Ich habe noch einen alten A1 Kombi Vertrag (ein Leben lang) ohne Internetpauschale und Indexierung! Wenn ich nun eine VVL mache, kommt dann die Servicepauschale und die Indexierung dazu?
Vielen Dank
Stefan Steiger
wozu willst du eine Vertragsverlängerung machen? Dein Vertrag läuft doch so und so zu den alten Konditionen weiter. lg luigi
Und sobald du deinen Vertrag änderst würde ich Behaupten das du die Sericepauschale usw. zahlen musst. Neuer Vertrag neues Glück 😉
kann dir das nicht mit absoluter Sicherheit beantworten, kommt sicher auch darauf an, welches Angebot da im System genau hinterlegt war. (Ich sehe bei deiner Kombi nämlich aktuell nur Angebote die in Richtung Business gehen (Netzservice Business, Business Kombi) und eines für Glasfaserpower 30.
Grundsätzlich ist natürlich Vorsicht verständlich, wenn man einen "Alt-Tarif" hat, mit dem man von den Konditionen her auch zufrieden ist. Auf der anderen Seite kann man telefonische VVL schriftlich wieder rückgängig machen.
lg
Hermann
austriandf schrieb:Und sobald du deinen Vertrag änderst würde ich Behaupten das du die Sericepauschale usw. zahlen musst. Neuer Vertrag neues Glück ;-)Also ich würde mal behaupten, dass eine VVL keine Vertragsänderung ist. Sonst würde es ja nicht "Verlängerung" heissen. ;)
Jede Abweichung vom Vertrag müsste dann genau beschrieben werden, sonst wäre sie ungültig.
Gruß
Christian
Hat hier noch jemand eine Indexerhöhung für die Aon/A1 Kombi ein Leben lang in „Mein A1“ bekommen, obwohl das klar und eindeutig gegen das Urteil (Entscheidung) vom OGH 20.1.2014, 4 Ob 115/13k ist?
Dann hast du ggf. außerordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn du den beenden möchtest.
Dann hast du ggf. außerordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn du den beenden möchtest.
Wow, das ist ja direkt eine Steilvorlage zu dem, was der OGH 2014 in seiner Entscheidung unter Punkt 3.2 und 3.3 geschrieben hat. ;-)
Dann ruf halt mal an und laß dich aufklären darüber und nenne deine Argumente.
Dann ruf halt mal an und laß dich aufklären darüber und nenne deine Argumente.
Die zwei Mitarbeiterinnen, mit denen ich bisher gechattet und telefoniert habe, meinen, dass das ein Fehler im System wäre, denn die aon/A1 Kombi ein Leben lang ist von der Indexanpassung ausgenommen. Man würde das weiterleiten an die zuständige Abteilung.
Da gibt es keine Argumente zu nennen. Der Oberste Gerichtshof hat das 2014 entschieden. Das ist so. Passt A1 den Preis bei diesem Produkt dennoch an, ist das ein Vertragsbruch (steht auch in der Entscheidung des OGH so verbis expressis drinnen).
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