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Gebühr für den Vertragswechsel


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Mir wurde per Chat mitgeteilt, wenn ich von GP 40 auf GP 20 wechsle, muß ich € 29,90 dafür bezahlen. Nun möchte ich wissen, wo ich diese erwähnte Gebühr finde (AGB, EB, LB) ?
Danke
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Beste Antwort von A1_Hermann 19 May 2019, 13:13

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23 Antworten

Hats du noch eine Vertragliche Bindung?
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Ja, habe ich bis Februar 2020. Aber im Chat hat es geheißen, auch wenn ich nicht mehr gebunden bin, muß ich für den Wechsel in ein billigeres Produkt diese Gebühr bezahlen.
Bei so einer langen Bindung kann ich es mir vorstellen allerdings nicht wenn keine mehr besteht.
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Hallo @bansheeat
Wenn du unter "Mein A1" über deine Produkte einen Tarifwechsel durchführen würdest, so wird da schon immer eine Wechselgebühr von €29,90 veranschlagt, egal bei welcher Produktoption.
Das wird dir auch darin angezeigt, wenn du dies Online veranlassen würdest.

Das wird mitgeteilt per Serviceline 0800 664 100, und sollte auch per Chat mitgeteilt werden.
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Ja, aber ich möchte wissen, wo diese Information steht. In den AGB, EB, LB oder wo ???
Müsste in deinen Vertrag stehen den du als letztes bekommen/unterzeichnet hast. Problem ist halt momentan die aufrechte Bindung wenn du wechseln willst.
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Da steht es eben nicht (siehe Anhang). Die AGB, EB und LB habe ich mir schon durchgelesen, ich finde aber keine dementsprechende Gebühr. Ich würde ja die Mindestvertragsdauer abwarten, aber es heißt das ich auch danach diese Gebühr zahlen muß.

Ich sag mal so mit den 29.90 Euro bist du gut im Rennen. Was ich weiß muss man wenn eine Bindung besteht die Gebühr bis Bindungsende des Paketes nachzahlen außer es geht über einen Kulanzweg.

Warum willst du eigentlich wechseln?
Gibt es Probleme mit deinem Zugang oder willst du nur was einsparen?
Benutzerebene 5
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Da steht es eben nicht (siehe Anhang). Die AGB, EB und LB habe ich mir schon durchgelesen, ich finde aber keine dementsprechende Gebühr. Ich würde ja die Mindestvertragsdauer abwarten, aber es heißt das ich auch danach diese Gebühr zahlen muß.



Servus @bansheeat . Der @Rasputin56 hat recht. 😉 Es ist eine Wechselgebühr. In deinen beigefügten Screens ist ja auch weit & breit keine Info zu einem Wechsel dabei. Da geht es rein um das bestehende Produkt.

Lg
Abzeichen +9
Hallo @bansheeat

Guckst du Hier 😉
Jetzt aus reinen Interesse. Wie schaut das bei Hybrid aus? Angenommen man will von 80 auf 20 MBits rein über DSL wechseln. Das heiß dann 1x 29,90 und die Sache ist gegessen?🤔
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@daniel5610
Warscheinlich ist es so, den da dürfte wohl das Gewählte Produkt keine Rolle spielen!.

Beispiel: Man nimmt sich ein "MyNext" Gerät, und bezahlt auch da mit €29,90 eine "mynext" Gebühr, wohl egal welches Produkt es ist!.
Das Selbe ist halt auch bei einem Tarifwechsel, egal ob in einen Höheren- oder niederen!.
@Rasputin56 Wenn das so ist wäre das natürlich der Hit.Wie gesagt,was ich weiß muss man bei einen downgrade Restengelde bezahlen. Vielleicht löst ein A1 Engel hier dieses Rätsel.
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Danke Rasputin56, aber meine Frage ist weiterhin, wo ich diese Info finde (außer in den Fragen und Antworten) AGB, EB, LB ?? So etwas sollte ja nicht nur in den Fragen und Antworten stehen, sondern auch in den Geschäftsbedingungen geregelt sein.

@Daniel5610 Ich benötige diese Bandbreite nicht, da dies ein Zweitwohnsitz ist. Also ja, der Spargedanke steht im Vordergrund 😉
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@daniel5610
Naja, von Hybride auf "nur" DSL?, ....hm, da dürften wohl noch Restentgelte aus dem Mobilen Teil des Hybriden anfallen, wenn die Laufzeit noch einige Zeit bestand hat (Vermutlich).

