A1 Festnetz Internet noch aktiv


Am 24.04.14 habe ich die Sonderkündigung gefaxt. Laut dem Schreiben vom 14.02.14 sollte ja mit 01.05.14 die neuen Änderungen in Kraft treten aber mein Festnetz Internet ist trotz Kündigung immer noch aktiv. Ist da was falsch gelaufen?

16 Antworten

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Hallo,

da heute der Feiertag ist wirst du sicher morgen vom Netz genommen 🙂.

Lg Anonymous007
Also, ich habe gerade mit der Hotline telefoniert, nachdem ich auch von meinem Sonderkündigungsrecht Gebraucht gemacht habe. Diese behaupten jetzt, dass sich das Sonderkündigungsrecht nur auf die Option "A1 Glasfaser Power 16" bezieht, nicht auf den gesamten Vertrag! 
 
Ich finde es nicht so toll, dass mir dies nicht unmittelbar nach Kündigung (diese erfolgte bereits in der letzten Märzwoche) mitgeteilt wurde. Weiterhin zweifle ich diese Meinung eh an, da ich hier im Forum damals extra gefragt hatte, ob sich das Sonderkündigungsrecht auf den gesamten Vertrag oder nur auf die Option bezieht und als Antwort den Hinweis auf die FAQ bekommen habe:
 
"Was bedeutet Sonderkündigungsrecht?
Das heißt, dass Sie aufgrund der durch uns einseitig erfolgten Vertragsänderung Ihren Vertrag kostenlos kündigen können, auch wenn Sie noch eine aufrechte Vertragsbindung haben."
 
Mal gucken, was da noch kommt - ich erhalte noch einen Rückruf von A1...
 
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Änderungen betreffen Festnetz + Glasfaser Power

Wenn du also Internet + Glasfaser Power ohne Festnetz hast -> außerordentliche Kündigung von Glasfaser Power

Wenn du die A1 Kombi / A1 Festnetz im Produkt dabei hast, dann kann der gesamte Anschluß außerordentlich gekündigt werden, da ohne Festnetz diese Produkte nicht bestehen können.
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cos.renegade schrieb: Wenn du also Internet + Glasfaser Power ohne Festnetz hast -> außerordentliche Kündigung von Glasfaser Power
Das haben in der Vergangenheit auch schon andere Anbieter probiert, daß einzelne Optionen ungünstig geändert wurden und der Vertrag sonst weitergelaufen wäre, weil bloß die betroffene Option kündigen gegangen wäre...

Im Fall der ungünstigen Änderung des Vertrages, kann immer der ganze Vertrag außerordentlich gekündigt werden*. Näheres dazu gibt´s bei entsprechenden Experten außerhalb der Community. :)

*Steht ja auch In den Fragen & Antworten:

"Was bedeutet Sonderkündigungsrecht? Das heißt, dass Sie aufgrund der durch uns einseitig erfolgten Vertragsänderung Ihren Vertrag kostenlos kündigen können, auch wenn Sie noch eine aufrechte Vertragsbindung haben."

Und nochmal unter den Preisanpassungen:

"Sollte Ihr Vertragsverhältnis von den geplanten Änderungen betroffen sein, haben Sie bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen ein kostenloses Kündigungsrecht."
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Hallo heinz789,

heinz789 schrieb:Also, ich habe gerade mit der Hotline telefoniert, nachdem ich auch von meinem Sonderkündigungsrecht Gebraucht gemacht habe. Diese behaupten jetzt, dass sich das Sonderkündigungsrecht nur auf die Option "A1 Glasfaser Power 16" bezieht, nicht auf den gesamten Vertrag!
Hast du ein A1 Festnetz Internet mit Glasfaser Power Zusatzoption?
Nur die Option A1 Glasfaser Power 16 und Festnetz-Telefonie sind von der Preisänderung betroffen. Details: www.A1.net/preise-neu

Das Sonderkündigungsrecht gilt für alle Produkte, die von der Preisänderung betroffen sind. Beim Internet gilt es also nur für die Glasfaser Power 16 Option.

