt vor da fehlen paar Paragraphen und Absätze, es wird absolut nicht definiert, ab wann diese 20min zum Laufen beginnen, wie die Anfrage eingereicht werden muss etc.

Das ist ungefähr so als würde der Paragraph zum Thema "Mord" zwar den Hinweis auf die Ausnahme "Notwehr/Gefahr in Verzug" geben, diesen dann aber nicht weiter ausführen, womit du eigentlich dann ALLES als Notwehr definieren könntest und ohne Konsequenzen dann jeden umbringen dürftest.

Was genau dies aber ist, wird im Gesetzbuch dann genau ausgeführt und definiert - hier fehlt mir das. Wie soll ein Netzbetreiber denn sonst tatsächlich auf die verschiedenen Möglichkeiten der Anfrage rechtzeitig reagieren können - denn da gibts dann 1.000e. Entweder darf dann der Provider definieren was die "richtigen" Wege sind, oder sioe müssen vom Gesetz vorgegeben sein z.B. "Der Mubilfunker muss dem Kunden folgende Möglichkeiten geben, die Anfrage vorzubringen: Punkt a, b, c..."

Weil sonst schick ich meine Anfrage wirklich ans Lager und klage dann die € 19,- ein. Wäre ja ne schöne Sache, kostenlose Portierung weil der Gesetztesgeber geschlafen hat....
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Ja endlich mal der link ..... finally
Guck ich mir heute Abend mal an.
Steff6271 schrieb:Von den A1 Moderatoren hört bzw. sieht man im diesem Thread auch nichts. Vermutlich gibts dazu kein Kommentar. Ich habe vermutlich einen wunden Punkt getroffen.
Btw. Das Forum ist als eine "Support Community" konzipiert, nicht als Service-Stelle 😉
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aha: http://www.rtr.at/de/komp/Stn_NUEV2012/Stellungnahme_VAT.pdf

§ 3 Voraussetzungen für die Durchführung der NummernübertragungAbs. 2
Aus Sicht des VAT wird in § 3 (2) versucht, verschiedene Prozessschritte beziehungsweiseverschiedene Prozesse zu regeln, weshalb dieser Absatz zu keiner Verbesserung des StatusQuo beiträgt. Des Weiteren ist der VAT der Meinung, dass hier Details geregelt werden sollen,die umfangreich in bilateralen Vereinbarungen zwischen den MNB geregelt sind. Dieaktuelle Formulierung wirft zahlreiche Fragen auf bzw. macht Prozessadaptionen erforderlich,die nicht notwendig sind.
1. Satz „Die Nummernübertragungsinformation ist innerhalb von 20 Minuten zu erstellenund unmittelbar dem Teilnehmer persönlich auszuhändigen oder an eine vom Teilnehmerzu diesem Zweck bekannt gegebene E-Mail-Adresse unmittelbar zu übermitteln.“
Im ersten Satz wird der Prozessbeginn beim abgebenden Mobilbetreiber und beimAufnehmenden vermischt. Die 20 Minuten beziehen sich bisher auf die Übermittlungder NÜV-Information an den aufnehmenden Mobilbetreiber, verschlechtern aber in dergewählten Diktion den Status Quo. Gemäß der Spruchpraxis der Telekom-Control-Kommission (TKK) hat die Übermittlung (an den aufnehmenden Betreiber) nämlich unverzüglichzu erfolgen, jedoch längstens innerhalb eines Zeitraumes von 20 Minuteneinzulangen1.
Die Übermittlung per E-Mail ist für jene Fälle in denen sich ein (Standard-)Kunde anden aufnehmenden Mobilbetreiber wendet nicht vorgesehen und kann auch nicht implementiertwerden.
Der VAT regt daher an, diesen Satz ersatzlos zu streichen, da diese Abläufe in denVerträgen zwischen den Mobilbetreibern ausführlich geregelt sind. Sollte die Behördean dieser Regelung festhalten regen wir an, auch in Absatz 2 eindeutig zwischen denin § 3 (1) Z 1 und 2 beschriebenen Prozessanfängen zu unterscheiden.
Ist zwar interressant, aber halt nur eine Stellungnahme eines Verbandes.
 
