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außerordentliche kündigung - umstellung auf wertkarte - portierung zu neuem anbieter

  • 24 March 2011
  • 7 Antworten
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Hallo,meine Mutter wird von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht (aufgrund der neuen Entgeltbestimmungen) Gebrauch machen und hat bereits bei einem neuen Anbieter einen neuen Vertrag abgeschlossen.Sie möchte Ihre aktuelle Nr. behalten - nun meine Frage:wie geht sie am besten vor, dass die außerordentliche Kündigung rechtzeitig bei A1 eintrifft und sie ihre Nr. dennoch zum neuen Anbieter mitnehmen kann?Kann Sie den Vertrag kündigen und mit der selben Nr. auf B-Free Wertkarte umsteigen und danach den Portierungsantrag stellen?Soll hierzu im Kündigungsschreiben einfach vermerkt werden, dass eine Umstellung auf B-Free gewünscht ist? Bis wann muss die außerordentliche Kündigung spätestens eintreffen?Wo bekommt sie diese NÜV?Vielen Dank schon mal.
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Beste Antwort von A1_Christian 24 March 2011, 19:19

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7 Antworten

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Hallo Sugarbeby!Deine Mutter sollte – wenn sie von ihrem a.o. Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte – uns ihre Kündigung bis spätestens 4.4.2011 schicken. Wir stellen den Anschluss nach der Kündigung automatisch auf B.FREE um, es muss also nicht unbedingt auf dem Schreiben vermerkt sein. Die Umstellung auf B.FREE dauert in der Regel 24-48 Stunden.Eine Portierung ist bei B.FREE und bei Vertragskunden möglich. Wichtig: Portiert deine Mutter den B.FREE Anschluss, müssen insgesamt 19 Euro Guthaben vorhanden sein (4 Euro für die NÜV, 15 Euro für die Portierung). Die NÜV holt sich deine Mutter am besten bei ihrem neuen Betreiber.Du schreibst, dass deine Mutter bereits einen Vertrag beim neuen Betreiber abgeschlossen hat. Ihr solltet euch erkundigen, ob dieser Provider auch nachträgliche Portierungen akzeptiert – es kann sein, dass die Portierung nur zum selben Zeitpunkt wie die Anmeldung möglich ist.Alles klar? Bei Unklarheiten einfach Posten!lg,Christian
Hallo Christian,vielen Dank schon mal für die recht aufschlussreiche und nette Auskunft.Was passiert mit dem bereits vorausbezahlten Grundentgelt, wenn sie a.o. kündigt? wird ihr das dann als "Guthaben" auf die B.Free Wertkarte gebucht, oder erhält sie eine Rücküberweisung auf das Bankkonto? Ist ihre Nr. dann nicht automatisch gesperrt, wenn der Anschluss gekündigt wird? bekommt sie eine Benachrichtigung, wenn B.Free aktiviert ist und wir das Guthaben aufladen können? die Portierungskosten werden dann also direkt von der Wertkarte abgebucht?Beim neuen Anbieter wurde bereits bekannt gegeben, dass sie ihre alte Nr. portieren möchte, brauche also nur noch die NÜV beim neuen anbieter einreichen.Lg sugarbeby
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Hi Sugarbeby!Mit einer a.o. Kündigung wird der Anschluss am 4.4.2011 gekündigt. Das über den 4.4.2011 hinaus bezahlte Grundentgelt bekommt deine Mutter natürlich mit einer Endabrechnung auf ihr Bankkonto zurückgebucht. Die Nummer deiner Mutter ist natürlich so lange aktiv, bis sie tatsächlich gekündigt wird. Wie gesagt: Der Anschluss wird bis 4.4.2011 23:59 Uhr gekündigt und binnen 24-48 Stunden auf B.FREE umgestellt. Sobald die Umstellung erfolgt ist, versenden wir eine SMS. Ihr könnt dann sofort Guthaben auf den B.FREE Anschluss aufladen. Und richtig: Die Portierkosten werden dann von dem Guthaben abgezogen.Für weitere Fragen sind wir gerne für dich da 🙂!lg,Christian
alles klar 😉 dann würde mich nur noch eines interessiern - wenn ich innerhalb der nächsten Woche den Antrag auf Portierung beim neuen Anbieter abgebe, wann kann ich dann damit rechnen, dass A1 mir die Portierungskosten verrechnet bzw. abzieht? Könnte da eventuell noch etwas schief gehen, wenn sich der Übergan auf B.Free mit der Portierung überschneidet?
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Hi,die Portierkosten verrechnen wir zu dem Zeitpunkt, an dem du die Portierung in Auftrag gibst. Gibst du die Portierung also zum Beispiel am 30.3. in Auftrag, werden die 15 Euro auch an diesem Tag verrechnet.lg,Christian
Vielen Dank für deine Hilfe.Lg
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Hallo,gern geschehen. Würde mich freuen, wenn sich deine Mutter in der Zukunft vielleicht wieder für A1 entscheidet!lg,Christian

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