Deshalb habe ich mich über impressum@ erkundigt, wie A1 die Anlage einer 6 monatigen trafficstatistik samt ein/auslog-zeiten mit dem TKG in Einklang bringen möchte...?
aus meiner Email, die unbeantwortet blieb: "... Möchten Sie mir deshalb bitte beschreiben, warum es möglich ist, auf a1.net 6 Monate lang eine "Online Statistik" zur Verfügung zu stellen, die nicht nur Datenvolumen sondern auch sehr detaillierte Log-in & Log-out Zeiten beinhaltet? Diese Daten sind doch wohl Verkehrsdaten die gesetzmäßig 3 Monate nach Bezahlen der Rechnung zu löschen sind? Ich würde schon wert darauf legen, dass A1 keine Daten darüber speichert, an welchen Wochentagen jemand eher vormittags, eher nachmittags oder gar nicht zu Hause ist! Schon gar nicht, wenn aufgrund eines flatrate Vertrags sowieso zweifelhaft ist, ob diese Daten zu Verrechnungszwecken überhaupt gespeichert werden müssen. aus der AGB:A1 löscht...
...b. Verkehrsdaten des Kunden gemäß § 99 TKG 2003, sobald der Bezahlvorgang
durchgeführt wurde und innerhalb einer Frist von drei Monaten die Entgelte nicht schriftlich beeinsprucht wurden."
Beste Antwort von A1_Frederik
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