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Digitale Signatur bei A1 nicht anerkannt?


Ich habe meine Rufnummer bei A1, mittels eines digital signierten Pdf, per Fax gekündigt.
 
Heute habe ich ein nettes Schreiben von A1 erhalten, wo ich aufgefordert werde, die Kündigung, um die eigenhändige Unterschrift verbessert, erneut vorzunehmen - widrigenfalls sie nicht akzeptiert werden kann.
 
Die nette Dame an der SL versuchte nun 22min lang zu eruieren warum das nicht akzeptiert wird. Ich habe sie auch auf den Hinweis in der Signatur hingewiesen, worauf sie mir entgegnete, dass es zwar bei der SL hinterlegt ist, dass eine qualifizierte digitale Signatur einer eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist, jedoch die zuständige Abteilung akzeptiert dies nicht.
 
Will hier die zuständige Abteilung bei A1 nun behaupten höherwertiger als das Österreichische Recht (§ 4 Abs. 1 Signaturgesetz) zu sein um zu meinen eine digital signierte Kündigung nicht akzeptieren zu dürfen?
 
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der Erste bin der so kündigt und dass die zuständige Abteilung bei A1 deswegen nicht weiß was sie tun soll.
 
Meine A1 Rufnummer ist bei diesem Account hinterlegt.
 
MfG, 
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Beste Antwort von A1_Alexandra 25 April 2013, 09:44

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40 Antworten

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AGB-Komm 17.2
"Die Kündigung des Kunden muss schriftlich [...] zugehen"

Tjo ... ? :)

btw. wenn du die Unterschrift nachreichst, wird mit dem ursprünglichen Datum gekündigt, also so gesehen kein Stress 🙂
Ja das Problem hatte ich auch, finde es zur heutigen Zeit wirklich sehr schlecht gehandhabt. Aber was soll man machen. 
Ich habe meine Kündigung auch per Fax machen müssen...
 
Vielleicht liest hier ja ein A1-Mitarbeiter mit und kann mir sagen, ob meine Kündigung eingegangen ist? Ich habe zwar im Kündigungsschreiben gebeten eine Bestätigung (Email oder Post) zu erhalten, habe aber (noch) keine erhalten.
Benutzerebene 7
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Wenn dus per Fax schickst hast ja auch was in der Hand. Ist imho immer noch am sichersten bei Kündigungen.
die kündigung ist an a1 schriftlich per fax geschickt worden
 
 
die ausrede der hotlinerin nach rückruf "da kann man die digitale signatur nicht überprüfen" (mittels aufdruck), ich solle das signierte pdf nochmals per kontaktformular schicken.
 
selbst bescheide von behörden werden mittels aufgedruckter digitaler signatur verschickt und sind rechtskräftig - zb bescheide der pensionsversicherungsanstalt.
 
die AGB von A1 stehen hier mit sicherheit nicht über dem Signaturgesetz, und dieses besagt eindeutig, dass eine qualifizierte digitale signatur einer eigenhändigen unterschrift rechtlich gleichgestellt ist.
 
da ist an A1 gar nichts nachzureichen
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Halte uns bitte auf dem Laufenden wie die Geschichte ausgeht. 🙂
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Hallo sss! Tut mir leid, dass es zu diesen Problemen gekommen ist. Soweit ich sehen konnte, wurde heute bereits alles telefonisch geklärt und gelöst. Die Kündigung wird akzeptiert.

Liebe Grüße,
Alexandra
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Hallo A1_Alexandra!
Freut mich, dass die Sache mit der digitalen Signatur von sss gelöst werden konnte.
Trotzdem würde ich gerne offiziell von A1 Seite hier lesen, warum oder warum nicht eine digitale Signatur in einem Kündigungsschreiben akzeptiert wird.
Ein digital signiertes PDF das via Fax versendet wird ist leider kein signiertes Dokument mehr!
Warum? Weil auf der anderen Seite (sprich auf A1 Seite) wieder ein "analoges" Dokument aus dem Drucker kommt. Natürlich wird das heute so nicht mehr der Fall sein und das Faxgerät wird aus den Images die empfangen werden wieder ein PDF erstellen, aber Ihr PDF ist quasi vernichtet und keine gültige Signatur mehr vorhanden.
Eine Möglichkeit wäre das PDF selbst zB. via EMail zu versenden - dann bleibt auch die Signatur erhalten und kann gegebenenfalls auch validiert werden.
 
lG
Wolfgang
Ja, die Sache ist gelöst. Laut Anruf gestern wird die Kündigung akzeptiert.
 @MibuWolfgang: Folgedessen sind dann alle zugestellten Bescheide der PVA ungültig, oder? Diese werden per Post zugestellt und haben auch nur einen Aufdruck der digitalen Signatur.
 
