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Bfree DatenSIM, Aufforderung Guthaben aufzuladen.


Ich habe eine Daten SiM mit 12 Monate Paket, Die Daten sind gültig bis 28/11/17.
Ich werde nun aufgefordert bis 20/07/17 mindestens 20 Euro zu laden damit meine Nummer aktiv bleibt.
Was heisst das? Wenn ich nun nicht auflade verfällt mein Datenguthaben mehr als 4 Monate vor vor Ablauf? Einfach so! Ich kenne mich da wirklich nicht aus.
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Beste Antwort von A1_Lis 21 June 2017, 15:17

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37 Antworten

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"Ich verstehe nicht, warum der TE nicht die 20€ bezahlt."

Ich verstehe es schon. Nur weil er einmal 5 Monate vor Fälligkeit aufgeladen hat, soll ab jetzt für alle weiteren Jahresgebühren 5 Monate vor Fälligkeit aufgeladen werden. Warum zählt nicht die Abbuchung des Guthabens? Wer nicht mit einem entsprechenden Tarif und Guthaben für den vereinbarten jährliche Mindestumsatz an Abbuchung sorgt, dessen Karte wird deaktiviert. Das wäre logisch und nachvollziehbar.
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@kammere2

So läuft es nicht nur bei A1 sondern bei allen Anbietern. Und bitte korrekt bleiben. Dein Betrag war 12 Monate gültig und nicht 5. Und wenn du mal ein normales Zugticket gekauft hättest, dann wüsstet du, wie ungültig es schon nach wenigen Tagen ist. Auch diese Tickets verfallen genauso wie Flugtickets, es sei denn, man hat eine spezielle Abmachung.

@oversixty
Würde A1 das so regeln wie du es für richtig hälts, dann müsste man nur kurz vor Ablauf den Tarif ändern und hätte wieder 12 Monate.
Das ist eine betriebswirtschaftlich Katastrophe.
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Wieso, chaco01? Wenn die Bedingung lauten würde, dass mindestens im Jahresabstand sagen wir 30€ verfügbar und abgebucht werden müssen, weil sonst die SIM-Karte deaktiviert wird, welche Tarifänderung könnte das verhindern? Erkläre es mir, ich verstehe es nicht.
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@oversixty

Wir müssen nicht alles verstehen, was in den AGB steht! A1 sichert sich mit ihren AGBs einfach ab. Und glaube mir, wäre da was faul, die Abeiterkammer hätte schon geklagt.

Die Bedingung, dass min. 1mal im Jahr gezahlt werden muss, wurde erschaffen, um Missbrauch zu verhindern.
Wir können hier alles zu Tode diskutieren. Wenn der TE meint, bei einem anderen Betreibern ist der Himmel blauer, dann soll er wechseln.
Die AGBs sind nun mal so wie sie sind. Sollte sie halt vorher lesen.

Gruß
Christian
Es ist nicht verpflichtend einen Komentar abzugeben. Wenn schon sollte man sinnerfassend lesen können.
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Es ist nicht verpflichtend einen Komentar abzugeben. Wenn schon sollte man sinnerfassend lesen können.

Wenn du dir das selber zu Herzen nehmen tätest, dann würdest du die AGB auch verstehen.
Nun für all die ganz Gescheiten hier im Forum:
Jetzt hats auch A1 gemerkt, dass hier ein Systemfehler vorliegt.
Die Karte ist für mich soeben mit meinem Guthaben reaktiviert worden und die Frist für eine 20 Euro-Zahlung mit 31.12.17 festgelegt worden.
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Na also, Logik hat gewonnen.

Für mich war einfach logisch, dass ich genauso verärgert gewesen wäre, wenn ich dafür bestraft worden wäre, dass ich eine Jahresgebühr von 30 € 5 Monate vor Fälligkeit aufgeladen hätte. Sowas nennt sich Empathiefähigkeit...
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Auch das steht in den AGB für bfree:

"Nach Verbrauch Ihres Startguthabens, spätestens aber nach Ablauf von 12 Monaten ab der letzten vertragsverlängernden Aktion, können Sie nur mehr eine Verbindung zur B.free Internet Seite im Internet herstellen (www.A1.net/privat/bfreeaufladung), wo Sie erneut ein Guthaben aufladen können."

Einen Tarif für 12 Monate zu wählen, welcher durch Abbuchung vom Guthaben bestätigt wird, (auch wenn dies 5 Monate früher aufgeladen wurde), sehe ich schon als vertragsverlängernde Aktion...

Wäre da nicht eine Entschuldigung von den A1-Mitarbeitern in diesem Thread fällig?
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@A1_Hermann
@A1_Lis
@A1_Kornelia

Jetzt weiss ich immer noch nicht, was ich Leuten mit Alarmanlagen, Haussteuerung, Fernwartung sagen soll, wie das mit der Gültigkeitsdauer von bfree-Tarifen läuft. War die Reaktivierung eine Kulanzlösung (angedeutet mit "individueller Lösung") oder war die Information falsch, dass ausschließlich die letzte Aufladung zählt, unabhängig von einer späteren Abbuchung mit Laufzeit von einem Jahr?
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Hi oversixty, B.free Nutzern mit Alarmanlagen etc. können wir sagen, dass es dafür eigene Datentarife gibt, die ganz genau dafür gemacht sind, und dass man sich bei diesen nicht um die Gültigkeit der SIM Karte kümmern muss. Wenn jemand trotzdem unbedingt eine B.free Karte nutzen will, ist das natürlich auch in Ordnung. Dann am besten das entsprechende Datum im Kalender notieren und an diesem 20 Euro aufladen. Für Spezialfälle gilt wie immer: einfach direkt und individuell bei uns melden, wenn es möglich und sinnvoll ist für beide Seiten werden wir eine Lösung finden. lg Hermann
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@A1_Hermann

Das ist immer noch keine Antwort darauf, ob die Reaktivierung eine "individuelle Lösung" war oder ob durch einen Systemfehler der laufende Jahrestarif einschließlich Restguthaben irrtümlich abgedreht wurde.

Es gibt zum Beispiel Alarmanlagen mit Überwachungskameras, welche über eine App vom Smartphone bedient werden können einschließlich Alarmmeldung über Internet. Da wäre der Jahrestarif mit 30 € eventuell interessant. Dass sich für Nachladen von Guthaben von Jahr zu Jahr frühzeitige Aufladungen addieren und zu einer Sperre des laufenden Jahresvertrages führen, kann doch nicht sein.

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