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Garantie / Gewährleistung


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Sehr geehrte A1 Community Mitarbeiter,

es wurde oftmals erwähnt und leider nicht konkret beantwortet. Was passiert im Falle von Verarbeitungsfehlern wie Pixelfehler, gravierende Spaltmaße bzw. nicht fluchtenden Lautsprecherabdeckungen auf der Vorderseite?
Ich musste leider mein DesireX 3 mal zu Mobiltouch wegen hunderter eindeutig sichtbarer Pixelfeher einsenden (Zeitdauer: Kauf 10/2012- Erste Einsendung 11/2012 - Komplettausch nach 3. erfolglosem Reparaturversuch Mitte 04/2013), und werde dies nicht nochmal mitmachen.
Tauscht A1 gleich direkt aus oder greift man auf die 3x Reparaturklausel zurück und entzieht dem Kunden somit ein knappes halbes Jahr das Gerät bei fortlaufender Bezahlung der Monatsgebühr?
Zu der Diskussion bezüglich etwaiger Zurückhaltung von bereits erhaltenen Geräten kann ich nur lachen, damals als das Desire auf den Markt kam wurden die ersten Geräte direkt ohne Branding und Simlock verkauft, weil der Hersteller bzw. die Drittfirma oder A1 keine Zeit hatte ihr Branding aufzuspielen.
Deutschland hatte mit O² einen frühen Premiumvertragspartner und wurde vorweg beliefert.
Auch kann man HTC nur mäßig beschuldigen, durch ihren Abstieg am Weltmarkt wurde ihr "Belieferungs-Rating" verschlechtert und stehen nun hinter anderen Herstellern an. Wer den Zaster hat der bestimmt nunmal wie der Hase läuft.
Ich hoffe das HTC sich trotzdem wieder erholt, denn keiner baut in dieser Qualität und Materialanmutung wie HTC.

Edit by A1_Alexandra: Posting verschoben, Betreff angepasst.
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Beste Antwort von kazir1 21 February 2014, 01:16

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20 Antworten

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Abzeichen +3
Hallo Phlox,

willkommen in der Community!

Ich poste zuerst einmal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Gesetzliche Gewährleistung:

  • gilt bis 24 Monate ab Kauf
  • bezieht sich auf Mängel, die bereits bei Übergabe bestanden haben (nicht während Gebrauch aufgetreten - siehe Garantie)
  • In den ersten 6 Monaten muss der Übergeber (A1 Shop, Händler) beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war.
  • Vom 7. bis zum 24. Monat ist vom Kunden zu beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat.
  • Voraussetzung für kostenlose Abwicklung: Originalrechnung
Garantie:

  • Garantie ist die freiwillige Haftungsübernahme des Herstellers für Mängel seiner Produkte
  • Garantieausschlussgründe: Feuchtigkeits-, Sturz- und Bruchschäden
  • Zubehörteile wie Akkus oder Datenträger (z.B. SD-Karten) haben meistens kürzere Garantiezeiten
Zum Ablauf: In jedem Fall - da nur dort beurteilbar - ein defektes Gerät immer im A1 Shop bzw. bei jenem Händler, wo es erworben wurde, zur Reparatur abgeben. Ob das Gerät dann getauscht oder zur Reparatur eingesandt wird, wird nur vor Ort entschieden. Für die Dauer der Reparatur bekommst du - je nach Verfügbarkeit - kostenlos ein Leihgerät.

lg,
Christian
"nicht während Gebrauch aufgetreten" stimmt nicht.
 
ein fehler kann schon vorhanden sein und erst während des gebrauchs allmählich auswirkungen haben. (schlechte verarbeitung, produktionsfehler)
 
mein tipp: Niemals garantie in den 6.monaten nach kauf in anspruch nehmen, sondern nur die gewährleistung. das sagt ihnen auch jeder konsumentenschützer
Benutzerebene 4
z.B. bei einem Produktionsfehler besteht der Fehler schon bei der Übergabe (Kauf)

Allerdings erkennt man diesen Fehler mitunter erst im laufe der Zeit


mit "nicht während Gebrauch aufgetreten" ist gemeint das etwas durch den Gebrauch kaputt wird

z.B. wenn ein Bauteil wie der Prozessor oder ähnliches den Geist aufgibt (dann kiönnte man das auf eine Überbeanspruchung zurückführen)


Es gibt jedoch sehr wohl auch Fehler die während des Gebrauchs auftreten jedoch z.B. auf einen Produktionsfehler zurückzuführen sind

z.B. ein Displaybruch durch Verspannungen im Glas oder Gehäuse
stimmt fast alles
 
"dann könnte man das auf eine Überbeanspruchung zurückführen".
 
da müsste man wohl 48 stunden lang mit dem handy durchspielen. "überbeanspruchung" tritt wohl meistens auf, wenn das gerät schlecht verarbeitet wurde und deshalb nichts mehr aushält;) lg
Benutzerebene 4
und was wenn der Prozessor überhitzt weil du ein Spiel laufen hast und das Gerät in der prallen Sonne liegen lässt wodurch sich das Gerät aufheizt und der Prozessor nicht richtig gekühlt werden kann...