 
A1 hätte mir ja auch schreiben können ich möge die PDF Datei bitte an die Adresse XY@a1.net schicken, zwecks überprüfung der Signatur, aber nein, ich habe die Aufforderung erhalten eine perönlich unterschriebene Kündigung per Post oder Fax zu schicken.
 
Im signaturgesetz selbst habe ich nichts gefunden was darauf hindeutet, dass das Dokument bei Ausdruck oder Faxübermittlung ungültig wird, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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Mich würde es interessieren, ob A1 dann überhaupt die Kündigungen von dieser Seite akzeptiert, denn diese läuft auch über die Signatur. http://www.online-kuendigen.at/
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Gestern war nen Beitrag in Konkret darüber und da wurde gesagt, dass einige Dokumente mit dieser digitalen Signatur gar nicht unterschrieben werden dürfen.

Bzgl. Kündigungen haben sie leider nichts erwähnt.

http://tvthek.orf.at/programs/4660549-heute-konkret/episodes/5799053-heute-konkret/5799083-Digitale-Signatur
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Hast du dir mal das Prinzip von der Seite angesehen?Dort wird irgendwie einen versichert, dass die Kündigungen auch wirklich ankommen.
Benutzerebene 7
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Da gab's mal so n Bild wo die Amis gegen George W. protestiert haben auf der Straße.
N hübsches Mädl hatte da son Schild wo drauf gestanden hat "The only Bush I trust is my own" ;)

Bei Kündigungen halte ich es auch so, will die Faxbestätigung direkt in der Hand halten können 🙂
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Wenn man kein Fax hat, dann ist auch blöd 🙂
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Anonymous007 schrieb:Wenn man kein Fax hat, dann ist auch blöd :)
Postamt? :)

Eingeschriebener Brief kostet (mit Absenderinfo) € 2,92
Faxen kannst es dort aber auch kostet eine A4 Seite € 1,99
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Wenn man es auch gratis bekommen kann 🙂
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Wie gesagt, der digitalen Signatur trau ich persönlich nicht.

Außerdem: An A1 fax ich auf meiner Post gratis, da ich all meine A1 Verträge dort abwickle 😉
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Ich finde es jetzt mal total unlogisch und nicht nachvollziehbar, dass A1 eine digital unterschriebene Kündigung nicht akzeptiert. Im Grunde ist sie ja sogar sicherer/verlässlicher als eine händische Unterschrift.
Über die Signaturprüfung kann man kontrollieren, ob wirklich der Vertragspartner unterschrieben hat oder nicht. Natürlich stimmt es, dass dies nur für ein digitales Dokument hinreichend erwiesen ist.

Bei einem digital signierten PDF das ausgedruckt wird, ist das nicht mehr zwingend der Fall.
Andererseits: bei einem Fax kann man auch einfach die Unterschrift von einem anderen Dokument kopieren/ausschneiden/einfügen und sie dann auf dieses Fax legen.
Ich finde, es ist ungleich schwieriger, eine digitale Signatur (auch auf offline Dokumenten) zu fälschen, als eine händische Unterschrift von sonstwem auf ein Fax zu bringen und dieses dann zu übermitteln.
Man muss dazu eben das Lesegerät bzw. Handy besitzen und weiters noch das Signaturkennwort kennen.

Klar könnte man auch hier von einem anderen Dokument die digitale Signatur kopieren - wenn diese aber schon etwas älter ist als das Datum am Dokument, dann sind das erste Verdachtsmomente für eine Fälschung.

Btw.: was hat man eigentlich davon, wenn man eine Handyvertrags-Kündigung für jemand anderen einleitet? Spätestens bei der Kündigungsbestätigung wird der richtige Kunde auf diesen Fehler (von welcher Seite auch immer) aufmerksam werden.
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Habe mir mal das Rauskopiert von der oben genannten Seite:

Ist das Kündigen über das Internet tatsächlich rechtssicher?


