Frage

A1 TV: Gis-Gebührenpflichtig ?


Hallo, da ich wie so manche in Österreich im “Streit” liege mit der GIS wollte ich auf Nummer sicher gehen und wissen ob denn A1 TV GIS-pflichtig ist oder nicht ?

Da ich nur einen Monitor Zuhause besitze und das Fernsehen ja über Internet übertragen wird und im Gesetzestext nicht weiter angeführt ist, nehme ich an es fällt unter Streaming oder liege ich hiermit falsch ?

Hoffe jemand hatte einen ähnlichen Fall schonmal oder kann mir näheres dazu sagen!

Danke im Voraus...


21 Antworten

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Ja, die GIS Gebühr ist fällig da du ORF Programme empfangen kannst.

Gruß

Christian

Hallo @Demez ,

Alleine der Besitz eines Fernsehers, selbst wenn du nicht ORF schaust, macht dich schon gebührenpflichtig sowie wenn du über A1 TV dein Programm beziehst .Sobald du ein Empfangsgerät wie z.b eine Media box oder FireTV Stick besitzt, bist du gebührenpflichtig.

Benutzerebene 7
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hallo,
 

es geht um rundfunkempfangsgeräte

streaminggeräte gelten nicht als rundfunkempfangsgeräte

daher kein gis wenn kein gerät mit eingebauten tuner im haushalt

gilt auch für radio

 

 

Im Gesetzestext steht aber Rundfunkempfangsgerät, da kein TV-Stick, keine TV-Box per Rundfunk empfängt ist dies meiner Meinung nach ausgeschlossen, denn : Internet ist nicht gleich Rundfunk.

ein Beispiel dazu: da man auf jedem PC oder Laptop über Internet ORF ansehen kann (auch live) ist diese Argument meiner Meinung nach entkräftet. (@daniel5610)
 

 

hallo,
 

es geht um rundfunkempfangsgeräte

streaminggeräte gelten nicht als rundfunkempfangsgeräte

daher kein gis wenn kein gerät mit eingebauten tuner im haushalt

gilt auch für radio

 

 

Da ich keines besitze nehme ich an, mir kann die GIS nicht an wegen der TV-Box von A1 oder ?

Benutzerebene 7
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tv stick’s gibt es auch mit tuner

die währen gebührenpflichtig

aber die a1tv box hat keinen tuner

 

Auszug der aktuellen Entgeltbestimmungen für A1 TV - Punkt 5 

 

 

 

Auszug der aktuellen Entgeltbestimmungen für A1 TV - Punkt 5 

 

 

 

Das hab ich bereits gelesen, aber eigentlich entspricht dies nicht dem Gesetz, findest du nicht auch ?

Lg

Auszug der aktuellen Entgeltbestimmungen für A1 TV - Punkt 5 

 

 

 

Das hab ich bereits gelesen, aber eigentlich entspricht dies nicht dem Gesetz, findest du nicht auch ?

Lg

 

Warum nicht? Sollte es nicht rechtlich sein, hätte die RTR A1 schon lange auf die Finger geklopft. Wenn du A1 TV bestellst akzeptierst du die AGB/LB sowie EB und verpflichtest dich  dazu diese einzuhalten.Wenn es daran Zweifel gibt, würde ich in deinen Fall A1 oder die GIS schriftlich kontaktieren. 

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Ist sicher nicht zu empfehlen da einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen! Auch wenn streamen nicht explizit erwähnt wird, so doch Kabelfernsehen. 

Damit ist es Auslegungssache eines Gerichtes, was jetzt alles unter Kabelfernsehen fällt. Könnte auch sein, dass hier das ABGB zum Tragen kommt.

Gruß

Christian

Viele sind auch der Meinung, dass die GIS Gebühr zu 100% an den ORF wandert was falsch ist. Dem ORF verbleiben nach allen Abzüge gerade mal  EUR 0,55 pro Tag. 

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Benutzerebene 7
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das mit der agb habe ich versäumt
die a1 agb verweist auf die gis webseite
ist zwar nur ein hinweis und für sich selbst nicht rechtsgültig aber dieser hinweis reicht wohl damit sich die a1tv box offiziell als tuner bzw. rundfunkempfangsgerät qualifiziert

eine möglichkeit ist wenn man die besagte a1tv box ‘entsorgt’ also nicht zu hause hat und a1tv nur auf dem pc schaut (a1 vehindert das ja nicht)
alleine die gegebene möglichkeit zu nutzung von orf programmen reicht nicht um gebührenpflichtig zu werden
zumindest nicht nach der aktuellen gesetzeslage (gerichtsbeschluss aus 2015)

A1tv nur auf dem pc schaut (a1 vehindert das ja nicht)

 

Erwünscht ist es sicher nicht, es ist IMO nur eine Frage der Zeit bis dies unterbunden wird. 

Benutzerebene 7
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wenn wir schon beim spekulieren sind
a1 hatte schon ewig und zwei tage zeit das zu unterbinden
a1tv gibt es ja nicht erst seit gestern

wenn es nicht erwünscht ist oder gar illegal (wo steht das ?)
wieso geht es dann immer noch ?
technisch währe es kein problem auch diese kanäle zu verschlüsseln

Benutzerebene 7
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“währe es nähmlich”, weil sie einen Code für die Verschlüsselung nehmen müssten, der ja eine wahre Ware wäre? Müsste es dann aber nicht nehmlich heißen? ;-)

 



technisch währe es nähmlich kein problem auch diese kanäle zu verschlüsseln

wenn es nicht erwünscht ist oder gar illegal (wo steht das ?)

Also im Deutschen Duden steht das jedenfalls nicht 😉 

Benutzerebene 7
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nämlich dämlich

habt ihr nichts besseres zu tun

 

Also zur Aufklärung: A1 TV ist laut Definition IP TV (laut gis) und daher auch gis-gebührenpflichtig !

Benutzerebene 7
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IPTV ist nicht prizipiell gebührenpflichtig!
 

Folgenden Gesetzestext habe ich aus der FAQ von A1NOW.TV bzw. von einem Beitrag wo dies Zitiert wurde:

Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist der Empfang von Rundfunksendungen über Internet-Streaming mit Zugangsbeschränkung (Verschlüsselung, etc.) als Rundfunkdarbietung zu werten.


Was ist mit den unverschlüsselten A1TV Sendern ?

Wobei man die Zugangsbeschränkung wohl auch so auslegen kann das A1TV nur für den eigenen Anschluss aktiviert wird und man dies schon als ausreichende Beschränkung betrachtet.

A1 ist nicht auskunftspflichtig gegenüber der GIS bzw. die GIS erhält von A1 wie ich nachlesen konnte keine Auskunft was auf dem eigenen Internet Anschluss so aktiv ist.
Man könnte also behaupten man hat keine Fernsehmöglichkeit ...

 

Benutzerebene 3

Auf der Seite der GIS ist unter FAQ folgendes zu finden:

Was ist eine Rundfunkempfangseinrichtung?

Rundfunkempfangseinrichtungen sind jene Geräte, die Rundfunktechnologien verwenden (VwGH vom 30.06.2015, Zl. Ro2015/15/0015).
Das bedeutet, jeder Fernseher an sich stellt eine Rundfunkempfangsanlage dar und ist melde- und gebührenpflichtig. Dabei ist es egal, was diese Geräte sonst noch können.

Beispiele melde- und gebührenpflichtiger Gerätekonstellationen:

  • Fernsehgeräte
  • Kabel-TV
  • Satelliten-TV
  • Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio- Karte
  • Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang

Autoradios brauchen nicht gemeldet werden. 

 

 

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