Nennen wir es eine Verkettung ungünstiger Zufälle oder einfach eine Extremsituation 😉
Benutzerebene 5
Abzeichen +2
kazir1 schrieb: 
da müsste man wohl 48 stunden lang mit dem handy durchspielen. "überbeanspruchung" tritt wohl meistens auf, wenn das gerät schlecht verarbeitet wurde und deshalb nichts mehr aushält;) lg
Sehe ich nicht ganz so wie du: Angenommen, du kaufst dir ein Mountainbike und springst dabei in einen 10 Meter tiefen Graben und die Gabel bricht.
 
Glaube kaum, dass dann die Gewährleistung gilt: Schließlich ist das Bike für so eine (fahrlässige) Benutzung nicht geeignet.
 
Wird bei einem Handy wohl nicht anders sein; deswegen sind Gewährleistungsansprüche immer vom individuellen Anliegen/Schaden abhängig und man kann imo nicht pauschal sagen, ob ein Schaden in die Gewährleistung fällt; ich denke auch dass das der Grund ist, weshalb A1 oder andere Betreiber die Handys im ersten Schritt meistens zur Reparatur einsenden - sie können den Schaden schlicht nicht beurteilen und sind daher vom Urteil des Herstellers oder des Reparaturunternehmens abhängig.
 
Bin übrigens kein Jurist, Konsumentenschützer oder ähnliches - ich spreche nur aus meiner persönlichen Erfahrung.
 
Liebe Grüße Equinox
Benutzerebene 5
Abzeichen +2
Eine Kleinigkeit ist mir noch eingefallen:
 
Das Ganze läuft unter dem Begriff "unsachgemäße Verwendung". Beispielsweise können lt. Bedienungsanleitung bei zahllosen techn. Geräten (v.a. bei Handys) Schäden entstehen, wenn man sie bei Temperaturen unter 0 Grad verwendet;
 
Gibt es dann Displayschäden, wenn das Gerät bei Minus-Temperaturen verwendet wird, fallen Gewährleistungs- oder Garantieansprüche schon einmal weg!
 
Liebe Grüße Equinox
da in den ersten 6.monaten der gewährleistung der verkäufer in der pflicht ist das zu beweisen, kann es einem eigentlich egal sein.
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Unsachgemäße Behandlung?

Mechanisches Einwirken ist von der Gewährleistung ausgenommen, das is recht schnell bewiesen.
Benutzerebene 5
Abzeichen +2
kazir1 schrieb:da in den ersten 6.monaten der gewährleistung der verkäufer in der pflicht ist das zu beweisen, kann es einem eigentlich egal sein.
Kann es nicht - falsche Angaben zum Schaden zu machen fällt imo unter Betrug!
 
Liebe Grüße Equinox
Benutzerebene 4
Stimmt so auch nicht ganz was hier von Equinox2k bzw. cos.renegade geschrieben wird...

Außerdem müsste man das erst mal nachweisen können damit deshalb eine Garantie bzw. Gewährleistung abgelehnt werden könnte ;)

Man spricht nicht von unsachgemäßer Verwendung sondern von zweckmäßiger bzw. normaler Nutzung

Gibt aber sicherlich noch zig andere Bezeichnungen die darüf anwendbar sind ;)

Bezüglich Temperaturen unter 0 Grad...

Wenn man ein Mobiltelefon/Smartphone unter 0 Grad (also im Winter im Freien) verwendet darf das dem Gerät eigentlich nicht schaden denn das Gerät ist für den täglichen Gebrauch gedacht und dazu gehört nunmal auch das Telefonieren im Freien (auch im Winter)

Es gibt glaub ich sogar eine vorgeschriebene Grenze für normale bzw. outdoor Geräte wieviel Grad unter 0 diese überstehen müssen...

Das ganze geht sogar noch ein Stück weiter

Ich hab mich mal schlau gemacht was ein Smartphone aushalten muss und dabei wurde mir vom Sony Support bestätigt dass die Geräte zwar keinen sturz aus dem dritten Stock auf Asphalt aushaltne müssen, sehr wohl aber einen sturz z.B. vom Tisch auf den Boden oder einen Sturz aus Augenhöhe (z.B. wenn es mal beim Telefonieren fallengelassen wird)

Das mit den Displayschäden ist jedoch immer so eine Sache für sich...