Das müsste man aber mit A1 abklären, ob es da eine Kulanzoption geben könnte!. 😉

@bansheeat
In den AGBs dürfte sich die Gebühr wohl nicht wirklich verankern lassen, da diese einer Änderungsoption unterliegen könnte, und eher als "flüchtig" gelten wird da (Vermutung) kein fixer Bestandteil.
Da müsste jedes mal die AGB geändert werden, nur weil sich eines der Gebühren ändert!.
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D.h. man kann dem Kunden irgendwelche Gebühren verrechnen, die er nirgends nachlesen kann, die er auch durch seine Unterschrift auf dem Vertrag nicht akzeptiert hat ?
Das erscheint mir aus der Sicht des Konsumentenschutzes sehr bedenklich.
@Rasputin56 Das glaube ich auch das Restentgelde bei einen Wechsel von Hybrid auf DSL anfallen wobei es nur eine Frage war und ich sowieso nicht vor habe zu wechseln.😉

@bansheeat Frag einfach nochmals bei A1 nach vl. gibt es ja noch irgendwie eine Möglichkeit.
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@daniel5610
War ja auch "nur" ein Beispiel von vielen möglichkeiten!.😉

@bansheeat
A1 wird sicherlich nicht der Einzige Provider sein, der ein Wechsel Entgelt dem Kunden aufbrummt.
Aber so einfach ist es nicht, das man so - mirnicht, dirnichts - eine Gebühr veranschlagen kann (wo kämme man da hin?).
In der Gebühren Übersicht sürfte dies wohl (vermutlich) auch ersichtlich sein, nur eben nicht in den AGBs.
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In den EB finde ich nur ein Aktivierungsentgelt.

Abzeichen +9
@bansheeat
Von dem schreiben wir ja schon die Ganze Zeit das es nicht in den AGBs zu finden ist, da es sich (vermutlich) um eine Wechselseitige Gebühr handel.

Diese €29,90 zeigen sich im Tarifwechsel, MyNext oder auch bei Produktwechsel wieder.
Auch kann es mal vorkommen, das die Wechselgebühr durch Aktionen ausgesetzt werden kann, und nicht zum Tragen kommt.

Ehrlich gesagt, wer nicht gewillt ist diesen Obulus zu entrichten, der muss diese Optionen ja nicht tun!. 🤔
Benutzerebene 7
Abzeichen +4
@@bansheeat zum Tarifwechsel findest du vermutlich generell nicht viel in irgendwelchen AGB, EB oder LB. Weil das keine Angelegenheit ist, die dort geregelt sein müsste. Wohlgemerkt, ich kann dir hier keine juristische Begründung dazu liefern und wir können und wollen hier auch keine Rechtsmeinung äußern oder darüber diskutieren, aber das ist der Hintergrund. Laienhaft ausgedrückt: ein Tarifwechsel bei bestehendem Vertrag ist immer eine freiwillige Zusatzleitung des Anbieters, man müsste das ja nicht machen. Dass man für ein Upgrade oft kein Entgelt verlangt und für ein Downgrade schon, hat natürlich wirtschaftliche Hintergründe. Es ist aber natürlich nicht verboten, hier nach einer Kulanz zu fragen. Insbesondere, wenn man wenig oder keine Bindung mehr hat, kann das ja für beide Seiten ein Gewinn sein 🙂 . lg Hermann
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Ja, nur es wäre sehr hilfreich, wenn es zumindest als Zusatz (auch ohne Betragsnennung) im zugeschickten Vertrag erwähnt wird.
Der A1 Mitarbeiter, welcher mir im Februar 2019 telefonisch GP 40 verkauft hat, hat das nämlich mit keinem Wort erwähnt. Er hat immer nur gesagt (und das mehrmals), dass ich jederzeit auf meinen GP 20 zurück kann - die dabei entstehenden Kosten hat er verschwiegen.
Das macht auf mich keinen seriösen Eindruck.
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Ja, nur es wäre sehr hilfreich, wenn es zumindest als Zusatz (auch ohne Betragsnennung) im zugeschickten Vertrag erwähnt wird.
Der A1 Mitarbeiter, welcher mir im Februar 2019 telefonisch GP 40 verkauft hat, hat das nämlich mit keinem Wort erwähnt. Er hat immer nur gesagt (und das mehrmals), dass ich jederzeit auf meinen GP 20 zurück kann - die dabei entstehenden Kosten hat er verschwiegen.
Das macht auf mich keinen seriösen Eindruck.

Oh, hast du das im Chat auch so erwähnt bzw ist dir der Name des Mitarbeiters bekannt?
Ich würde sagen, das dann die Sache anders aus sieht. Aber es gibt halt leider auch Verkäufer die dem Kunden alles erzählen um den Vertrag anzuschließen.

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