Schadensfall 'Diebstahl'

  • 24 October 2016
  • 6 Antworten
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Den Schadensfall 'Diebstahl' könnte A1 in die A1-Handygarantie mithineinnehmen.
T-Mobile bietet dies - Schadensfall 'Diebstahl' ist inkludiert - um 9.90€ über 'SquareTrade.at' an:
http://www.t-mobile.at/fairundsicher/ -
darauf würde es mir als Kunde schon ankommen,
falls ich mich für ein iPhone7 in Rosé 256GB entscheiden würde -
- nicht so bald, aber doch ...

6 Antworten

Abzeichen +9
Hallo 

Willkommen in der A1-Support Community!.

Auch A1 bietet diese Option an!.:S
Hier ist allerdings diese global als "Raub" betitelt, was im Grunde das Selbe sein dürfte.

Beim Mitbewerber T-Mobile ist diese Option allerding nur gegeben, wenn man eine Premium Option hat.
In der Basis ist dieses nicht inkludiert!.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Rasputin56 schrieb:Auch A1 bietet diese Option an!.:S
Hier ist allerdings diese global als "Raub" betitelt, was im Grunde das Selbe sein dürfte.
Raub Diebstahl

Ganz simpel ausgedrückt: Jemand bricht in dein Haus, Auto ein = Raub
Du wirst auf der Straße überfallen mit Gewaltanwendung = Raub
Du gehst in eine Bar, lässt dein Handy am Tresen liegen, gehst aufs WC, kommst zurück, Handy weg = Diebstahl.

Daher ist das zumeist nicht versichert, weil quasi Eigenverantwortung.
Benutzerebene 7
Abzeichen +8
Hallo 

Raub und Diebstahl sind grundsätzlich verschiedene Delikte. 😉 Bei Raub kommt nämlich noch der Gewaltaspekt dazu, im Gegensatz zum Diebstahl.

Deshalb ist Diebstahl meistens ausgeschlossen, da er nur schwer beweisbar ist. Man könnte das Telefon ja auch schlicht verloren haben oder, ganz dreist, einfach weggeschmissen haben.

Gruß
Christian
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
chaco01 schrieb:Deshalb ist Diebstahl meistens ausgeschlossen, da er nur schwer beweisbar ist. Man könnte das Telefon ja auch schlicht verloren haben oder, ganz dreist, einfach weggeschmissen haben.
Mit ein Grund warum Versicherungen teurer werden ...
Abzeichen +9
Hallo , 

Da habt Ihr natürlich Recht, den Raub und Diebstahl sind zwei paar Schuhe.

Diebstahl ist da wohl auch als "Grauzone" zu bewerten, da die Auslegung dazu sehr weitreichen ist.
Da ist es nur Richtig wenn diese nicht beinhaltet ist, oder nur sehr Teuer zubuchbar ist.
Rechtlich gesehen muss der Schadensfall 'Diebstahl' per Definitionem gemäß dem österr. Gesetzestext im Versicherungsangebot genannt sein, ansonsten ist Diebstahl beim A1-Handyschutz nicht versichert.

Handy am Tresen liegen lassen und aufs WC gehen: ist vermutlich 'Verlust'

Raub ist, wenn Jemand dir die Handtasche von der Schulter reißt oder dir das Handy aus deiner Hand entwindet.

Debstahl ist:
∙ wenn in der U-Bahn Jemand hinter dir steht und unmerklich deinen Rucksack öffnet, das Handy herausnimmt und damit leise fort ist;
∙ wenn Jemand deinen Rucksack, den du unter deinen Sessel geschoben hast unmerklich nach hinten fortzieht und dein Handy entwendet;
∙ wenn du beim Zahnarzt auf dem Bett mit Kopf nach hinten liegst und zwei Leute an dir hantieren und ein Dritter einstweilen deine Tasche öffnet und dein Handy entwendet.

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