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A1 verlängert Vertrag OHNE Zustimmung des Kunden !!

  • 13 April 2019
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Meine Tochter wurde am 27.03.2019 von einer A1 Mitarbeiterin am Handy kontaktiert. Sie wollte sich bei ihr erkundigen wie sie mit dem A1 Service zufrieden ist, ob es irgendwelche Probleme gäbe und ob sie beabsichtigt, in den nächsten Monaten den Mobilfunkanbieter zu wechseln. Nachdem meine Tochter bis dato mit A1 zufrieden war, hat sie dies auch so der Dame mitgeteilt. Einen Wechsel in den nächsten Monaten hat sie ausgeschlossen. Als Dank für die kurze Umfrage und als „kleines Geschenk“, da sie nicht wechselt, möchte A1 ihr gerne 3000 Mobilpunkte schenken. Meine Tochter hat sich bedankt und das Gespräch, welches insgesamt 55 Sekunden gedauert hat, beendet.

Nach diesem Gespräch bekam sie von A1 weder eine Mail, SMS oder einen Brief zugeschickt. Dies ist deshalb erwähnenswert, da wir heute zufällig bei Mein A1 bemerkt haben, dass ihr Vertrag nun am 27.03.2019 (Tag des Anrufes) um 2 Jahre bis zum 26.03.2021 verlängert wurde.
Es wurde somit OHNE Zustimmung des Kunden von A1 eigenständig der Vertrag, welcher keine Bindung mehr hatte, um 2 Jahre verlängert!!
Dies grenzt meiner persönlichen Meinung nach an eine strafbare Handlung. Ich werde in den nächsten Tagen mit A1 Kontakt aufnehmen und eine Stornierung der Vertragsverlängerung verlangen. Sollte dies durch A1 verweigert werden, werde ich die Angelegenheit an unsere Rechtsschutzversicherung übergeben. Diese Vorgangsweise erinnert an dubiose Keilermethoden, welche A1 sicherlich nicht nötig hat.
Ich vermute dahinter Provisionszahlungen der Telefonmitarbeiter, welche scheinbar auch strafrechtliche Verstösse dabei in Kauf nehmen.
Wir werden uns dies jedoch auf keinen Fall gefallen lassen. Im Internet sind zahlreiche Postings diesbezüglich zu lesen, da diese Masche scheinbar schon mehrmals von A1 abgezogen wurde.

1 Antwort

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Hallo Salzburg 3112.
Deine Tochter soll morgen einmal die Serviceline anrufen und ganz nett nachfragen (weil die/der am Telefon sitzende Mitarbeiter ja nichts dafür kann).. wo und wie denn die Bestätigung der Annahme versendet wurde. Meines Wissens nach, muss und wird immer eine Bestätigung versendet werden. Per Brief oder E-Mail.
Deweiteren hat man , egal wie irgendetwas zu stande kam, eine gewisse Zeitspanne zum Rücktritt bei Telefon-& Onlinegeschäfte. Vielleicht geht sich das eh noch aus. Und soweit ich A1 kenne, sind die da nicht so verbissen umd das abzulehnen.
Da Du wie auch alles anderen nicht beim Gespräch anwesend waren, mag ich zu dem von Dir erhobenen Vorwurf einmal nichts kommentieren.

Lg

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