Die Info von meinen Kollegen vom A1 Service Team ist korrekt.

Liebe Grüße,
Elisa
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A1_Elisa schrieb: Beim Internet gilt es also nur für die Glasfaser Power 16 Option.
Darauf würde ich meinen Kopf nicht unbedingt verwetten wollen; schon gar nicht bei dem "aufgelegten Elfer" mit der eindeutigen Formulierung (kurz: Änderung = mögliche Vertragskündigung) auf der Preise-neu-Seite und in den Kundenschreiben.

Das sollen aber andere Stellen bei Bedarf klären. 😉 🙂
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Hallo Floridsdorfer77.

Floridsdorfer77. schrieb: Darauf würde ich meinen Kopf nicht unbedingt verwetten wollen; schon gar nicht bei dem "aufgelegten Elfer" mit der eindeutigen Formulierung (kurz: Änderung = mögliche Vertragskündigung) auf der Preise-neu-Seite und in den Kundenschreiben. Das sollen aber andere Stellen bei Bedarf klären. 😉 :)

Das ist die Info die wir vom A1 Social Media Team haben. :D
Siehe auch: http://www.a1community.net/t5/Aktuelle-Preisanpassungen/Ab-wann-gibts-die-Neuen-Bandbreiten/m-p/186775#M703

Bei meinen Kollegen vom A1 Service Team wird das ebenfalls so kommuniziert:
Kann ich nur Glasfaser Power kündigen oder muss ich die ganze Kombi das Festnetz-Internet mit Option kündigen? -> Nur A1 Glasfaser Power kann gekündigt werden
[Edit: Das Wort Kombi ausgetauscht, damit es nicht zu Verwechslungen bei den verschiedenen A1 Kombis kommt. Hier gibt es ja mehrere Varianten. Gemeint waren Produkte ohne Festnetz-Telefonie. Bei der A1 Kombi mit Festnetz-Telefonie galt ja das Sonderkündigungsrecht.]

Die Auslegung von Verträgen geht über die Unterstützung die wir anbieten können hinaus. Wir helfen zwar gerne, sind aber leider keine promovierten Juristen. :catwink:

Liebe Grüße,
Elisa
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Moment, die Kombi hat A1 Festnetz drin, da gilt das Kündigungsrecht wohl auf den gesamten Vertrag, oder? A1 Festnetz = Basis der A1 Kombi.
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cos.renegade schrieb: Moment, die Kombi hat A1 Festnetz drin, da gilt das Kündigungsrecht wohl auf den gesamten Vertrag, oder?
Ja, auch da. Meine Mutter hatte die A1 Kombi (inkl. laufender MVD) und sie kam anstandslos aus dem Vertrag raus. :)

A1_Elisa schrieb: Wir helfen zwar gerne, sind aber leider keine promovierten Juristen.
Eben und daher meine Verweise auf andere Stellen. 😉 Tiefergehende, rechtliche Diskussionen brauchen wir hier bei Gott nicht; wäre lt. NUB´s auch gar nicht zulässig. :)
Nebenbei: daß auch die Volljuristen der Rechtsabteilungen recht exotische Ansichten vertreten können, wurde ja in der letzten Zeit glanzvoll bewiesen. Denke da nur einmal an den katastrophalen Bauchfleck mit der Internet Service Pauschale, die auch für Verträge mit Preisgarantie eingehoben wurde und nun rückerstattet werden muß...
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Hallo cos.renegade,

cos.renegade schrieb:Moment, die Kombi hat A1 Festnetz drin, da gilt das Kündigungsrecht wohl auf den gesamten Vertrag, oder? A1 Festnetz = Basis der A1 Kombi.
Bei A1 gibt es mehrere Kombis, daher sorry für die Verwirrung. Mit Kombi meinte ich nicht die A1 Kombi mit Festnetz-Telefonie (dafür gilt ja die Sonderkündigung), sondern wollte eigentlich darauf hinaus, dass wenn man A1 Festnetz Internet Anschluss mit der A1 Glasfaser Power Option hat, dass man nur Glasfaser Power 16 außerordentlich kündigen kann. :D

Liebe Grüße,
Elisa
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Hehe yo dann passts, dachte mir schon, hätte da was übersehen :)

A1 TV Kombi mit Glasfaser Power 16 z.B. wäre dann sowas.
Das besteht aus A1 Internet über Festnetzleitung + A1 TV + A1 Glasfaser Power - hat also keine Festnetztelefonie.