Lt. Hersteller (in meinem Fall Sony) sowie Mobiletouch Austria als Servicepartner wird ein Displaybruch grundsätzlich als mechanischer Schaden deklariert da der Grund dafür schlicht weg nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann

Wenn der Grund für den Displaybruch nun ein Produktionsfehler war wird dennoch von einer mechanischen Beschädigung ausgegangen und damit ist die Garantie sowieso außer Kraft gesetzt

Über den Titel Gewährleistung kann man, wenn begründeter Verdacht besteht das der Displaybruch auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist, jedoch in den ersten 6 Monaten über den Händler eine Reparatur bzw. einen Gerätetausch fordern

Da der Händler sich auch nur darauf berufen kann was der Servicepartner ihm vorgibt wird der Händler natürlich versuchen die Forderung abzuwehren da es ja vermeintlich eine mechanische Beschädigung war obwohl dies auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann

Kann man dem Händler jedoch klar machen dass er erst beweisen muss das der Grund für den Displaybruch eine mechanische Beschädigung war hat man gute Chancen das Gerät doch repariert bzw. ausgetauscht zu bekommen

Ist mir genau so passiert ;)


Im Endeffekt ist alles eine Frage der Beweislast bzw. ob Umstände überhaupt nachgewiesen werden können


Das eine falsche Angabe zu einem Schaden als Betrugsversuch gewertet werden kann ist grundsätzlich schon richtig

Bei einem Displaybruch generell von einer mechanischen Beschädigung auszugehen und deshalb eine Garantiereparatur abzulehnen ist jedoch auch nicht korrekt und könnte ähnlich gewertet werden
Benutzerebene 5
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Berny_AB schrieb:Bezüglich Temperaturen unter 0 Grad...
 
Wenn man ein Mobiltelefon/Smartphone unter 0 Grad (also im Winter im Freien) verwendet darf das dem Gerät eigentlich nicht schaden denn das Gerät ist für den täglichen Gebrauch gedacht und dazu gehört nunmal auch das Telefonieren im Freien (auch im Winter)
 
Es gibt glaub ich sogar eine vorgeschriebene Grenze für normale bzw. outdoor Geräte wieviel Grad unter 0 diese überstehen müssen...
Hallo Berny!
Ich kann nur für mich sprechen: Aber in der Anleitung meines Moto G stehen deutliche Hinweise, dass das Gerät bei gewissen Temperaturen nicht verwendet werden soll. Lade dir einfach die Bedienungsanleitung vom Moto G herunter unter suche nach "Temperatur".
 
Wenn also im Winter beim Skifahren irgendwelche Displayschäden auftreten kann ich mir nicht vorstellen, dass das von Gewährleistung oder Garantie gedeckt ist.
 
Beim Motorola steht wenigstens etwas von Minus 10 Grad. Bei einem älteren Samsung Modell (ich glaube es war das SGS I oder II) stand sogar, dass es schon bei Temperaturen ab unter 0 Grad nicht mehr empfohlen wird das Gerät zu verwenden, da sonst Schäden auftreten können.
 
Von Gesetzen die das regeln habe ich noch nichts gehört.
 
Liebe Grüße Euqinox
 
 
Benutzerebene 4
Bitte immer den genauen Text in der Bedienungsanleitung beachten ;)

Eine Empfehlung ist nicht bindend und damit beeinflusst es nicht die Garantie/Gewährleistung!
d.h. sobald etwas von empfohlen oder empfehlen etc. im Satz vorkommt ist es eigentlich nicht für die Garantie/Gewährleistung relevant

Wenn in den Garantiebedingungen dezidiert steht dass ein Gerät nicht unter 0°C Verwendet werden darf sieht die Sachlage gleich ganz anders aus...

Beim Moto G steht z.B. folgendes:

Extreme Hitze oder KälteLagern Sie das Mobilgerät nicht bei Temperaturen unter -10 °C (14 °F) oderüber 60 °C (140 °F). Laden Sie das Mobilgerät nicht bei Temperaturen unter0 °C (32 °F) oder über 45 °C (113 °F) auf.

bzw:

