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A1 Vertrag kündigen erfolg autom. Umstellung auf Befree?

  • 25 October 2012
  • 14 Antworten
  • 15732 Ansichten

Habe meinen A1 Vertrag gekündigt.
 
Erfolgt dann zum Kündigungszeitpunkt(3monatige Kündigungsfrist) eine automatische Umstellung auf Bfree?
 
 
Und kann man dann eine BfreeHandyNummer zu einem anderen Anbieter portieren?
 
 
LG
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Beste Antwort von cos.renegade 25 October 2012, 09:25

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14 Antworten

Benutzerebene 2
hallo,
 
ja ist korrekt, wird dann auf bfree umgestellt.
 
bzgl portierung, ich würde dir empfehlen den portierungsantrag von vorher einzuleiten bei dem neuen anbieter, du kannst ja ein datum angeben ab wann dann der vertrag beim neuen anbieter gelten soll
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Achtung, gibt hier folgende Ausnahmen:
  • Firmennummern (Network) werden nicht umgestellt auf Bfree.
  • Sollte die Nummer portiert sein (keine 0664) dann wird die Nummer dem ursprünglichen Betreiber zurück gegeben - auch hier keine Umstellung auf Bfree!
Bekommt man eine SMS wenn man jetzt B Free hat oder wie merkt man das?
 
Ich habe meine Abschluss Rechnung bekommen und is am Freitag fällig.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
kA gerade steht aber auf jeden Fall auf der Kündigungsbestätigung drauf das Datum.
Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Hi Scarface!
Scarface0664 schrieb:Bekommt man eine SMS wenn man jetzt B Free hat oder wie merkt man das?
Ja, nach erfolgter Umstellung bekommst du eine SMS!
lg,
Christian
Hallo!
 
Ich hänge mich hier an, da ich auch noch eine Frage zur Portierung und B.free habe:
 
Meine Vertrag endet am 2. März (gekündigt fristgerecht im Dez. 2012) und danach möchte ich meine Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen (habe mich allerdings noch für keinen entschieden).
 
Ich habe mich mittlerweile schlau gemacht und gesehen, dass die Kosten für die Portierung 4€ NÜV + 15€ Entgelt betragen.
Mich würde nun interessieren, wie diese 15€ dann zu bezahlen sind? D.h. muss ich den Betrag auf die B.free-Wertkarte aufladen ODER wird das einfach (wie bisher) von meinem Konto abgebucht?
Wäre für eine kurze Auskunft dankbar, wird meine erste Rufnummernmitnahme. ;)
 
Und weiters hierzu: 
 
bzgl portierung, ich würde dir empfehlen den portierungsantrag von vorher einzuleiten bei dem neuen anbieter, du kannst ja ein datum angeben ab wann dann der vertrag beim neuen anbieter gelten soll
 
Gibt es denn Probleme, wenn man das erst danach einleitet? Will böse Überraschungen vermeiden...
Danke!
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Hallo!

Wenn der Vertrag endet, so endet auch der Einziehungsauftrag - abgesehen von der Endabrechnung, die etwas später kommen kann. Sprich: das Portierentgelt muß sich als Guthaben auf der B.free-Karte befinden.

Ob es bei der Portierung zu "Problemen" kommt, hängt zum größten Teil vom neuen Betreiber ab; Du kannst den Portierungscode (NÜV-Formular) nur zeitgerecht an den neuen Betreiber übermitteln.

