Hallo!
ich habe am 05 März 2018 ein Vertrag bei euch vereinbart mit einem handy die ich mit 800€ bar und Rest als teil betrag angenommen habe ist noch 40€ offen.
ich bin gebunden bis 05.03 .2021 laut vertrag.
Aber der Österreichische Gesezt § 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 1 Z 1 KSchG:
sagt das ab 2002 die maximale vetrags Obergrenze von 24 Monaten ist
könnten sie es mit antworten...sie wissen was ich meine.
Lg