Kündigung hier nur für A1 Glasfaser Power.
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cos.renegade schrieb:Hehe yo dann passts, dachte mir schon, hätte da was übersehen :)


Danke für den Hinweis. Damit es nicht zu Verwirrungen kommt, habe ich den Text angepasst. So ist es leichter zu verstehen.

cos.renegade schrieb:Das besteht aus A1 Internet über Festnetzleitung + A1 TV + A1 Glasfaser Power - hat also keine Festnetztelefonie.
Kündigung hier nur für A1 Glasfaser Power.
Genau. :D
Liebe Grüße,
Elisa
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Ganz schön verwirrend das ganze...

Diesbezüglich habe ich von cos.renegade in einem anderen Tread eine Antwort bekommen

cos.renegade schrieb hier:
Berny_AB schrieb:Das Zusatzpaket kann man soweit ich mich erinnern kann immer kündigen...
Ich helfe deinem Gedächtnis gerne auf die Sprünge:
"Es gilt eine zwölfmonatige Mindestvertragsdauer im Sinne der AGB Access als vereinbart."

Quelle: LB - A1 Glasfaser Power

gibt es noch irgendwo die LB's zu Glasfaser Power aus 2013 und 2014?

Mochte mir das mal im Detail ansehen

In die 12 Monatse Mindestvertragsdauer falle ich nicht mehr hinein...

Eine komplette Sammlung aller alten AGB's, LB's und Tarifblätter etcl. wäre wirklich wünschenswert!

Über Google findet man leider so gut wie nie das was man sucht wenn man nicht grade nen Glückstreffer hat :(



Zitat ausgebessert.
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Berny_AB schrieb: Eine komplette Sammlung aller alten AGB's, LB's und Tarifblätter etcl. wäre wirklich wünschenswert!
Wofür? Kaum jemand wird sich eine Sammlung anlegen wollen.

Wenn man ein bestimmtes Produkt hat, und keine AGB/EB/LB dazu, kann man sie problemlos beim Provider oder auch bei der RTR anfordern.

Berny_AB schrieb: gibt es noch irgendwo die LB's zu Glasfaser Power aus 2013 und 2014?
Von mir kannst Du u.a. die vom 25.10.11 (hieß damals noch Gigaspeed) und 3.6.13 haben. Das mit den 12 Monaten MVD stand immer schon so drinnen. 😉
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Servus Berny,

das Zitat ist hier etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Im anderen Thread ging es darum, dass man die Option Glasfaserpower nicht so ohne weiteres jederzeit sofort kündigen kann. Weil es bei Neuameldung eine Mindestvertragsdauer gibt und auch eine Kündigungsfrist.

Hier geht es um das Sonderkündigungsrecht, dass wegen der Preisanpassung bestanden hat. Und darum, wann dieses für den gesamten Internetanschluss gegolten hat (bei A1 Kombi, dem Kombipaket und älteren Anschlüssen mit Festnetz-Telefonie) und wann nur für Glasfaserpower (bei A1 Festnetz-Internet und allen anderen A1 Internetprodukten ohne Telefonie).

lg
Hermann
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Danke für die beiden PDF ;)

hilft mir schon sehr weiter...


So ganz aus dem Zusammenhang gerissen ist die Sache mit dem Kündigen der 16 Mbit Option allerdings nicht denn ganz so klar dürfte die Sache nicht gewesen sein ob nun Sonderkündigung möglich ist oder nicht und ob nur das Zusatzpaket oder der Ganze Vertrag kündbar ist...

Leider muss man als Kunde schon fast ein "Volljurist" sein damit man durch die AGB's LB's und EB's durchblickt...

Eine Vereinfachung der Vertragsbedingungen wäre sicherlich im Sinne eines jeden Kunden!

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