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Zwangstrennung nach 24 Stunden warum?


Ich habe ein A1 Kombi Paket mit Glasfaserspeed und bin ganz gut zufrieden damit.Nur verstehe ich das nicht so ganz warum es alle 24 Stunden eine sogenannte Zwangstrennung gibt?UPC hat das zb.nicht. Warum ist das bei A1 so?Welchen Hintergrund hat das ganze?

Vielleicht kann mir das bitte jemand erklären.Danke!

Lg

daniel5610
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Beste Antwort von chaco01 15 April 2018, 19:09

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27 Antworten

Bin jetzt über 2 Tage verbunden.Keine Zwangstrennung mehr vorhanden :-)😀
Benutzerebene 3
Ohne @a1-hybrid User gibt es keine DSL-Zwangstrennung:


Das ist wahrscheinlich für Leute nützlich, deren Bandbreite gelegentlich unter die Sync-Bandbreite beim entstehen des Tunnels fällt. Bei mir fällt die Bandbreite gelegentlich von 4500kbit/s auf 3300kbit/s oder weniger und dann funktioniert das Bonding nichtmehr, weil der Router ja nicht per RTT balanced sondern Bandbreite, und die wird dann nicht erreicht, wenn beim Sync 4000kbit/s eingestellt wurden, aber das Modem mittlerweile mit weniger synct.
Benutzerebene 5
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Wieso hast du die Hybrid Box ohne aktivem Hybrid?
Ungünstigen Zeitpunkt erwischt, wurde gerade getrennt als ich den Screenshot angefertigt habe und auch wenn die IP gleichbleibt - aktive Verbindungen werden auf jeden Fall unterbrochen (bei VoIP merkst sowas schnell. Wenigstens habe ich eine Antwort von A1 bekommen, wenngleich auch nur vertröstet wird;-)

Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Wieso hast du die Hybrid Box ohne aktivem Hybrid?
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Nach 24h wird (bei mir) zuerst LTE und dann DSL getrennt, Link zur Presse kann ich anbieten 😉Die IP des Bonding-Tunnels ändert sich dabei aber nicht. Eventuell lässt sich ja die Zwangstrennung beim DSL-Interface durch Benutzen des normalen (nicht Hybrid) Users aufheben.

DANKE für den Hinweis, habe mich auf das Webinterface verlassen und werde es beobachten. Zumindest wird dadurch 195.3.96.67 und 213.33.98.136 als DNS-Server angezeigt (geändert könnens noch immer nicht werden)

Benutzerebene 3
Nach 24h wird (bei mir) zuerst LTE und dann DSL getrennt, Link zur Presse kann ich anbieten 😉
Die IP des Bonding-Tunnels ändert sich dabei aber nicht. Eventuell lässt sich ja die Zwangstrennung beim DSL-Interface durch Benutzen des normalen (nicht Hybrid) Users aufheben.
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Nach 24h wird (bei mir) zuerst LTE und dann DSL getrennt, Link zur Presse kann ich anbieten 😉

Benutzerebene 5
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@w1-net Nichts anderes steht schon auf Seite 1… :-)

https://www.a1community.net/festnetz-internet-314/zwangstrennung-nach-24-stunden-warum-250579/index1.html#post272167
Benutzerebene 7
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Es gab einen RTR Bescheid, welcher A1 vorschrieb, die Zwangstrennung mit 24h zu unterlassen.

Diese wurde AFAIK am 18.6. umgesetzt, neues Session Timeout liegt nun bei 31 Tagen.
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ADSL(2) in Wien Gumpendorf: 33,5 Stunden mittlerweile 👍
Benutzerebene 3
Die Zwangstrennung ist bei Hybrid mittlerweile auch verschwunden, es gibt nur eine Zwangstrennung bei DSL und LTE, aus welchen Gründen auch immer. Der Bonding-Tunnel hat keine Zwangstrennung mehr, ich habe seit Tagen die gleiche IP.
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Sieht so aus. (18.6.2018)
Ich bin jetzt seit 50 stunden Online.
wurde gerade nach 24h getrennt 😡


Auf meine Fragen wird aber auch nicht eingegangen 😉


Das mit der Freiheit des Endgeräts ist bei Hybrid etwas schwierig, mich würde es schon freue, wenn es ein Modem (für DSL) mit reinem Modem Modus geben würde, sprich es müsste PPPoE auf dem einem VLAN und das Netzwerk für Voice auf dem 2 VLAN bereitstellen. Natürlich so, dass man die VoIP Zugangsdaten als Endkunde bekommt. (Es wäre ideal, wenn sich das Modem wie ein ONT verhält, dann könnte man die A1 ONT/Glasfaser Konfig von den Fritz Boxen nutzen)
Wobei ich sehe das sehr locker, da mich das Thema VoIP und A1 nicht mehr so betreffen werden.