Aber die Verordnung ist so, wie weiter oben zitiert, in Kraft getreten.
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Yo dann werf ich meine NÜV-Anfrage das nächst mal durch den Schlitz von einem Auto eines A1 Technikers, der gerade irgendwo wem sein Internet installiert - Freund macht Beweisfoto mit Datum und Uhrzeit und ich verlang nach 20min bei der Hotline die € 19,- "zurück".

Mal gucken was "die Juristen" sagen 😉
Wie schon weiter oben gesagt, habe ich den Antrag an die von der A1-NÜV-Abteilung angegebene Faxnummer gesendet, also genau dort, wo sie bearbeitet wird.
 
Ich weiß nicht, warum solche kontraproduktiven Postings gesendet werden!?!
 
Dass die NÜV per email gesendet werden soll, steht in der Verordnung. Also von meiner Seite korrekt beantragt worden. Es wäre nichts passiert, wenn sie mein erstes Fax (vor 6 Tagen) richtig gelesen hätten, und dann verordnungskonform an meine angegebene e-mail-Adresse gesendet hätten.
 
Aber nein, die haben das an die alte Vertragsadresse (bereits vor 15 Monaten bei A1 umgemeldet) per Post gesendet.
 
Wenn wir unserer Branche auch so langsam wären, wurden wir die Einkommensteuererklärungen unserer Klienten noch mit Schreibmaschine und Kohlepapier schreiben.
 
Mir reicht es jetzt.
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Steff6271 schrieb:Wie schon weiter oben gesagt, habe ich den Antrag an die von der A1-NÜV-Abteilung angegebene Faxnummer gesendet, also genau dort, wo sie bearbeitet wird.
Öhm im 1. Post hast du geschrieben "ich habe vor 6 Tagen einen schriftlichen NÜV-Info Antrag per Fax eingebracht."

Das ist was anderes und hier das entscheidende Detail! Dir hat also die Hotline ne eigene Faxnummer gegeben für solche Anfragen und gesagt, da wäre das möglich und konform?

Ah, ok hab deinen Post - ging wohl durch deinen Doppelpost an mir vorbei sorry.
War das die 0800 664 100?
Ja das war die Hotline.
 
Die Faxnummer, die ich erhalten habe, war die 0800 664 101.
 
Ich habe soeben noch eine Anfrage per Web-Formular an den Abteilungsleiter der NÜV-Abteilung gestellt, und den Sachverhalt geschildert. Aber ich denke, dass ich keine Antwort erhalten werde. Ein Kunde der sowieso weggeht, der braucht keine Beachtung mehr.
 
Ich werde jedenfalls morgen um 8:00 Uhr wieder im 30 Min Takt die Urgenzfaxe senden.
 
Ich werde dann noch berichten. Auch von der RTR Beschwerde.
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yo, wäre interessant - das mit den 20min per Fax finde ich einfach nicht realistisch.

Und wegen "kontraproduktiv": Ich wollte damit nicht dich angreifen, sondern den Gesetztestext bzw. überhaupt die Möglichkeit, ne NÜV per Fax anzufodern und innerhalb von 20 Minuten zu erhalten - finde ich nicht durchführbar und im Rechtstext eben schlecht formuliert, wie auch der Link vom VAT zeigt.

Sollte das anders rüber gekommen sein, sorry!
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die neue nüvi wird höchstwahrscheinlich schon mit der post an die richtige adresse unterwegs sein.
mfg
Also mir wäre das zu kompliziert einfach in den shop gehen 3 Minuten warten und ich habe die lol
Denn ganzen Tag fax schicken kostet mich da mehr zeit
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Hallo Steff,

habe es mir gerne angesehen: Mittlerweile haben wir dich auch telefonisch erreicht und alles geklärt - die NÜV hast du ebenso bereits bekommen.

Du kannst davon ausgehen, dass wir die Anliegen unserer Kunden immer so rasch wie möglich bearbeiten - via FAX dauert eine NÜV Anfrage einfach deswegen länger, weil wir mehrere pro Tag bekommen. Im A1 Shop bzw. bei A1 Händler bekommst du die NÜV unmittelbar im Shop.

lg,
Christian

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