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NÜV bei Wechsel von BOB zu A1 notwendig?

  • 15 December 2010
  • 5 Antworten
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Guten Tag!Momentan habe ich BOB als Anbieter, der ja zu A1 gehört, und möchte auf A1 wechseln.Brauche ich hier trotzdem diese NÜV, oder kann man sich das sparen, da es ja innerhalb der A1 Telekom Austria AG bleibt?
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Beste Antwort von A1_Alexandra 16 December 2010, 20:31

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5 Antworten

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Hallo GreenWhiteVet!Danke für dein Interesse an einer A1 Erstanmeldung.Du möchtest deine BOB Rufnummer zu A1 mitnehmen? – Dann benötigst du eine NÜV (Nummernübertragungsverordnung). Die NÜV beantragst du am besten beim zukünftigen Betreiber, in deinem Fall also im A1 Shop. Jetzt steht deiner Rufnummernmitnahme nichts mehr im Weg.lg,a1administrator78
Das verursacht ja sicher Kosten in der Höhe von xx€.Bei wem sind die zu bezahlen? A1 oder BOB?
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Hallo GreenWhiteVet!Auf der NÜV findest du alle Informationen deines derzeitigen Anbieters. Gleich vorweg, die NÜV kostet dich einmalig 4 Euro. Gibst du eine Portierung in Auftrag werden dir 15 Euro in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden vom abgehenden Betreiber, in deinem Fall BOB, in Rechnung gestellt. Liebe Grüße,A1Administratorin
Danke erstmalals letzte Frage: Hört man diese Ansage, dass es sich um eine portierte Rufnummer handelt?
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Hallo GreenWhiteVet!Ja - die Netzansage ist gesetzlich verankert und für alle Netzanbieter vorgeschrieben.lg,a1administrator78

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