Könntest du bitte den link zu der Eu verordnung hier im Forum posten?
Benutzerebene 5
Abzeichen +2
Sieht so aus. (18.6.2018)
Ich bin jetzt seit 50 stunden Online.

wurde gerade nach 24h getrennt 😡


Auf meine Fragen wird aber auch nicht eingegangen 😉

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@jo93 https://github.com/froonix/openwrt-stuff/blob/master/root/scripts/reconnect.sh (eigentlich nur ein simples "ifup")

Ist für OpenWrt, als Parameter wird der Netzwerkname (nicht der Gerätename!) der Schnittstelle übergeben. Funktioniert natürlich nur, wenn sich OpenWrt selbst einwählt, das Modem also im SU-Modus werkelt. Läuft seit ca. zwei Jahren mit meinem DrayTek sehr zufriedenstellend.

Den Cronjob habe ich jetzt zum Test so abgeändert, dass er nur noch am Monatsersten ausgeführt wird. Damit wäre die Zwangstrennung trotzdem in der Nacht. Mal schauen, ob die Verbindung wirklich länger als 24h aufrecht bleibt… 🙂
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Das wäre super! Da muss ich direkt mal meinen Cronjob deaktivieren, der das Interface in der Nacht neu verbindet. Sonst bemerke ich keinen Unterschied... 😂
Das Skript dahinter wäre interessant.
Benutzerebene 5
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Das wäre super! Da muss ich direkt mal meinen Cronjob deaktivieren, der das Interface in der Nacht neu verbindet. Sonst bemerke ich keinen Unterschied... 😂
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Die Zwangstrennung auf mindestens 31 Tage zu verlängern ist meines Wissens juristisch trotz Einspruch von A1 schon fixiert.
Es gibt aber eine Übergangsfrist und vermutlich wird A1 diese auch ausschöpfen...
Diese Frist läuft am 18.6.18 ab.
Siehe dazu: https://www.rtr.at/de/tk/R3_16_Bescheid_18122017/R_3_16_Bescheid_Art5TSM-A1TV.pdf
Das heist dann mit 16.6.2018 gibt es dann nur mehr alle 31 Tage einen Zwangstrennung?

Sieht so aus. (18.6.2018)
Ich bin jetzt seit 50 stunden Online.

Die Zwangstrennung auf mindestens 31 Tage zu verlängern ist meines Wissens juristisch trotz Einspruch von A1 schon fixiert.
Es gibt aber eine Übergangsfrist und vermutlich wird A1 diese auch ausschöpfen...
Diese Frist läuft am 18.6.18 ab.
Siehe dazu: https://www.rtr.at/de/tk/R3_16_Bescheid_18122017/R_3_16_Bescheid_Art5TSM-A1TV.pdf

Das heist dann mit 16.6.2018 gibt es dann nur mehr alle 31 Tage einen Zwangstrennung?
Benutzerebene 3
Die Zwangstrennung auf mindestens 31 Tage zu verlängern ist meines Wissens juristisch trotz Einspruch von A1 schon fixiert.
Es gibt aber eine Übergangsfrist und vermutlich wird A1 diese auch ausschöpfen...

Diese Frist läuft am 18.6.18 ab.
Siehe dazu: https://www.rtr.at/de/tk/R3_16_Bescheid_18122017/R_3_16_Bescheid_Art5TSM-A1TV.pdf
Die Zwangstrennung auf mindestens 31 Tage zu verlängern ist meines Wissens juristisch trotz Einspruch von A1 schon fixiert.
Es gibt aber eine Übergangsfrist und vermutlich wird A1 diese auch ausschöpfen...

Das klingt ja gut.Perfekt!😉😉
Wenn man ein FritzBox Modem hat kann die Zwangstrennung auf 4 Uhr eingestellt werden, das es nicht stört.
Das kann man mit einen herkömmliche Modem von A1 auch machen.Man muss halt um 4 Uhr zb.aufstehen und dann das Modem ein und ausschalten.Über die Fritz!Box ist das natürlich viel komfortabler weil man die gewünschte Zeit für den Neustart direkt im Menü einstellen kann.Habe auch die A1 Fritz Box seit ca.5 Monaten und läuft echt super!Mich persönlich stört es nicht unbedingt wenn es sich 1 mal am Tag trennt und dann nach ca 5-10 Sekunden wieder die Verbindung zum Internet automatisch aufgebaut wird.Ich wollte nur den Hintergrund wissen was diese Zwangstrennung bringt bzw.bewirken soll und das wurde mir sehr gut beantwortet. Danke nochmals!

Lg

daniel5610
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Wenn man ein FritzBox Modem hat kann die Zwangstrennung auf 4 Uhr eingestellt werden, das es nicht stört.
Benutzerebene 7
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Die Zwangstrennung auf mindestens 31 Tage zu verlängern ist meines Wissens juristisch trotz Einspruch von A1 schon fixiert.
Es gibt aber eine Übergangsfrist und vermutlich wird A1 diese auch ausschöpfen...
Hallo ab alle,

Vielen Danke für eure Info zum Thema Zwangstrennung bei A1.
Jetzt weiß ich bescheid.Perfekt!☺️
Benutzerebene 7
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Hallo @daniel5610
Der Grund liegt daran, dass die Kunden von A1 nur eine dynamische IP bekommen, die eben alle 24 h geändert wird.
Mit der Zwangstrennung wird die IP neu vergeben. Ob das technisch auch anders gelöst werden kann, kann ich aber nicht beurteilen.

Gruß
Christian

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