Ja. Das Signaturgesetz hat einen eigenen Paragrafen, der die Handy-Signatur einer eigenhändigen Unterschrift gleichstellt. In Paragraf 4, Absatz 1 steht wörtlich:
Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift, insbesondere der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB, sofern durch Gesetz oder Parteienvereinbarung nicht anderes bestimmt ist.
Im Härtefall kann sich eine Firma also nur darauf berufen, das E-Mail mit der Kündigung niemals erhalten zu haben. Doch dabei hilft die Technik. Online-Kündigen benützt dazu die standardisierte „Delivery Status Notification“ (DSN) gemäß RFC 1891 bzw. 3461. Verständlich formuliert: Beim Verschicken der Kündigung per E-Mail verlangen wir automatisch vom Empfänger (Mail-Server) ein OK für den Empfang. Wenn diese Bestätigung eintrifft, gilt die E-Mail als zugestellt. Aber auch Server, die kein DSN unterstützen, können sich nicht so einfach verstecken. Denn jedes E-Mail erhält eigene Nummern (Queue-ID,Envelope-ID, Message-ID) – damit kann der Versand gut dokumentiert werden.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
"..., sofern durch Gesetz oder Parteienvereinbarung nicht anderes bestimmt ist."
 
Vorsicht! Die AGB's dürften eine Parteienvereinbarung sein, nicht?
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Aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis haben schon 2 Leute mit der Signatur gekündigt bei A1. Da gabs keinerlei Probs. Nachdem vom Threadersteller die Kündigung so auch akzeptiert wurde, ist es wohl in seinem Fall ein Fehler (oder menschliches Versagen) gewesen. Wo Menschen arbeiten passieren nun amal Fehler. Über die Webseite online-kündigen.at wird es wohl auch gehen, da ebenfalls mit der Signatur gearbeitet wird.

mfG
LJ
Benutzerebene 7
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britzka83 schrieb:Hallo A1_Alexandra!
Freut mich, dass die Sache mit der digitalen Signatur von sss gelöst werden konnte.
Trotzdem würde ich gerne offiziell von A1 Seite hier lesen, warum oder warum nicht eine digitale Signatur in einem Kündigungsschreiben akzeptiert wird.

Hallo britzka83, die digitale Signatur wird von uns akzeptiert. Laut Signaturgesetz hat die Handy-Signatur Rechtsgültigkeit. Leider gab es im Fall von sss ein Missverständnis, welches inzwischen behoben wurde (wie bereits hier im Thema zu lesen war).

Liebe Grüße,
Alexandra
Benutzerebene 4
Ursprünglicher Titel: Betreff: Preiserhöhung zum Mai 2014 - Sonderkündigungsrecht
Abgetrennt, da Sub-Thema von: http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Preiserh%C3%B6hung-zum-Mai-2014-Sonderk%C3%BCndigungsrecht/m-p/179057#M186



so mitarbeiter 4 der die auskunft gibt, dass ausserordentliche kündigung per mail und handysignatur nicht akzeptiert wird, weil dafür eine eigene abteilung eingerichtet wird und die mails an diese personen nicht weitergeleitet werden können.

na hauptsache die faxe und die briefe bringt dann jemand den richtigen leuten. da fragt man sich echt wozu man handysignatur hat, wenns dann eine firma gibt, die das in dem fall einfach nicht akzeptieren will und das gesetz wieder mal mit füssen tritt.
Betreff angepasst.

Das ist leider immer wieder zu beobachten, nicht nur bei A1.
Aussagen wie "das geht nicht" hört man sehr oft obwohl es schon geht.

z.B. telefonisch in eine Abteilung Verbinden, geht angeblich nicht.Klar, die Mitarbeiter dieser Abteilung sitzen in Bunkern ohne Telefon.
Benutzerebene 4
Betreff angepasst.

das ist einfach pure schikane. vor allem weil ein Fax ja so fälschungssicher bzgl. Unterschrift ist. aber der Beamtentrupp von A1 arbeitet im 21 JH lieber noch mit Papier anstatt elektronisch. vielleicht sollte man dafür auch Gebühren einheben analog der Papierrechnung.

je mehr ich drüber nachdenke umso grösser wird meine aggression auf diese firma. bei manchen A1 Mitarbeiter wäre es echt besser man würd ihn in einen Bunker sperren und nicht auf die Allgemeinheit loslassen.

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