Grüße
Danke zunächst einmal für die Auskunft, Floridsdorfer77! Dickes Kudos :DLeider muss ich schon wieder nachfragen (je mehr Infos ich online finde, desto verwirrter werde ich. Komm mir schon richtig dumm vor… :( ). Und zwar steht in der RTR-Auskunft, Stand 02.10.2012( https://www.rtr.at/de/tk/Infoblatt_MNP/MNP_Infoblatt_0103201_neu.pdf )PDF, Seite 6, ganz oben:HINWEISDie NÜV-Information sowie auch die Rufnummernmitnahme kann nur während eines aufrechten Vertragsverhältnisses mit Ihrem bestehenden Betreiber beantragt werden.Eigentlich hatte ich Folgendes vor: NÜV holen im Februar (90 Tage gültig und Vertrag noch immer aufrecht), danach in aller Ruhe einen neuen Tarif aussuchen und dann irgendwann innerhalb der 90 Tage die Nummer mitnehmen.Die RTR-Info verstehe ich nun so: Ich müsste schon vor dem 2. März einen neuen Vertrag abschließen und auch die Nummer vor dem 2. März portieren? Oder missverstehe ich einfach den Begriff „Vertragsverhältnis“, d.h. stellt B.free im weitesten Sinne auch einen Vertrag dar?Und dann gleich noch: wenn ich noch vor dem 2. März wegportiere (was ich – nach meinem Verständnis – anscheinend muss), wird dann der Betrag vom Konto abgebucht? Dann wäre der Einziehungsauftrag ja noch gültig.Ich entschuldige mich für die Anfängerfragen, wie gesagt, erste Nummernmitnahme 😠
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Geniere Dich nicht zu fragen; dafür sind wir (Community) ja da. :)

B.free & Co. sind natürlich auch Verträge. Der einzige (relevante) Unterschied ist, daß Du Deine Schuldigkeit schon getan hast, indem Du dafür sorgst, daß Guthaben drauf ist (= Prepaid).

Grundsätzlich:

Du könntest sogar schon jetzt die Nummer wegportieren. In diesem Fall gäbe es für den noch aufrechten (Postpaid-) Vertrag eine Ersatznummer und die NÜV- sowie die Protierungsgebühr werden ganz regulär vom Konto eingezogen.

Läßt Du Dir die Sache aber noch durch den Kopf gehen und der Postpaidvertrag (welchen Du jetzt hast) wird auf Wertkarte (Prepaid) umgestellt, muß das Portierungsentgelt als Guthaben aufgeladen sein. Der Einziehungsauftrag wird nur mehr für Entgelte, die bis zum Umstellungstag (Postpaid-zu-Prepaid) angefallen sind, herangezogen.
Danke danke danke!
 
Tja, mein Vertragsverständnis halt... d'oh! :D 
Na optimal, dann brauch ich mich nicht "stressen" und jetzt auf die Schnelle einen neuen Vertrag abschließen, sondern kann mir da ein wenig Zeit lassen. Juhu! 😃
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
gno schrieb: Tja, mein Vertragsverständnis halt... d'oh! 😃

Halb so wild. Für viele Menschen haben Verträge nur etwas mit 1.000 Klauseln, Unterschrift und Stempel zu tun. Dabei ist sogar der Kauf eines Kaugummi schon ein beinharter Kaufvertrag.

gno schrieb: ..., sondern kann mir da ein wenig Zeit lassen.
Genau.

Vielleicht kann A1 mal wieder etwas für Dich tun. :)

Grüße
Benutzerebene 2
Abzeichen +2
Altes Thema wieder hoch holen :)
Wenn ich dann wieder einen neuen Vertrag anmelde, bei Bfree, bin ich dann wieder als Neukunde eingestuft?
Auch wenn ich es gleich am näschten Tag nach dem auslaufen des alten Vertrages neu anmelde?

Edit: Laut A1 Chat ja das sollte gehen, kann dann Neukundentarife nehmen!
Benutzerebene 5
Abzeichen +1
Hallo @@Thomas19_89

sobald deine Nummer auf B.free umgestellt ist kannst du die Neukundentarife mit der aktuellen Aktion anmelden.
Jeder B.free Kunde gilt als Neukunde, auch wenn die Nummer davor angemeldet war und durch eine Kündigung auf B.free umgestellt wurde.

LG Lis
Benutzerebene 2
Abzeichen +2
Sehr gut!

Finde es echt toll das man gleich nach der Kündigung als Neukunde gilt!
Und auch toll das man diese Nummer gleich bei einer neuen Anmeldung behalten kann!

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