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Kündigung bei Portierung


Guten Morgen, ich habe meine A1 Nummer zu einem anderen Anbieter gestern portieren lassen, muss ich jetzt die alte Nummer noch zusätzlich schriftlich kündigen? Bzw. habe ich auf meine alte A1 Sim Karte jetzt eine neue Nummer zugeteilt bekommen, was passiert mit dieser Nummer? Muss ich diese jetzt kündigen oder ist dies jetzt einen B-Free Nummer?Danke!mit freundlichen GrüßenKarin Fetz
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Beste Antwort von A1_Juri 29 April 2011, 01:57

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30 Antworten

Benutzerebene 6
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Hallo juergen58,

Willkommen in der A1 Support Community. Schade, dass du uns verlassen möchtest.

Bei deiner hinterlegten Rufnummer habe ich gerne nachgesehen. Hier ist noch keine Kündigung eingetragen. Hast du deine Kündigung per E-Mail via Kontaktformular an uns geschickt? In diesem Fall erhältst du eine Bearbeitungsnummer zugewiesen. Mit dieser Nummer können wir gezielt nachsehen. Am besten ist es aber, wenn du uns deine Kündigung schriftlich per Fax oder Post schickst, wie dir unser Kollege vom A1 Service Team am 15.02. per E-Mail geantwortet hat.

Im A1 Shop erhältst du die NÜV Info innerhalb von kurzer Zeit. Falls du sie via Kontaktformular angesucht hast, bekommst du innerhalb der gewöhnlichen Bearbeitungszeit eine Antwort von unseren Kollegen. Bei einer Kündigung senden wir dir zusätzlich eine Bestätigung in der Regel innerhalb von 2 Wochen zu.

Dir wird nach einer Kündigung eine Ersatznummer zugewiesen. Hier bist du bis zu deinem Vertragsende erreichbar. Weitere Infos findest du in diesem Beitrag.

Liebe Grüße,
Elisa
Hallo!

Ich bin extrems verwirrt!
Mein Vertrag ist zuende, und ich möchte kündigen und die Nummer mitnehmen.
Mir wurde gesagt das ich ohne weiters eine schriftliche Kündigung schicken kann, und damit ich nicht soviele Monate doppel zahle erst später zum neuen Anbieter gehe und der regelt das mit der Nummernübernahme.

Nun lese ich hier das dies nicht geht, sondern das ich dann die Kündigung wieder stornieren muss? Warum?Ich zahle ja noch und die Nummer gibt es dann ja auch noch wenn ich zb im letzten Kündigungsmonat wechsel...

Und dann meine Frage, wie lange sind nun Kündigungsfrist? 3 Wochen oder 2.. hier lese ich auch unterschiedliches...

Wäre nett um ne Antwort
Lieben Dank jc
Benutzerebene 5
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Hallo jcuba

Die Kündigungsfrist sind 3 Monate + Ende der Rechnungsperiode ab dem eintreffen Ihrer Kündigung.
Die Rufnummernmitnahme muss innerhalb der Kündigungsfrist erledigt sein. Am besten meldest du ca 3 Woche vor dem Kündigungsdatum bei dem anderen Anbieter den Vertrag an.

LG Lis
Benutzerebene 1
Abzeichen
Also, die NÜV ist 90 Tage gültig!?

Lg
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, sie gilt 90 Tage. 🙂 https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_PortierungMN#c28825

Auch nicht uninteressant, daß die Portierung im Handel teurer sein kann: https://www.rtr.at/de/pr/PI04082015TK

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