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EU-Verordnung Geschwindigkeitsangabe Internet

  • 29 March 2019
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EU Kommission hinlänglich bekannt. Ab den 30.04.2016 tritt eine neue Verordnung in Kraft, mit der Internet Anbieter zu folgender Angabe verpflichtet sind:
Eine klare und verständliche Erläuterung, wie hoch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen oder die geschätzte maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Mobilfunknetzen ist.

Somit kann es bei Abweichungen zu Gewährleistungsansprüchen von Seiten der Kunden kommen. Diese Regelung gilt sowohl für Festnetz- als auch Mobilfunkanschlüsse und allen Verträgen, die nach dem 29. November 2015 abgeschlossen wurden. ]]>

Wo befindet sich das bei A1

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www.a1.net/agb

Die LB angucken zum jeweiligen Produkt.

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