Wie verfahren wir, wenn Sie im Rahmen dieserEingeschränkten Garantie Leistungen in Anspruchnehmen?
Was ist nicht abgedeckt?
(d) Schäden außerhalb der Kontrolle von Motorola wie (i) Schäden durch Unfall, Missbrauch,unsachgemäße Verwendung; (ii) Schäden durch Betrieb des Produkts außerhalb deszulässigen oder des von Motorola im Benutzerhandbuch, der Kurzanleitung, denOnline-Lernprogrammen und sonstigen Dokumenten zum Produkt genanntenVerwendungszwecks [einschließlich der Nutzung des Produkts zum Zweck der[kommerziellen Vermietung]]; (iii) Schäden durch unangemessene Lagerung (z. B. wenn dasProdukt extremen Temperaturen ausgesetzt ist), Missbrauch oder Unterlassung (z. B.beschädigte/verbogene/fehlende Klammern/Befestigungen/Verbindungen), Schädendurch äußere Einwirkungen (z. B. Sturz des Produkts); (iv) Schäden durch Kontakt mitFlüssigkeiten, Wasser, Regen, extreme Feuchtigkeit, außergewöhnlich starkes Schwitzenoder durch andere Flüssigkeiten; Sand, Lebensmittel, Schmutz oder ähnliche Substanzen;(mit Ausnahme von Produkten, bei denen beim Verkauf die Beständigkeit gegen solcheSubstanzen zugesichert wurde, jedoch nur, wenn der Schaden nicht auf unzureichendeSicherung der Schutzelemente des Telefons oder auf die Tatsache zurückzuführen ist, dassdas Produkt außerhalb der angegebenen technischen Daten oder Grenzwerte verwendetwird); oder (v) Schäden durch Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Tornados oderandere Akte höherer Gewalt, deren Ursache außerhalb der Kontrolle von Motorola liegt.


Das bezieht sich nicht auf die Verwendung bei unter -10°C sondern nur auf die Lagerung
dh. frei übersetzt man soll das Gerät nicht im Winter im Freien oder im Schnee liegen lassen...


Viele Passagen der Garantiebedingungen sind jedoch auch absichtlich so geschrieben dass man sie mehr oder weniger großzügig auslegen kann 😉
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Also eine "Empfehlung vom Hersteller" würde ich für die Garantie nicht unbedingt außer Acht lassen.
Garantie = freiwillige Leitstung vom Hersteller, daher würd ich dessen Empfehlungen sogar sehr als relevant empfinden.
Benutzerebene 4
Grundsätzlich geb ich dir ja recht...

Eine Herstellerempfehlung ist natürlich nicht zu vernachlässigen!

Mit der Garantie ist es wieder eine etwas andere Geschichte und mit der Gewährleistung erst recht da es eben "nur" eine Empfehlung ist

Beispiel:
Sony Discman
Der Hersteller empfiehlt nur Batterien oder Akkus von Sony Typ AA zu verwenden
(Hätten sie gerne... - Typ AA Akkus und Batterien sind genormt also können sie nur eine Empfehlung aussprechen da sie ansonstne gegen irgend das Kartellrecht oder k.a. wie das genau heißt verstoßen)
Sony Handy
Es dürfen nur Akkus vom Typ XYZ verwendet werden
(Geht nicht anders da nur Sony diesen speziellen Akkutyp herstellt - Wenn man einen Nachbau verwendet verfällt die Garantie da Sony nicht für einen fehlerhaften China-Nachbau haftet)
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Hmm und wenn der Hersteller NICHT schreibt (weder empfehlen noch ausschließen), dass der PC nicht mit Wasser abgespritzt werden soll?

Mal sehen hab heute eine Grafikkarte bekommen ... ok steht sogar drin, ich soll es "vermeiden es Feuchtigkeit auszusetzen" ... hmmm

Zur Hölle, wozu hat das Ding dann zwei G1/4 Ventile für Verbindung zu einer Wasserkühlung :@

PS: wegen solchen Sachen haben die Amis so nen hohe Energiekosten ... was da alles an ellenlangen Beipackzetteln gedruckt werden muss, damit auch alles drinsteht, was du nicht machen sollst, dir aber eigentlich der gesunde Hausverstand sagen sollte ... der ganze Stromverbrauch für die Drucker ...
Benutzerebene 4
darum geht man nach Europäischem Gesetz ja auch von einer zweckmäßigen bzw. normalen Nutzung aus...

Bei den Amis ist die Gesetzeslage eine ganz andere...
Benutzerebene 7
Abzeichen +9
Wahrscheinlich könntest in den USA den Hersteller verklagen wegen unlauteren Wettbewerb. Bewirbt nen Produkt sei zulässig für Wasserkühlungen, verbietet aber zu große Aussetzung von Feuchtigkeit, sodass du das Produkt eigentlich nicht hernehmen könntest ... wetten dass du in den USA sowas gewinnen würdest? 🙂
wenn man ein display schaden habe fällt das unter Garantie Handy 2 ein halb Monate alt
Benutzerebene 7
Abzeichen +6
Hallo @@cora2014, das kommt auf den Schaden an und ob du eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hast oder nicht. Bitte bring dein Handy in den nächsten A1 Shop. Die Kollegen können sich das gleich ansehen und dir Auskunft geben. Lg Kornelia

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